DOGMATISCHE
KONSTITUTION
LUMEN GENTIUM
ÜBER DIE KIRCHE
KAPITEL I
DAS MYSTERIUM DER KIRCHE
1. Christus ist das Licht der Völker. Darum ist es der
dringende Wunsch dieser im Heiligen Geist versammelten Heiligen Synode, alle
Menschen durch seine Herrlichkeit, die auf dem Antlitz der Kirche widerscheint,
zu erleuchten, indem sie das Evangelium allen Geschöpfen verkündet (vgl. Mk
16,15). Die Kirche ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen
und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der
ganzen Menschheit. Deshalb möchte sie das Thema der vorausgehenden Konzilien
fortführen, ihr Wesen und ihre universale Sendung ihren Gläubigen und aller Welt
eingehender erklären. Die gegenwärtigen Zeitverhältnisse geben dieser Aufgabe
der Kirche eine besondere Dringlichkeit, daß nämlich alle Menschen, die heute
durch vielfältige soziale, technische und kulturelle Bande enger miteinander
verbunden sind, auch die volle Einheit in Christus erlangen.
2. Der ewige Vater hat die ganze Welt nach dem völlig
freien, verborgenen Ratschluß seiner Weisheit und Güte erschaffen. Er hat auch
beschlossen, die Menschen zur Teilhabe an dem göttlichen Leben zu erheben. Und
als sie in Adam gefallen waren, verließ er sie nicht, sondern gewährte ihnen
jederzeit Hilfen zum Heil um Christi, des Erlösers, willen, "der das Bild des
unsichtbaren Gottes ist, der Erstgeborene aller Schöpfung" (Kol 1,15).
Alle Erwählten aber hat der Vater vor aller Zeit "vorhergekannt und
vorherbestimmt, gleichförmig zu werden dem Bild seines Sohnes, auf daß dieser
der Erstgeborene sei unter vielen Brüdern" (Röm 8,29). Die aber an
Christus glauben, beschloß er in der heiligen Kirche zusammenzurufen. Sie war
schon seit dem Anfang der Welt vorausbedeutet; in der Geschichte des Volkes
Israel und im Alten Bund wurde sie auf wunderbare Weise vorbereitet (1), in den
letzten Zeiten gestiftet, durch die Ausgießung des Heiligen Geistes offenbart,
und am Ende der Weltzeiten wird sie in Herrlichkeit vollendet werden. Dann
werden, wie bei den heiligen Vätern zu lesen ist, alle Gerechten von Adam an,
"von dem gerechten Abel bis zum letzten Erwählten" (2), in der allumfassenden
Kirche beim Vater versammelt werden.
3. Es kam also der Sohn, gesandt vom Vater, der uns in
ihm vor Grundlegung der Welt erwählt und zur Sohnesannahme vorherbestimmt hat,
weil es ihm gefallen hat, in Christus alles zu erneuern (vgl. Eph
1,4-5.10). Um den Willen des Vaters zu erfüllen, hat Christus das Reich der
Himmel auf Erden begründet, uns sein Geheimnis offenbart und durch seinen
Gehorsam die Erlösung gewirkt. Die Kirche, das heißt das im Mysterium schon
gegenwärtige Reich Christi, wächst durch die Kraft Gottes sichtbar in der Welt.
Dieser Anfang und dieses Wachstum werden zeichenhaft angedeutet durch Blut und
Wasser, die der geöffneten Seite des gekreuzigten Jesus entströmten (vgl. Joh
19,34), und vorherverkündet durch die Worte des Herrn über seinen Tod am Kreuz:
"Und ich, wenn ich von der Erde erhöht bin, werde alle an mich ziehen" (Joh
12,32). Sooft das Kreuzesopfer, in dem Christus, unser Osterlamm, dahingegeben
wurde (1 Kor 5,7), auf dem Altar gefeiert wird, vollzieht sich das Werk
unserer Erlösung. Zugleich wird durch das Sakrament des eucharistischen Brotes
die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und
verwirklicht (1 Kor 10,17). Alle Menschen werden zu dieser Einheit mit
Christus gerufen, der das Licht der Welt ist: Von ihm kommen wir, durch ihn
leben wir, zu ihm streben wir hin.
4. Als das Werk vollendet war, das der Vater dem Sohn
auf Erden zu tun aufgetragen hatte (vgl. Joh 17,4), wurde am Pfingsttag
der Heilige Geist gesandt, auf daß er die Kirche immerfort heilige und die
Gläubigen so durch Christus in einem Geiste Zugang hätten zum Vater (vgl. Eph
2,18). Er ist der Geist des Lebens, die Quelle des Wassers, das zu ewigem Leben
aufsprudelt (vgl. Joh 4,14; 7,38-39); durch ihn macht der Vater die in
der Sünde erstorbenen Menschen lebendig, um endlich ihre sterblichen Leiber in
Christus aufzuerwecken (vgl. Röm 8,10-11). Der Geist wohnt in der Kirche
und in den Herzen der Gläubigen wie in einem Tempel (vgl. 1 Kor 3,16;
6,19), in ihnen betet er und bezeugt ihre Annahme an Sohnes Statt (vgl. Gal
4,6; Röm 8,15-16.26). Er führt die Kirche in alle Wahrheit ein (vgl.
Joh 16,13), eint sie in Gemeinschaft und Dienstleistung, bereitet und
lenkt sie durch die verschiedenen hierarchischen und charismatischen Gaben und
schmückt sie mit seinen Früchten (vgl. Eph 4,11-12; 1 Kor 12,4;
Gal 5,22). Durch die Kraft des Evangeliums läßt er die Kirche allezeit sich
verjüngen, erneut sie immerfort und geleitet sie zur vollkommenen Vereinigung
mit ihrem Bräutigam (3). Denn der Geist und die Braut sagen zum Herrn Jesus: "Komm"
(vgl. Offb 22,17).
So erscheint die ganze Kirche als "das von der Einheit
des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes her geeinte Volk" (4).
5. Das Geheimnis der heiligen Kirche wird in ihrer
Gründung offenbar. Denn der Herr Jesus machte den Anfang seiner Kirche, indem er
frohe Botschaft verkündigte, die Ankunft nämlich des Reiches Gottes, das von
alters her in den Schriften verheißen war: "Erfüllt ist die Zeit, und genaht hat
sich das Reich Gottes" (Mk 1,15; vgl. Mt 4,17). Dieses Reich aber
leuchtet im Wort, im Werk und in der Gegenwart Christi den Menschen auf. Denn
das Wort des Herrn ist gleich einem Samen, der auf dem Acker gesät wird (Mk
4,14): die es im Glauben hören und der kleinen Herde Christi (Lk 12,32)
beigezählt werden, haben das Reich selbst angenommen; aus eigener Kraft sproßt
dann der Same und wächst bis zur Zeit der Ernte (vgl. Mk 4,26-29). Auch
die Wunder Jesu erweisen, daß das Reich schon auf Erden angekommen ist: "Wenn
ich im Finger Gottes die Dämonen austreibe, ist wahrlich das Reich Gottes zu
euch gekommen" (Lk 11,20; vgl. Mt 12,28). Vor allem aber wird
dieses Reich offenbar in der Person Christi selbst, des Sohnes Gottes und des
Menschensohnes, der gekommen ist, "um zu dienen und sein Leben hinzugeben als
Lösegeld für die Vielen" (Mk 10,45). Als aber Jesus nach seinem für die
Menschen erlittenen Kreuzestod auferstanden war, ist er als der Herr, der
Gesalbte und als der zum Priester auf immerdar Bestellte erschienen (vgl. Apg
2,36; Hebr 5,6; 7,17-21) und hat den vom Vater verheißenen Geist auf die
Jünger ausgegossen (vgl. Apg 2,33). Von daher empfängt die Kirche, die
mit den Gaben ihres Stifters ausgestattet ist und seine Gebote der Liebe, der
Demut und der Selbstverleugnung treulich hält, die Sendung, das Reich Christi
und Gottes anzukündigen und in allen Völkern zu begründen. So stellt sie Keim
und Anfang dieses Reiches auf Erden dar. Während sie allmählich wächst, streckt
sie sich verlangend aus nach dem vollendeten Reich; mit allen Kräften hofft und
sehnt sie sich danach, mit ihrem König in Herrlichkeit vereint zu werden.
6. Wie im Alten Testament die Offenbarung des Reiches
häufig in Vorbildern geschieht, so erschließt sich auch uns jetzt das innerste
Wesen der Kirche in verschiedenen Bildern, die vom Hirten- und Bauernleben, vom
Hausbau oder auch von der Familie und der Brautschaft genommen sind und schon in
den Büchern der Propheten vorbereitet werden.
So ist die Kirche der Schafstall, dessen einzige und
notwendige Tür Christus ist (Joh 10,1-10). Sie ist auch die Herde, als
deren künftigen Hirten Gott selbst sich vorherverkündigt hat (vgl. Jes
40,11; Ez 34,11 ff). Wenngleich ihre Schafe von menschlichen Hirten
geleitet werden, so werden sie dennoch immerfort von Christus, dem guten Hirten
und dem Ersten der Hirten, geführt und genährt (vgl. Joh 10,11; 1 Petr
5,4), der sein Leben hingegeben hat für die Schafe (vgl. Joh
10,11-15).
Die Kirche ist die Pflanzung, der Acker Gottes (1
Kor 3,9). Auf jenem Acker wächst der alte Ölbaum, dessen heilige Wurzel die
Patriarchen waren und in dem die Versöhnung von Juden und Heiden geschehen ist
und geschehen wird (Röm 11,13-26). Sie ist vom himmlischen Ackerherrn als
auserlesener Weingarten gepflanzt (Mt 21,33-43 par.; vgl. Jes
5,1ff). Der wahre Weinstock aber ist Christus, der den Rebzweigen Leben und
Fruchtbarkeit gibt, uns nämlich, die wir durch die Kirche in ihm bleiben, und
ohne den wir nichts tun können (Joh 15,1-5).
Des öftern wird die Kirche auch Gottes Bauwerk genannt
(1 Kor 3,9). Der Herr selbst hat sich mit dem Stein verglichen, den die
Bauleute verworfen haben, der aber zum Eckstein geworden ist (Mt 21,42
par.; vgl. Apg 4,11; 1 Petr 2,7; Ps 117 (118),22). Auf
diesem Fundament wird die Kirche von den Aposteln erbaut (vgl. 1 Kor
3,11), von ihm empfängt sie Festigkeit und Zusammenhalt. Dieser Bau trägt
verschiedene Benennungen: Haus Gottes (1 Tim 3,15), in dem nämlich die
Familie Gottes wohnt, Wohnstatt Gottes im Geiste (Eph 2,19-22), Zelt
Gottes unter den Menschen (Offb 21,3), vor allem aber heiliger Tempel,
den die heiligen Väter in den steinernen Heiligtümern dargestellt sehen und
preisen und der in der Liturgie mit Recht verglichen wird mit der heiligen
Stadt, dem neuen Jerusalem (5). In diesen Bau werden wir schon auf Erden als
lebendige Steine eingefügt (1 Petr 2,5). Diese heilige Stadt sieht
Johannes bei der Erneuerung der Welt aus dem Himmel von Gott herabsteigen,
bereitet wie eine Braut, die geschmückt ist für ihren Mann (Offb 21,1 f).
Die Kirche wird auch bezeichnet als "das Jerusalem
droben" und als "unsere Mutter" (Gal 4,26; vgl. Offb 12,17); sie
wird beschrieben als die makellose Braut des makellosen Lammes (Offb
19,7; 21,2.9; 22,17); Christus hat sie "geliebt und sich für sie hingegeben, um
sie zu heiligen" (Eph 5,26). In unauflöslichem Bund hat er sie zu sich
genommen, immerfort "nährt und hegt er" sie (Eph 5,29). Nach seinem
Willen soll sie als die von ihm Gereinigte ihm zugehören und in Liebe und Treue
ihm untertan sein (vgl. Eph 5,24). Er hat sie schließlich auf ewig mit
himmlischen Gütern überreich beschenkt, damit wir Gottes und Christi Liebe zu
uns begreifen, die alles Einsehen übersteigt (vgl. Eph 3,19). Solange
aber die Kirche hier auf Erden in Pilgerschaft fern vom Herrn lebt (vgl. 2
Kor 5,6), weiß sie sich in der Fremde, so daß sie sucht und sinnt nach dem,
was oben ist, wo Christus zur Rechten des Vaters sitzt, wo das Leben der Kirche
mit Christus in Gott verborgen ist, bis sie mit ihrem Bräutigam vereint in
Herrlichkeit erscheint (vgl. Kol 3,1-4).
7. Gottes Sohn hat in der mit sich geeinten
menschlichen Natur durch seinen Tod und seine Auferstehung den Tod besiegt und
so den Menschen erlöst und ihn umgestaltet zu einem neuen Geschöpf (vgl. Gal
6,15; 2 Kor 5,17). Indem er nämlich seinen Geist mitteilte, hat er seine
Brüder, die er aus allen Völkern zusammenrief, in geheimnisvoller Weise
gleichsam zu seinem Leib gemacht.
In jenem Leibe strömt Christi Leben auf die Gläubigen
über, die durch die Sakramente auf geheimnisvolle und doch wirkliche Weise mit
Christus, der gelitten hat und verherrlicht ist, vereint werden6. Durch die
Taufe werden wir ja Christus gleichgestaltet: "Denn in einem Geiste sind wir
alle getauft in einen Leib hinein" (1 Kor 12,13). Durch diesen heiligen
Ritus wird die Vereinigung mit Tod und Auferstehung Christi dargestellt und
bewirkt: "Wir sind nämlich mit ihm durch die Taufe hineinbegraben in den Tod";
wenn wir aber "eingepflanzt worden sind dem Gleichbild seines Todes, so werden
wir es zugleich auch dem seiner Auferstehung sein" (Röm 6,4-5). Beim
Brechen des eucharistischen Brotes erhalten wir wirklich Anteil am Leib des
Herrn und werden zur Gemeinschaft mit ihm und untereinander erhoben. "Denn ein
Brot, ein Leib sind wir, die Vielen, alle, die an dem einen Brote teilhaben" (1
Kor 10,17). So werden wir alle zu Gliedern jenes Leibes (vgl. 1 Kor
12,27), "die Einzelnen aber untereinander Glieder" (Röm 12,5).
Wie aber alle Glieder des menschlichen Leibes, obschon
sie viele sind, dennoch den einen Leib ausmachen, so auch die Gläubigen in
Christus (vgl. 1 Kor 12,12). Auch bei der Auferbauung des Leibes Christi
waltet die Verschiedenheit der Glieder und der Aufgaben. Der eine Geist ist es,
der seine vielfältigen Gaben gemäß seinem Reichtum und den Erfordernissen der
Dienste zum Nutzen der Kirche austeilt (vgl. 1 Kor 12,1-11). Unter diesen
Gaben ragt die Gnade der Apostel heraus, deren Autorität der Geist selbst auch
die Charismatiker unterstellt (vgl. 1 Kor 14). Derselbe Geist eint durch
sich und durch seine Kraft wie durch die innere Verbindung der Glieder den Leib;
er bringt die Liebe der Gläubigen untereinander hervor und treibt sie an.
Folglich leiden, wenn ein Glied leidet, alle Glieder mit, und wenn ein Glied
Ehre empfängt, freuen sich alle Glieder mit (vgl. 1 Kor 12,26).
Das Haupt dieses Leibes ist Christus. Er ist das Bild
des unsichtbaren Gottes, und in ihm ist alles geschaffen. Er ist vor allem, und
alles hat in ihm seinen Bestand. Er ist das Haupt des Leibes, welcher die Kirche
ist. Er ist der Anfang, der Erstgeborene aus den Toten, auf daß er in allem den
Vorrang innehabe (vgl. Kol 1,15-18). Durch die Größe seiner Macht
herrscht er über Himmlisches und Irdisches, und durch seine alles überragende
Vollkommenheit und Wirksamkeit erfüllt er den ganzen Leib mit dem Reichtum
seiner Herrlichkeit (vgl. Eph 1,18-23)7.
Alle Glieder müssen ihm gleichgestaltet werden, bis
Christus Gestalt gewinnt in ihnen (vgl. Gal 4,19). Deshalb werden wir
aufgenommen in die Mysterien seines Erdenlebens, sind ihm gleichgestaltet, mit
ihm gestorben und mit ihm auferweckt, bis wir mit ihm herrschen werden (vgl.
Phil 3,21; 2 Tim 2,11; Eph 2,6; Kol 2,12 usw.). Solange
wir auf Erden in Pilgerschaft sind und in Bedrängnis und Verfolgung ihm auf
seinem Weg nachgehen, werden wir - gleichwie der Leib zum Haupt gehört - in sein
Leiden hineingenommen; wir leiden mit ihm, um so mit ihm verherrlicht zu werden
(vgl. Röm 8,17). Von ihm her "entfaltet sich der ganze Leib, durch
Gelenke und Bänder getragen und zusammengehalten, im Wachstum Gottes" (Kol
2,19). Er selbst verfügt in seinem Leib, der Kirche, die Dienstgaben
immerfort, vermöge deren wir durch seine Kraft uns gegenseitig Dienste leisten
zum Heil, so daß wir, die Wahrheit in Liebe vollbringend, in allem auf ihn hin
wachsen, der unser Haupt ist (vgl. Eph 4,11-16).
Damit wir aber in ihm unablässig erneuert werden (vgl.
Eph 4,23), gab er uns von seinem Geist, der als der eine und gleiche im
Haupt und in den Gliedern wohnt und den ganzen Leib so lebendig macht, eint und
bewegt, daß die heiligen Väter sein Wirken vergleichen konnten mit der Aufgabe,
die das Lebensprinzip - die Seele - im menschlichen Leibe erfüllt (8). Christus
aber liebt die Kirche als seine Braut; er ist zum Urbild des Mannes geworden,
der seine Gattin liebt wie seinen eigenen Leib (vgl. Eph 5,25-28); die
Kirche ihrerseits ist ihrem Haupte untertan (ebd. 23-24). "Denn in ihm
wohnt die ganze Fülle der Gottheit leibhaftig" (Kol 2,9). Die Kirche, die
sein Leib und seine Fülle ist, erfüllt er mit seinen göttlichen Gaben (vgl.
Eph 1,22-23), damit sie sich ausweite und gelange zu der ganzen Fülle Gottes
(vgl. Eph 3,19).
8. Der einzige Mittler Christus hat seine heilige
Kirche, die Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, hier auf
Erden als sichtbares Gefüge verfaßt und trägt sie als solches unablässig (9); so
gießt er durch sie Wahrheit und Gnade auf alle aus. Die mit hierarchischen
Organen ausgestattete Gesellschaft und der geheimnisvolle Leib Christi, die
sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und
die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene
Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus
menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst (10). Deshalb ist sie in
einer nicht unbedeutenden Analogie dem Mysterium des fleischgewordenen Wortes
ähnlich. Wie nämlich die angenommene Natur dem göttlichen Wort als lebendiges,
ihm unlöslich geeintes Heilsorgan dient, so dient auf eine ganz ähnliche Weise
das gesellschaftliche Gefüge der Kirche dem Geist Christi, der es belebt, zum
Wachstum seines Leibes (vgl. Eph 4,16) (11).
Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im
Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen
(12). Sie zu weiden, hat unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus
übertragen (Joh 21,17), ihm und den übrigen Aposteln hat er ihre
Ausbreitung und Leitung anvertraut (vgl. Mt 28,18 ff), für immer hat er
sie als "Säule und Feste der Wahrheit" errichtet (1 Tim 3,15). Diese
Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht
in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in
Gemeinschaft mit ihm geleitet wird (13). Das schließt nicht aus, daß außerhalb
ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden
sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit
hindrängen. Wie aber Christus das Werk der Erlösung in Armut und Verfolgung
vollbrachte, so ist auch die Kirche berufen, den gleichen Weg einzuschlagen, um
die Heilsfrucht den Menschen mitzuteilen. Christus Jesus hat, "obwohl er doch in
Gottesgestalt war, ... sich selbst entäußert und Knechtsgestalt angenommen" (Phil
2,6); um unseretwillen "ist er arm geworden, obgleich er doch reich war" (2
Kor 8,9). So ist die Kirche, auch wenn sie zur Erfüllung ihrer Sendung
menschlicher Mittel bedarf, nicht gegründet, um irdische Herrlichkeit zu suchen,
sondern um Demut und Selbstverleugnung auch durch ihr Beispiel auszubreiten.
Christus wurde vom Vater gesandt, "den Armen frohe Botschaft zu bringen, zu
heilen, die bedrückten Herzens sind" (Lk 4,18), "zu suchen und zu retten,
was verloren war" (Lk 19,10). In ähnlicher Weise umgibt die Kirche alle
mit ihrer Liebe, die von menschlicher Schwachheit angefochten sind, ja in den
Armen und Leidenden erkennt sie das Bild dessen, der sie gegründet hat und
selbst ein Armer und Leidender war. Sie müht sich, deren Not zu erleichtern, und
sucht Christus in ihnen zu dienen. Während aber Christus heilig, schuldlos,
unbefleckt war (Hebr 7,26) und Sünde nicht kannte (2 Kor 5,21),
sondern allein die Sünden des Volkes zu sühnen gekommen ist (vgl. Hebr
2,17), umfaßt die Kirche Sünder in ihrem eigenen Schoße. Sie ist zugleich heilig
und stets der Reinigung bedürftig, sie geht immerfort den Weg der Buße und
Erneuerung. Die Kirche "schreitet zwischen den Verfolgungen der Welt und den
Tröstungen Gottes auf ihrem Pilgerweg dahin" (14) und verkündet das Kreuz und
den Tod des Herrn, bis er wiederkommt (vgl. 1 Kor 11,26). Von der Kraft
des auferstandenen Herrn aber wird sie gestärkt, um ihre Trübsale und Mühen,
innere gleichermaßen wie äußere, durch Geduld und Liebe zu besiegen und sein
Mysterium, wenn auch schattenhaft, so doch getreu in der Welt zu enthüllen, bis
es am Ende im vollen Lichte offenbar werden wird.
KAPITEL II
DAS VOLK GOTTES
9. Zu aller Zeit und in jedem Volk ruht Gottes
Wohlgefallen auf jedem, der ihn fürchtet und gerecht handelt (vgl. Apg
10,35). Gott hat es aber gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von
aller wechselseitigen Verbindung, zu heiligen und zu retten, sondern sie zu
einem Volke zu machen, das ihn in Wahrheit anerkennen und ihm in Heiligkeit
dienen soll.
So hat er sich das Volk Israel zum Eigenvolk erwählt
und hat mit ihm einen Bund geschlossen und es Stufe für Stufe unterwiesen. Dies
tat er, indem er sich und seinen Heilsratschluß in dessen Geschichte offenbarte
und sich dieses Volk heiligte. Dies alles aber wurde zur Vorbereitung und zum
Vorausbild jenes neuen und vollkommenen Bundes, der in Christus geschlossen, und
der volleren Offenbarung, die durch das Wort Gottes selbst in seiner
Fleischwerdung übermittelt werden sollte. "Siehe, es kommen Tage, spricht der
Herr, da schließe ich mit dem Hause Israel und dem Hause Juda einen neuen Bund
... Ich werde mein Gesetz in ihr Inneres geben, und ihrem Herzen will ich es
einschreiben, und ich werde ihnen Gott sein, und sie werden mir zum Volke sein
... Alle nämlich werden mich kennen, vom Kleinsten bis zum Größten, spricht der
Herr" (Jer 31,31-34). Diesen neuen Bund hat Christus gestiftet, das Neue
Testament nämlich in seinem Blute (vgl. 1 Kor 11,25). So hat er sich aus
Juden und Heiden ein Volk berufen, das nicht dem Fleische nach, sondern im
Geiste zur Einheit zusammenwachsen und das neue Gottesvolk bilden sollte. Die an
Christus glauben, werden nämlich, durch das Wort des lebendigen Gottes (vgl. 1
Petr 1,23) wiedergeboren nicht aus vergänglichem, sondern aus
unvergänglichem Samen, nicht aus dem Fleische, sondern aus dem Wasser und dem
Heiligen Geist (vgl. Joh 3,5-6), schließlich gemacht zu "einem
auserwählten Geschlecht, einem königlichen Priestertum ..., einem heiligen
Stamm, einem Volk der Erwerbung ... Die einst ein Nicht-Volk waren, sind jetzt
Gottes Volk" (1 Petr 2,9-10).
Dieses messianische Volk hat zum Haupte Christus, "der
hingegeben worden ist wegen unserer Sünden und auferstanden ist um unserer
Rechtfertigung willen" (Röm 4,25) und jetzt voll Herrlichkeit im Himmel
herrscht, da er den Namen über allen Namen erlangt hat. Seinem Stande eignet die
Würde und die Freiheit der Kinder Gottes, in deren Herzen der Heilige Geist wie
in einem Tempel wohnt. Sein Gesetz ist das neue Gebot (vgl. Joh 13,34),
zu lieben, wie Christus uns geliebt hat. Seine Bestimmung endlich ist das Reich
Gottes, das von Gott selbst auf Erden grundgelegt wurde, das sich weiter
entfalten muß, bis es am Ende der Zeiten von ihm auch vollendet werde, wenn
Christus, unser Leben (vgl. Kol 3,4), erscheinen wird und "die Schöpfung
selbst von der Knechtschaft der Vergänglichkeit zur Freiheit der Herrlichkeit
der Kinder Gottes befreit wird" (Röm 8,21). So ist denn dieses
messianische Volk, obwohl es tatsächlich nicht alle Menschen umfaßt und gar oft
als kleine Herde erscheint, für das ganze Menschengeschlecht die unzerstörbare
Keimzelle der Einheit, der Hoffnung und des Heils. Von Christus als Gemeinschaft
des Lebens, der Liebe und der Wahrheit gestiftet, wird es von ihm auch als
Werkzeug der Erlösung angenommen und als Licht der Welt und Salz der Erde (vgl.
Mt 5,13-16) in alle Welt gesandt.
Wie aber schon das Israel dem Fleische nach auf seiner
Wüstenwanderung Kirche Gottes genannt wird (2 Esr 13,1; vgl. Num
20,4; Dtn 23,1ff), so wird auch das neue Israel, das auf der Suche nach
der kommenden und bleibenden Stadt (vgl. Hebr 13,14) in der gegenwärtigen
Weltzeit einherzieht, Kirche Christi genannt (vgl. Mt 16,18). Er selbst
hat sie ja mit seinem Blut erworben (vgl. Apg 20,28), mit seinem Geiste
erfüllt und mit geeigneten Mitteln sichtbarer und gesellschaftlicher Einheit
ausgerüstet. Gott hat die Versammlung derer, die zu Christus als dem Urheber des
Heils und dem Ursprung der Einheit und des Friedens glaubend aufschauen, als
seine Kirche zusammengerufen und gestiftet, damit sie allen und jedem das
sichtbare Sakrament dieser heilbringenden Einheit sei (15). Bestimmt zur
Verbreitung über alle Länder, tritt sie in die menschliche Geschichte ein und
übersteigt doch zugleich Zeiten und Grenzen der Völker. Auf ihrem Weg durch
Prüfungen und Trübsal wird die Kirche durch die Kraft der ihr vom Herrn
verheißenen Gnade Gottes gestärkt, damit sie in der Schwachheit des Fleisches
nicht abfalle von der vollkommenen Treue, sondern die würdige Braut ihres Herrn
verbleibe und unter der Wirksamkeit des Heiligen Geistes nicht aufhöre, sich
selbst zu erneuern, bis sie durch das Kreuz zum Lichte gelangt, das keinen
Untergang kennt.
10. Christus der Herr, als Hoherpriester aus den
Menschen genommen (vgl. Hebr 5,1-5), hat das neue Volk "zum Königreich
und zu Priestern für Gott und seinen Vater gemacht" (vgl. Offb 1,6;
5,9-10). Durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist werden
die Getauften zu einem geistigen Bau und einem heiligen Priestertum geweiht,
damit sie in allen Werken eines christlichen Menschen geistige Opfer darbringen
und die Machttaten dessen verkünden, der sie aus der Finsternis in sein
wunderbares Licht berufen hat (vgl. 1 Petr 2,4-10). So sollen alle Jünger
Christi ausharren im Gebet und gemeinsam Gott loben (vgl. Apg 2,42-47)
und sich als lebendige, heilige, Gott wohlgefällige Opfergabe darbringen (vgl.
Röm 12,1); überall auf Erden sollen sie für Christus Zeugnis geben und
allen, die es fordern, Rechenschaft ablegen von der Hoffnung auf das ewige
Leben, die in ihnen ist (vgl. 1 Petr 3,15). Das gemeinsame Priestertum
der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische
Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach.
Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je
auf besondere Weise am Priestertum Christi teil (16). Der Amtspriester nämlich
bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk
heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer
und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen hingegen wirken
kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit (17)
und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der
Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige
Liebe.
11. Das heilige und organisch verfaßte Wesen dieser
priesterlichen Gemeinschaft vollzieht sich sowohl durch die Sakramente wie durch
ein tugendhaftes Leben. Durch die Taufe der Kirche eingegliedert, werden die
Gläubigen durch das Prägemal zur christlichen Gottesverehrung bestellt, und,
wiedergeboren zu Söhnen Gottes, sind sie gehalten, den von Gott durch die Kirche
empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen (18). Durch das Sakrament der
Firmung werden sie vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen
Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. So sind sie in strengerer Weise
verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu
verbreiten und zu verteidigen (19). In der Teilnahme am eucharistischen Opfer,
der Quelle und dem Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, bringen sie das
göttliche Opferlamm Gott dar und sich selbst mit ihm (20); so übernehmen alle
bei der liturgischen Handlung ihren je eigenen Teil, sowohl in der Darbringung
wie in der heiligen Kommunion, nicht unterschiedslos, sondern jeder auf seine
Art. Durch den Leib Christi in der heiligen Eucharistiefeier gestärkt, stellen
sie sodann die Einheit des Volkes Gottes, die durch dieses hocherhabene
Sakrament sinnvoll bezeichnet und wunderbar bewirkt wird, auf anschauliche Weise
dar.
Die aber zum Sakrament der Buße hinzutreten, erhalten
für ihre Gott zugefügten Beleidigungen von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und
werden zugleich mit der Kirche versöhnt, die sie durch die Sünde verwundet haben
und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebet mitwirkt. Durch die
heilige Krankensalbung und das Gebet der Priester empfiehlt die ganze Kirche die
Kranken dem leidenden und verherrlichten Herrn, daß er sie aufrichte und rette
(vgl. Jak 5,14-16), ja sie ermahnt sie, sich bewußt dem Leiden und dem
Tode Christi zu vereinigen (vgl. Röm 8,17; Kol 1,24; 2 Tim
2,11-12; 1 Petr 4,13) und so zum Wohle des Gottesvolkes beizutragen. Wer
sodann unter den Gläubigen die heilige Weihe empfängt, wird im Namen Christi
dazu bestellt, die Kirche durch das Wort und die Gnade Gottes zu weiden. Die
christlichen Gatten endlich bezeichnen das Geheimnis der Einheit und der
fruchtbaren Liebe zwischen Christus und der Kirche und bekommen daran Anteil
(vgl. Eph 5,32). Sie fördern sich kraft des Sakramentes der Ehe
gegenseitig zur Heiligung durch das eheliche Leben sowie in der Annahme und
Erziehung der Kinder und haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre
eigene Gabe im Gottesvolk (vgl. 1 Kor 7,7)21. Aus diesem Ehebund nämlich
geht die Familie hervor, in der die neuen Bürger der menschlichen Gesellschaft
geboren werden, die durch die Gnade des Heiligen Geistes in der Taufe zu Söhnen
Gottes gemacht werden, um dem Volke Gottes im Fluß der Zeiten Dauer zu
verleihen. In solch einer Art Hauskirche sollen die Eltern durch Wort und
Beispiel für ihre Kinder die ersten Glaubensboten sein und die einem jeden
eigene Berufung fördern, die geistliche aber mit besonderer Sorgfalt.
Mit so reichen Mitteln zum Heile ausgerüstet, sind alle
Christgläubigen in allen Verhältnissen und in jedem Stand je auf ihrem Wege vom
Herrn berufen zu der Vollkommenheit in Heiligkeit, in der der Vater selbst
vollkommen ist.
12. Das heilige Gottesvolk nimmt auch teil an dem
prophetischen Amt Christi, in der Verbreitung seines lebendigen Zeugnisses vor
allem durch ein Leben in Glauben und Liebe, in der Darbringung des Lobesopfers
an Gott als Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen (vgl. Hebr
13,15). Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben
(vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre
besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des
ganzen Volkes dann kund, wenn sie "von den Bischöfen bis zu den letzten
gläubigen Laien" (22) ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens
und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der
Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des
heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von
Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13),
den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar
fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und
wendet ihn im Leben voller an.
Derselbe Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das
Gottesvolk durch die Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur
und bereichert es mit Tugenden, sondern "teilt den Einzelnen, wie er will" (1
Kor 12,11), seine Gaben aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen
Standes auch besondere Gnaden. Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für
die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste
zu übernehmen gemäß dem Wort: "Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen
gegeben" (1 Kor 12,7). Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer
Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit
Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt
und nützlich sind. Außerordentliche Gaben soll man aber nicht leichthin
erstreben. Man darf auch nicht vermessentlich Früchte für die apostolische
Tätigkeit von ihnen erwarten. Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten
Gebrauch steht bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in
besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen
und das Gute zu behalten (vgl. 1 Thess 5,12.19-21).
13. Zum neuen Gottesvolk werden alle Menschen gerufen.
Darum muß dieses Volk eines und ein einziges bleiben und sich über die ganze
Welt und durch alle Zeiten hin ausbreiten. So soll sich das Ziel des Willens
Gottes erfüllen, der das Menschengeschlecht am Anfang als eines gegründet und
beschlossen hat, seine Kinder aus der Zerstreuung wieder zur Einheit zu
versammeln (vgl. Joh 11,52). Dazu sandte nämlich Gott seinen Sohn, den er
zum Erben des Alls gemacht hat (vgl. Hebr 1,2), daß er Lehrer, König und
Priester aller sei, das Haupt des neuen und allumfassenden Volkes der Söhne
Gottes. Dazu sandte Gott schließlich den Geist seines Sohnes, den Herrn und
Lebensspender, der für die ganze Kirche und die Gläubigen einzeln und insgesamt
der Urgrund der Vereinigung und Einheit in der Lehre der Apostel und in der
Gemeinschaft, im Brotbrechen und im Gebet ist (vgl. Apg 2,42).
In allen Völkern der Erde wohnt also dieses eine
Gottesvolk, da es aus ihnen allen seine Bürger nimmt, Bürger eines Reiches
freilich nicht irdischer, sondern himmlischer Natur. Alle über den Erdkreis hin
verstreuten Gläubigen stehen mit den übrigen im Heiligen Geiste in Gemeinschaft,
und so weiß "der, welcher zu Rom wohnt, daß die Inder seine Glieder sind" (23).
Da aber das Reich Christi nicht von dieser Welt ist (vgl. Joh 18,36), so
entzieht die Kirche oder das Gottesvolk mit der Verwirklichung dieses Reiches
nichts dem zeitlichen Wohl irgendeines Volkes. Vielmehr fördert und übernimmt es
Anlagen, Fähigkeiten und Sitten der Völker, soweit sie gut sind. Bei dieser
Übernahme reinigt, kräftigt und hebt es sie aber auch. Sie ist dessen eingedenk,
daß sie mit jenem König sammeln muß, dem die Völker zum Erbe gegeben sind (vgl.
Ps 2,) und in dessen Stadt sie Gaben und Geschenke herbeibringen (vgl.
Ps 71 (72),10; Jes 60,4-7; Offb 21,24). Diese Eigenschaft der
Weltweite, die das Gottesvolk auszeichnet, ist Gabe des Herrn selbst. In ihr
strebt die katholische Kirche mit Tatkraft und Stetigkeit danach, die ganze
Menschheit mit all ihren Gütern unter dem einen Haupt Christus zusammenzufassen
in der Einheit seines Geistes (24).
Kraft dieser Katholizität bringen die einzelnen Teile
ihre eigenen Gaben den übrigen Teilen und der ganzen Kirche hinzu, so daß das
Ganze und die einzelnen Teile zunehmen aus allen, die Gemeinschaft miteinander
halten und zur Fülle in Einheit zusammenwirken. So kommt es, daß das Gottesvolk
nicht nur aus den verschiedenen Völkern sich sammelt, sondern auch in sich
selbst aus verschiedenen Ordnungen gebildet wird. Unter seinen Gliedern herrscht
eine Verschiedenheit, sei es in den Ämtern, da manche im heiligen Dienst zum
Nutzen ihrer Brüder wirken, sei es in Stand und Lebensordnung, da viele im
Ordensstand auf einem engeren Weg nach Heiligkeit trachten und die Brüder durch
ihr Beispiel anspornen. Darum gibt es auch in der kirchlichen Gemeinschaft zu
Recht Teilkirchen, die sich eigener Überlieferungen erfreuen, unbeschadet des
Primats des Stuhles Petri, welcher der gesamten Liebesgemeinschaft vorsteht
(25), die rechtmäßigen Verschiedenheiten schützt und zugleich darüber wacht, daß
die Besonderheiten der Einheit nicht nur nicht schaden, sondern ihr vielmehr
dienen. Daher bestehen schließlich zwischen den verschiedenen Teilen der Kirche
die Bande einer innigen Gemeinschaft der geistigen Güter, der apostolischen
Arbeiter und der zeitlichen Hilfsmittel. Zu dieser Gütergemeinschaft nämlich
sind die Glieder des Gottesvolkes berufen, und auch von den Einzelkirchen gelten
die Worte des Apostels: "Dienet einander, jeder mit der Gnadengabe, wie er sie
empfangen hat, als gute Verwalter der vielfältigen Gnadengaben Gottes" (1
Petr 4,10).
Zu dieser katholischen Einheit des Gottesvolkes, die
den allumfassenden Frieden bezeichnet und fördert, sind alle Menschen berufen.
Auf verschiedene Weise gehören ihr zu oder sind ihr zugeordnet die katholischen
Gläubigen, die anderen an Christus Glaubenden und schließlich alle Menschen
überhaupt, die durch die Gnade Gottes zum Heile berufen sind.
14. Den katholischen Gläubigen wendet die Heilige
Synode besonders ihre Aufmerksamkeit zu. Gestützt auf die Heilige Schrift und
die Tradition, lehrt sie, daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei.
Christus allein ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche,
uns gegenwärtig wird; indem er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die
Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16;
Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen
durch die Taufe wie durch eine Türe eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene
Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott
durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten
oder in ihr nicht ausharren wollten. Jene werden der Gemeinschaft der Kirche
voll eingegliedert, die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und
alle in ihr eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband
mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind,
und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der
kirchlichen Leitung und Gemeinschaft. Nicht gerettet wird aber, wer, obwohl der
Kirche eingegliedert, in der Liebe nicht verharrt und im Schoße der Kirche zwar
"dem Leibe", aber nicht "dem Herzen" nach verbleibt (26). Alle Söhne der Kirche
sollen aber dessen eingedenk sein, daß ihre ausgezeichnete Stellung nicht den
eigenen Verdiensten, sondern der besonderen Gnade Christi zuzuschreiben ist;
wenn sie ihr im Denken, Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt
Heil strengeres Gericht zuteil (27).
Die Katechumenen, die, getrieben vom Heiligen Geist,
mit ausdrücklicher Willensäußerung um Aufnahme in die Kirche bitten, werden
durch eben dieses Begehren mit ihr verbunden. Die Mutter Kirche umfaßt sie schon
in liebender Sorge als die Ihrigen.
15. Mit jenen, die durch die Taufe der Ehre des
Christennamens teilhaft sind, den vollen Glauben aber nicht bekennen oder die
Einheit der Gemeinschaft unter dem Nachfolger Petri nicht wahren, weiß sich die
Kirche aus mehrfachem Grunde verbunden28. Viele nämlich halten die Schrift als
Glaubens- und Lebensnorm in Ehren, zeigen einen aufrichtigen religiösen Eifer,
glauben in Liebe an Gott, den allmächtigen Vater, und an Christus, den Sohn
Gottes und Erlöser (29), empfangen das Zeichen der Taufe, wodurch sie mit
Christus verbunden werden; ja sie anerkennen und empfangen auch andere
Sakramente in ihren eigenen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften. Mehrere
unter ihnen besitzen auch einen Episkopat, feiern die heilige Eucharistie und
pflegen die Verehrung der jungfräulichen Gottesmutter (30). Dazu kommt die
Gemeinschaft im Gebet und in anderen geistlichen Gütern; ja sogar eine wahre
Verbindung im Heiligen Geiste, der in Gaben und Gnaden auch in ihnen mit seiner
heiligenden Kraft wirksam ist und manche von ihnen bis zur Vergießung des Blutes
gestärkt hat. So erweckt der Geist in allen Jüngern Christi Sehnsucht und Tat,
daß alle in der von Christus angeordneten Weise in der einen Herde unter dem
einen Hirten in Frieden geeint werden mögen (31). Um dies zu erlangen, betet,
hofft und wirkt die Mutter Kirche unaufhörlich, ermahnt sie ihre Söhne zur
Läuterung und Erneuerung, damit das Zeichen Christi auf dem Antlitz der Kirche
klarer erstrahle.
16. Diejenigen endlich, die das Evangelium noch nicht
empfangen haben, sind auf das Gottesvolk auf verschiedene Weise hingeordnet
(32). In erster Linie jenes Volk, dem der Bund und die Verheißungen gegeben
worden sind und aus dem Christus dem Fleische nach geboren ist (vgl. Röm
9,4-5), dieses seiner Erwählung nach um der Väter willen so teure Volk: die
Gaben und Berufung Gottes nämlich sind ohne Reue (vgl. Röm 11,28-29). Der
Heilswille umfaßt aber auch die, welche den Schöpfer anerkennen, unter ihnen
besonders die Muslim, die sich zum Glauben Abrahams bekennen und mit uns den
einen Gott anbeten, den barmherzigen, der die Menschen am Jüngsten Tag richten
wird. Aber auch den anderen, die in Schatten und Bildern den unbekannten Gott
suchen, auch solchen ist Gott nicht ferne, da er allen Leben und Atem und alles
gibt (vgl. Apg 17,25-28) und als Erlöser will, daß alle Menschen gerettet
werden (vgl. 1 Tim 2,4). Wer nämlich das Evangelium Christi und seine
Kirche ohne Schuld nicht kennt, Gott aber aus ehrlichem Herzen sucht, seinen im
Anruf des Gewissens erkannten Willen unter dem Einfluß der Gnade in der Tat zu
erfüllen trachtet, kann das ewige Heil erlangen (33). Die göttliche Vorsehung
verweigert auch denen das zum Heil Notwendige nicht, die ohne Schuld noch nicht
zur ausdrücklichen Anerkennung Gottes gekommen sind, jedoch, nicht ohne die
göttliche Gnade, ein rechtes Leben zu führen sich bemühen. Was sich nämlich an
Gutem und Wahrem bei ihnen findet, wird von der Kirche als Vorbereitung für die
Frohbotschaft (34) und als Gabe dessen geschätzt, der jeden Menschen erleuchtet,
damit er schließlich das Leben habe. Vom Bösen getäuscht, wurden freilich die
Menschen oft eitel in ihren Gedanken, vertauschten die Wahrheit Gottes mit der
Lüge und dienten der Schöpfung mehr als dem Schöpfer (vgl. Röm 1,21.25)
oder sind, ohne Gott in dieser Welt lebend und sterbend, der äußersten
Verzweiflung ausgesetzt. Daher ist die Kirche eifrig bestrebt, zur Ehre Gottes
und zum Nutzen des Heils all dieser Menschen die Missionen zu fördern, eingedenk
des Befehls des Herrn, der gesagt hat: "Predigt das Evangelium der ganzen
Schöpfung" (Mk 16,15).
17. Wie nämlich der Sohn vom Vater gesandt ist, so hat
er selbst die Apostel gesandt (vgl. Joh 20,21) mit den Worten: "Gehet hin
und lehret alle Völker, taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des
Heiligen Geistes, lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe. Und siehe,
ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt" (Mt 28,18-20). Diesen
feierlichen Auftrag Christi zur Verkündigung der Heilswahrheit hat die Kirche
von den Aposteln erhalten und muß ihn erfüllen bis zu den Grenzen der Erde (vgl.
Apg 1,8). Daher macht sie sich die Worte des Apostels zu eigen: "Weh ...
mir, wenn ich die Frohbotschaft nicht verkünde!" (1 Kor 9,16.) Unablässig
fährt sie darum fort, Verkünder auszusenden, bis die neuen Kirchen voll
errichtet sind und auch selbst das Werk der Verkündigung fortsetzen können. Sie
wird nämlich vom Heiligen Geiste angetrieben, mitzuwirken, daß der Ratschluß
Gottes, der Christus zum Ursprung des Heils für die ganze Welt bestellt hat,
tatsächlich ausgeführt werde. In der Verkündigung der Frohbotschaft sucht die
Kirche die Hörer zum Glauben und zum Bekenntnis des Glaubens zu bringen,
bereitet sie für die Taufe vor, befreit sie aus der Knechtschaft des Irrtums und
gliedert sie Christus ein, damit sie durch die Liebe bis zur Fülle in ihn
hineinwachsen. Ihre Mühe aber bewirkt, daß aller Same des Guten, der sich in
Herz und Geist der Menschen oder in den eigenen Riten und Kulturen der Völker
findet, nicht nur nicht untergehe, sondern geheilt, erhoben und vollendet werde
zur Ehre Gottes, zur Beschämung des Teufels und zur Seligkeit des Menschen.
Jedem Jünger Christi obliegt die Pflicht, nach seinem Teil den Glauben auszusäen
(35). Wenn auch jeder die Glaubenden taufen kann, so ist es doch Sache des
Priesters, die Auferbauung des Leibes durch das eucharistische Opfer zu
vollenden und so die Worte Gottes, die er durch den Propheten gesprochen hat, zu
erfüllen: "Vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergang ist mein Name groß unter
den Völkern, und an jedem Ort wird geopfert und meinem Namen eine reine
Opfergabe dargebracht" (Mal 1,11) (36). So aber betet und arbeitet die
Kirche zugleich, daß die Fülle der ganzen Welt in das Volk Gottes eingehe, in
den Leib des Herrn und den Tempel des Heiligen Geistes, und daß in Christus, dem
Haupte aller, jegliche Ehre und Herrlichkeit dem Schöpfer und Vater des Alls
gegeben werde.
KAPITEL III
DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE,
INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMT
18. Um Gottes Volk zu weiden und immerfort zu mehren,
hat Christus der Herr in seiner Kirche verschiedene Dienstämter eingesetzt, die
auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind. Denn die Amtsträger, die mit
heiliger Vollmacht ausgestattet sind, stehen im Dienste ihrer Brüder, damit
alle, die zum Volke Gottes gehören und sich daher der wahren Würde eines
Christen erfreuen, in freier und geordneter Weise sich auf das nämliche Ziel hin
ausstrecken und so zum Heile gelangen. Diese Heilige Synode setzt den Weg des
ersten Vatikanischen Konzils fort und lehrt und erklärt feierlich mit ihm, daß
der ewige Hirt Jesus Christus die heilige Kirche gebaut hat, indem er die
Apostel sandte wie er selbst gesandt war vom Vater (vgl. Joh 20,21). Er
wollte, daß deren Nachfolger, das heißt die Bischöfe, in seiner Kirche bis zur
Vollendung der Weltzeit Hirten sein sollten. Damit aber der Episkopat selbst
einer und ungeteilt sei, hat er den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen
Apostel gestellt und in ihm ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und
Fundament der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft eingesetzt (37). Diese Lehre
über Einrichtung, Dauer, Gewalt und Sinn des dem Bischof von Rom zukommenden
heiligen Primates sowie über dessen unfehlbares Lehramt legt die Heilige Synode
abermals allen Gläubigen fest zu glauben vor. Das damals Begonnene fortführend,
hat sie sich entschlossen, nun die Lehre von den Bischöfen, den Nachfolgern der
Apostel, die mit dem Nachfolger Petri, dem Stellvertreter Christi (38) und
sichtbaren Haupt der ganzen Kirche, zusammen das Haus des lebendigen Gottes
leiten, vor allen zu bekennen und zu erklären.
19. Der Herr Jesus rief, nachdem er sich betend an den
Vater gewandt hatte, die zu sich, die er selbst wollte, und bestimmte zwölf, daß
sie mit ihm seien und er sie sende, das Reich Gottes zu verkündigen (vgl. Mk
3,13-19; Mt 10,1-42). Diese Apostel (vgl. Lk 6,13) setzte er nach
Art eines Kollegiums oder eines festen Kreises ein, an dessen Spitze er den aus
ihrer Mitte erwählten Petrus stellte (vgl. Joh 21,15-17). Er sandte sie
zuerst zu den Kindern Israels und dann zu allen Völkern (vgl. Röm 1,16),
damit sie in Teilhabe an seiner Gewalt alle Völker zu seinen Jüngern machten und
sie heiligten und leiteten (vgl. Mt 28,16 bis 20; Mk 16,15; Lk
24,45-48; Joh 20,21-23). So sollten sie die Kirche ausbreiten und unter
der Leitung des Herrn durch ihren Dienst weiden alle Tage bis zum Ende der Welt
(vgl. Mt 28,20). In dieser Sendung wurden sie am Pfingsttag voll
bekräftigt (vgl. Apg 2,1-26) gemäß der Verheißung des Herrn: "Ihr werdet
die Kraft des Heiligen Geistes empfangen, der über euch kommen wird, und werdet
mir Zeugen sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samaria und bis ans Ende der
Erde" (Apg 1,8). Die Apostel aber verkündigten allenthalben die frohe
Botschaft (vgl. Mk 16,20), die von den Hörenden kraft des Heiligen
Geistes angenommen wurde, und versammelten so die universale Kirche, die der
Herr in den Aposteln gegründet und auf den heiligen Petrus, ihren Vorsteher,
gebaut hat, wobei Christus Jesus selbst der Eckstein ist (vgl. Offb
21,14; Mt 16,18; Eph 2,20)39.
20. Jene göttliche Sendung, die Christus den Aposteln
anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt 28,20). Denn
das Evangelium, das sie zu überliefern haben, ist für alle Zeiten der Ursprung
jedweden Lebens für die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser
hierarchisch geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht bloß verschiedene Helfer im
Dienstamt (40), sondern übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach
ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren
Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu
kräftigen (41). Sie legten ihnen ans Herz, achtzuhaben auf die ganze Herde, in
welcher der Heilige Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl.
Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung,
daß nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen (42).
Unter den verschiedenen Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der
Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt derer
einen hervorragenden Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der
auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge (43) Ableger apostolischer Pflanzung
besitzen (44). So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den
Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die
apostolische Überlieferung in der ganzen Welt kundgemacht (45) und bewahrt (46).
Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der
Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen,
übernommen (47). An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (48), deren Hirten
sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als
Diener in der Leitung (49). Wie aber das Amt fortdauern sollte, das vom Herrn
ausschließlich dem Petrus, dem ersten der Apostel, übertragen wurde und auf
seinen Nachfolger übergehen sollte, so dauert auch das Amt der Apostel, die
Kirche zu weiden, fort und muß von der heiligen Ordnung der Bischöfe immerdar
ausgeübt werden (50). Aus diesem Grunde lehrt die Heilige Synode, daß die
Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel als Hirten der
Kirche getreten sind (51). Wer sie hört, hört Christus, und wer sie verachtet,
verachtet Christus und ihn, der Christus gesandt hat (vgl. Lk 10,16)52.
21. In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite
stehen, ist also inmitten der Gläubigen der Herr Jesus Christus, der
Hohepriester, anwesend. Zur Rechten des Vaters sitzend, ist er nicht fern von
der Versammlung seiner Bischöfe (53), sondern vorzüglich durch ihren erhabenen
Dienst verkündet er allen Völkern Gottes Wort und spendet den Glaubenden
immerfort die Sakramente des Glaubens. Durch ihr väterliches Amt (vgl. 1 Kor
4,15) fügt er seinem Leib kraft der Wiedergeburt von oben neue Glieder ein.
Durch ihre Weisheit und Umsicht endlich lenkt und ordnet er das Volk des Neuen
Bundes auf seiner Pilgerschaft zur ewigen Seligkeit. Diese Hirten, die
ausgewählt sind, die Herde des Herrn zu weiden, sind Diener Christi und
Ausspender der Geheimnisse Gottes (vgl. 1 Kor 4,1). Ihnen ist das Zeugnis
für die frohe Botschaft von der Gnade Gottes anvertraut (vgl. Röm 15,16;
Apg 20,24) und der Dienst des Geistes und der Gerechtigkeit in
Herrlichkeit (vgl. 2 Kor 3,8-9).
Um solche Aufgaben zu erfüllen, sind die Apostel mit
einer besonderen Ausgießung des herabkommenden Heiligen Geistes von Christus
beschenkt worden (vgl. Apg 1,8; 2,4; Joh 20,22-23). Sie
hinwiederum übertrugen ihren Helfern durch die Auflegung der Hände die
geistliche Gabe (vgl. 1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6-7), die in der
Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist (54). Die Heilige Synode lehrt aber, daß
durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird. Sie
heißt ja auch im liturgischen Brauch der Kirche wie in den Worten der heiligen
Väter das Hohepriestertum, die Ganzheit des heiligen Dienstamtes (55). Die
Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und
der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft
mit Haupt und Gliedern des Kollegiums ausgeübt werden können. Aufgrund der
Überlieferung nämlich, die vorzüglich in den liturgischen Riten und in der Übung
der Kirche des Ostens wie des Westens deutlich wird, ist es klar, daß durch die
Handauflegung und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so
übertragen (56) und das heilige Prägemal so verliehen wird (57), daß die
Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgabe Christi selbst, des
Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in seiner Person handeln (58).
Sache der Bischöfe ist es, durch das Weihesakrament neue Erwählte in die
Körperschaft der Bischöfe aufzunehmen.
22. Wie nach der Verfügung des Herrn der heilige Petrus
und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden, so sind in
entsprechender Weise der Bischof von Rom, der Nachfolger Petri, und die
Bischöfe, die Nachfolger der Apostel, untereinander verbunden. Schon die uralte
Disziplin, daß die auf dem ganzen Erdkreis bestellten Bischöfe untereinander und
mit dem Bischof von Rom im Bande der Einheit, der Liebe und des Friedens
Gemeinschaft hielten (59), desgleichen das Zusammentreten von Konzilien (60) zur
gemeinsamen Regelung gerade der wichtigeren Angelegenheiten (61) in einem durch
die Überlegung vieler abgewogenen Spruch (62) weisen auf die kollegiale Natur
und Beschaffenheit des Episkopates hin. Diese beweisen die im Lauf der
Jahrhunderte gefeierten ökumenischen Konzilien. Darauf deutet aber auch schon
der früh eingeführte Brauch hin, mehrere Bischöfe zur Teilnahme an der Erhebung
eines Neuerwählten zum hohenpriesterlichen Dienstamt beizuziehen. Glied der
Körperschaft der Bischöfe wird man durch die sakramentale Weihe und die
hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums.
Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat
aber nur Autorität, wenn das Kollegium verstanden wird in Gemeinschaft mit dem
Bischof von Rom, dem Nachfolger Petri, als seinem Haupt, und unbeschadet dessen
primatialer Gewalt über alle Hirten und Gläubigen. Der Bischof von Rom hat
nämlich kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche
volle, höchste und universale Gewalt über die Kirche und kann sie immer frei
ausüben. Die Ordnung der Bischöfe aber, die dem Kollegium der Apostel im Lehr-
und Hirtenamt nachfolgt, ja, in welcher die Körperschaft der Apostel immerfort
weiter besteht, ist gemeinsam mit ihrem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals
ohne dieses Haupt, gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die
ganze Kirche (63). Diese Gewalt kann nur unter Zustimmung des Bischofs von Rom
ausgeübt werden. Der Herr hat allein Simon zum Fels und Schlüsselträger der
Kirche bestellt (vgl. Mt 16,18-19) und ihn als Hirten seiner ganzen Herde
eingesetzt (vgl. Joh 21,15 ff). Es steht aber fest, daß jenes Binde- und
Löseamt, welches dem Petrus verliehen wurde (Mt 16,19), auch dem mit
seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist (Mt 18,18;
28,16-20) (64). Insofern dieses Kollegium aus vielen zusammengesetzt ist, stellt
es die Vielfalt und Universalität des Gottesvolkes, insofern es unter einem
Haupt versammelt ist, die Einheit der Herde Christi dar. In diesem Kollegium
wirken die Bischöfe, unter treuer Wahrung des primatialen Vorrangs ihres
Hauptes, in eigener Vollmacht zum Besten ihrer Gläubigen, ja der ganzen Kirche,
deren organische Struktur und Eintracht der Heilige Geist immerfort stärkt. Die
höchste Gewalt über die ganze Kirche, die dieses Kollegium besitzt, wird in
feierlicher Weise im ökumenischen Konzil ausgeübt. Ein ökumenisches Konzil gibt
es nur, wenn es vom Nachfolger Petri als solches bestätigt oder wenigstens
angenommen wird; der Bischof von Rom hat das Vorrecht, diese Konzilien zu
berufen, auf ihnen den Vorsitz zu führen und sie zu bestätigen (65). Die gleiche
kollegiale Gewalt kann gemeinsam mit dem Papst von den in aller Welt lebenden
Bischöfen ausgeübt werden, wofern nur das Haupt des Kollegiums sie zu einer
kollegialen Handlung ruft oder wenigstens die gemeinsame Handlung der räumlich
getrennten Bischöfe billigt oder frei annimmt, so daß ein eigentlich kollegialer
Akt zustande kommt.
23. Die kollegiale Einheit tritt auch in den
wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur
Gesamtkirche in Erscheinung. Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das
immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von
Bischöfen und Gläubigen (66). Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares
Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen (67), die nach dem Bild
der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und
einzige katholische Kirche (68). Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre
Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des
Friedens, der Liebe und der Einheit dar. Die Bischöfe, die den Teilkirchen
vorstehen, üben als einzelne ihr Hirtenamt über den ihnen anvertrauten Anteil
des Gottesvolkes, nicht über andere Kirchen und nicht über die Gesamtkirche aus.
Aber als Glieder des Bischofskollegiums und rechtmäßige Nachfolger der Apostel
sind sie aufgrund von Christi Stiftung und Vorschrift zur Sorge für die
Gesamtkirche gehalten (69). Diese wird zwar nicht durch einen hoheitlichen Akt
wahrgenommen, trägt aber doch im höchsten Maße zum Wohl der Gesamtkirche bei.
Alle Bischöfe müssen nämlich die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche
gemeinsame Disziplin fördern und schützen sowie die Gläubigen anleiten zur Liebe
zum ganzen mystischen Leibe Christi, besonders zu den armen und leidenden
Gliedern und zu jenen, die Verfolgung erdulden um der Gerechtigkeit willen (vgl.
Mt 5,10). Endlich müssen sie alle Bestrebungen fördern, die der ganzen
Kirche gemeinsam sind, vor allem dazu, daß der Glaube wachse und das Licht der
vollen Wahrheit allen Menschen aufgehe. Im übrigen aber gilt unverbrüchlich:
Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche recht leiten, tragen sie
wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der ja auch der Leib der
Kirchen ist (70).
Die Sorge, das Evangelium überall auf Erden zu
verkündigen, geht die ganze Körperschaft der Hirten an. Ihnen allen zusammen hat
Christus den Auftrag gegeben und die gemeinsame Pflicht auferlegt, wie schon
Papst Cœlestin den Vätern des Konzils von Ephesus ins Bewußtsein rief (71).
Deshalb sind die einzelnen Bischöfe gehalten, soweit die Verwaltung ihres
eigenen Amtes es zuläßt, in Arbeitsgemeinschaft zu treten untereinander und mit
dem Nachfolger Petri, dem das hohe Amt, den christlichen Namen auszubreiten, in
besonderer Weise übertragen ist (72). Daher müssen sie mit allen Kräften den
Missionen Arbeiter für die Ernte wie auch geistliche und materielle Hilfen
vermitteln, sowohl unmittelbar durch sich selbst wie durch Weckung der eifrigen
Mitarbeit ihrer Gläubigen. Schließlich sollen die Bischöfe nach dem ehrwürdigen
Beispiel der Vorzeit in umfassender Liebesgemeinschaft den anderen Kirchen,
besonders den benachbarten und bedürftigeren, gern brüderliche Hilfe gewähren.
Dank der göttlichen Vorsehung aber sind die
verschiedenen Kirchen, die an verschiedenen Orten von den Aposteln und ihren
Nachfolgern eingerichtet worden sind, im Lauf der Zeit zu einer Anzahl von
organisch verbundenen Gemeinschaften zusammengewachsen. Sie erfreuen sich
unbeschadet der Einheit des Glaubens und der einen göttlichen Verfassung der
Gesamtkirche ihrer eigenen Disziplin, eines eigenen liturgischen Brauches und
eines eigenen theologischen und geistlichen Erbes. Darunter haben vorzüglich
gewisse alte Patriarchatskirchen wie Stammütter des Glaubens andere Kirchen
sozusagen als Töchter geboren, mit denen sie durch ein engeres Liebesband im
sakramentalen Leben und in der gegenseitigen Achtung von Rechten und Pflichten
bis auf unsere Zeiten verbunden sind (73). Diese einträchtige Vielfalt der
Ortskirchen zeigt in besonders hellem Licht die Katholizität der ungeteilten
Kirche. In ähnlicher Weise können in unserer Zeit die Bischofskonferenzen
vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die kollegiale Gesinnung zu
konkreter Verwirklichung zu führen.
24. Die Bischöfe empfangen als Nachfolger der Apostel
vom Herrn, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist, die Sendung,
alle Völker zu lehren und das Evangelium jedwedem Geschöpf zu verkündigen. So
sollen alle Menschen durch Glaube, Taufe und Erfüllung der Gebote das Heil
erlangen (vgl. Mt 28,18; Mk 16,15-16; Apg 26,17f). Zur
Erfüllung dieser Sendung verhieß Christus der Herr den Aposteln den Heiligen
Geist und sandte ihn am Pfingsttag vom Himmel her. Durch dessen Kraft sollten
sie ihm Zeugen sein bis ans Ende der Erde, vor Stämmen, Völkern und Königen
(vgl. Apg 1,8; 2,1 ff; 9,15). Jenes Amt aber, das der Herr den Hirten
seines Volkes übertragen hat, ist ein wahres Dienen, weshalb es in der Heiligen
Schrift bezeichnenderweise mit dem Wort "Diakonia", d. h. Dienst, benannt wird
(vgl. Apg 1,17.25; 21,19; Röm 11,13; 1 Tim 1,12).
Die kanonische Sendung der Bischöfe kann geschehen
durch rechtmäßige, von der höchsten und universalen Kirchengewalt nicht
widerrufene Gewohnheiten, durch von der nämlichen Autorität erlassene oder
anerkannte Gesetze oder unmittelbar durch den Nachfolger Petri selbst. Falls er
Einspruch erhebt oder die apostolische Gemeinschaft verweigert, können die
Bischöfe nicht zur Amtsausübung zugelassen werden (74).
25. Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat
die Verkündigung des Evangeliums einen hervorragenden Platz (75). Denn die
Bischöfe sind Glaubensboten, die Christus neue Jünger zuführen; sie sind
authentische, das heißt mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer. Sie
verkündigen dem ihnen anvertrauten Volk die Botschaft zum Glauben und zur
Anwendung auf das sittliche Leben und erklären sie im Licht des Heiligen
Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes vorbringen
(vgl. Mt 13,52). So lassen sie den Glauben fruchtbar werden und halten
die ihrer Herde drohenden Irrtümer wachsam fern (vgl. 2 Tim 4,1-4). Die
Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen
als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen
aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in
Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem
Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in
besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er
nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein
oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen
aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen
Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der
Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der
Sprechweise.
Die einzelnen Bischöfe besitzen zwar nicht den Vorzug
der Unfehlbarkeit; wenn sie aber, in der Welt räumlich getrennt, jedoch in
Wahrung des Gemeinschaftsbandes untereinander und mit dem Nachfolger Petri,
authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre
übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen, so verkündigen sie auf
unfehlbare Weise die Lehre Christi (76). Dies ist noch offenkundiger der Fall,
wenn sie auf einem Ökumenischen Konzil vereint für die ganze Kirche Lehrer und
Richter des Glaubens und der Sitten sind. Dann ist ihren Definitionen mit
Glaubensgehorsam anzuhangen (77). Diese Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche
Erlöser seine Kirche bei der Definierung einer Glaubens- und Sittenlehre
ausgestattet sehen wollte, reicht so weit wie die Hinterlage der göttlichen
Offenbarung, welche rein bewahrt und getreulich ausgelegt werden muß, es
erfordert.
Dieser Unfehlbarkeit erfreut sich der Bischof von Rom,
das Haupt des Bischofskollegiums, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt
und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt (vgl. Lk
22,32), eine Glaubens- oder Sittenlehre in einem endgültigen Akt verkündet (78).
Daher heißen seine Definitionen mit Recht aus sich und nicht erst aufgrund der
Zustimmung der Kirche unanfechtbar, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen
Geistes vorgebracht sind, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde. Sie
bedürfen daher keiner Bestätigung durch andere und dulden keine Berufung an ein
anderes Urteil. In diesem Falle trägt nämlich der Bischof von Rom seine
Entscheidung nicht als Privatperson vor, sondern legt die katholische
Glaubenslehre aus und schützt sie in seiner Eigenschaft als oberster Lehrer der
Gesamtkirche, in dem als einzelnem das Charisma der Unfehlbarkeit der Kirche
selbst gegeben ist (79). Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit ist auch in der
Körperschaft der Bischöfe gegeben, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem
Nachfolger Petri ausübt. Diesen Definitionen kann aber die Beistimmung der
Kirche niemals fehlen vermöge der Wirksamkeit desselben Heiligen Geistes, kraft
deren die gesamte Herde Christi in der Einheit des Glaubens bewahrt wird und
voranschreitet (80).
Wenn aber der Bischof von Rom oder die Körperschaft der
Bischöfe mit ihm einen Satz definieren, legen sie ihn vor gemäß der Offenbarung
selbst, zu der zu stehen und nach der sich zu richten alle gehalten sind. In
Schrift oder Überlieferung wird sie durch die rechtmäßige Nachfolge der Bischöfe
und insbesondere auch durch die Sorge des Bischofs von Rom unversehrt
weitergegeben und im Licht des Geistes der Wahrheit in der Kirche rein bewahrt
und getreu ausgelegt (81). Um ihre rechte Erhellung und angemessene Darstellung
mühen sich eifrig mit geeigneten Mitteln der Bischof von Rom und die Bischöfe,
entsprechend ihrer Pflicht und dem Gewicht der Sache (82). Eine neue öffentliche
Offenbarung als Teil der göttlichen Glaubenshinterlage empfangen sie jedoch
nicht (83).
26. Der Bischof ist, mit der Fülle des Weihesakramentes
ausgezeichnet, "Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums" (84), vorzüglich
in der Eucharistie, die er selbst darbringt oder darbringen läßt (85) und aus
der die Kirche immerfort lebt und wächst. Diese Kirche Christi ist wahrhaft in
allen rechtmäßigen Ortsgemeinschaften der Gläubigen anwesend, die in der
Verbundenheit mit ihren Hirten im Neuen Testament auch selbst Kirchen heißen
(86). Sie sind nämlich je an ihrem Ort, im Heiligen Geist und mit großer
Zuversicht (vgl. 1 Thess 1,5), das von Gott gerufene neue Volk. In ihnen
werden durch die Verkündigung der Frohbotschaft Christi die Gläubigen
versammelt, in ihnen wird das Mysterium des Herrenmahls begangen, "auf daß durch
Speise und Blut des Herrn die ganze Bruderschaft verbunden werde" (87). In
jedweder Altargemeinschaft erscheint unter dem heiligen Dienstamt des Bischofs
(88) das Symbol jener Liebe und jener "Einheit des mystischen Leibes, ohne die
es kein Heil geben kann" (89). In diesen Gemeinden, auch wenn sie oft klein und
arm sind oder in der Diaspora leben, ist Christus gegenwärtig, durch dessen
Kraft die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche geeint wird (90).
Denn "nichts anderes wirkt die Teilhabe an Leib und Blut Christi, als daß wir in
das übergehen, was wir empfangen (91).
Jede rechtmäßige Eucharistiefeier steht unter der
Leitung des Bischofs, dem die Pflicht übertragen ist, den christlichen
Gottesdienst der göttlichen Majestät darzubringen und zu betreuen gemäß den
Geboten des Herrn und den Gesetzen der Kirche, die durch seine besondere
Verfügung für die Diözese näher bestimmt werden. So spenden die Bischöfe durch
Gebet und Arbeit für das Volk vielfältige und reiche Gaben von der Fülle der
Heiligkeit Christi aus. Durch den Dienst des Wortes teilen sie die Kraft Gottes
den Glaubenden zum Heil mit (vgl. Röm 1,16), und durch die Sakramente,
deren geregelte und fruchtbare Verwaltung sie mit ihrer Autorität ordnen (92),
heiligen sie die Gläubigen. Sie leiten die Taufspendung, die Anteil am
königlichen Priestertum Christi gewährt. Sie sind die erstberufenen Firmspender,
sie erteilen die heiligen Weihen und regeln die Bußdisziplin. Ferner ermahnen
und unterweisen sie sorgsam ihr Volk, daß es in der Liturgie und vorzüglich im
Meßopfer seinen Anteil gläubig und ehrfürchtig erfülle. Schließlich müssen sie
ihre Anbefohlenen mit dem Beispiel ihres Lebenswandels voranbringen, ihr eigenes
sittliches Verhalten vor allem Bösen bewahren und nach Kräften mit der Hilfe des
Herrn zum Guten hin wandeln, damit sie zusammen mit der ihnen anvertrauten Herde
zum ewigen Leben gelangen (93).
27. Die Bischöfe leiten die ihnen zugewiesenen
Teilkirchen als Stellvertreter und Gesandte Christi (94) durch Rat, Zuspruch,
Beispiel, aber auch in Autorität und heiliger Vollmacht, die sie indes allein
zum Aufbau ihrer Herde in Wahrheit und Heiligkeit gebrauchen, eingedenk, daß der
Größere werden soll wie der Geringere und der Vorsteher wie der Diener (vgl.
Lk 22,26-27). Diese Gewalt, die sie im Namen Christi persönlich ausüben,
kommt ihnen als eigene, ordentliche und unmittelbare Gewalt zu, auch wenn ihr
Vollzug letztlich von der höchsten kirchlichen Autorität geregelt wird und im
Hinblick auf den Nutzen der Kirche oder der Gläubigen mit bestimmten Grenzen
umschrieben werden kann. Kraft dieser Gewalt haben die Bischöfe das heilige
Recht und vor dem Herrn die Pflicht, Gesetze für ihre Untergebenen zu erlassen,
Urteile zu fällen und alles, was zur Ordnung des Gottesdienstes und des
Apostolats gehört, zu regeln.
Ihnen ist das Hirtenamt, das heißt die beständige
tägliche Sorge für ihre Schafe, im vollen Umfang anvertraut. Sie sind nicht als
Stellvertreter der Bischöfe von Rom zu verstehen, denn sie haben eine ihnen
eigene Gewalt inne und heißen in voller Wahrheit Vorsteher des Volkes, das sie
leiten (95). Folglich wird ihre Gewalt von der obersten und allgemeinen Gewalt
nicht ausgeschaltet, sondern im Gegenteil bestätigt, gestärkt und in Schutz
genommen (96). Dabei bewahrt der Heilige Geist die von Christus dem Herrn in
seiner Kirche gesetzte Form der Leitung ohne Minderung.
Der Bischof, der vom Hausvater gesandt ist, seine
Familie zu lenken, soll sich das Beispiel des guten Hirten vor Augen halten, der
nicht gekommen ist, sich bedienen zu lassen, sondern zu dienen (vgl. Mt
20,28; Mk 10,45) und sein Leben für seine Schafe hinzugeben (vgl. Joh
10,11). Aus den Menschen genommen und mit Schwachheit behaftet, kann er
mitleiden mit denen, die in Unwissenheit und Irrtum sind (vgl. Hebr
5,1-2). Er soll sich nicht weigern, seine Untergebenen zu hören, die er wie
wirkliche Söhne umsorgt und zu eifriger Mitarbeit mahnt. Da er für ihre Seelen
Gott wird Rechenschaft ablegen müssen (vgl. Hebr 13,17), soll er für sie
durch Gebet, Predigt und jederlei Liebeswerk Sorge tragen, desgleichen für jene,
die noch nicht von der einen Herde sind und die er doch im Herrn als ihm
anempfohlen betrachten soll. Da er wie der Apostel Paulus allen Schuldner ist,
sei er bereit, allen das Evangelium zu predigen (vgl. Röm 1,14-15) und
seine Gläubigen zu apostolischem und missionarischem Tatwillen zu ermuntern. Die
Gläubigen aber müssen dem Bischof anhangen wie die Kirche Jesus Christus und wie
Jesus Christus dem Vater, damit alles in Einigkeit übereinstimme (97) und
überströme zur Verherrlichung Gottes (vgl. 2 Kor 4,15).
28. Christus, den der Vater geheiligt und in die Welt
gesandt hat (Joh 10,36), hat durch seine Apostel deren Nachfolger, die
Bischöfe, seiner eigenen Weihe und Sendung teilhaftig gemacht. Diese wiederum
haben die Aufgabe ihres Dienstamtes in mehrfacher Abstufung verschiedenen
Trägern in der Kirche rechtmäßig weitergegeben (98). So wird das aus göttlicher
Einsetzung kommende kirchliche Dienstamt in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von
jenen, die schon seit alters Bischöfe, Priester, Diakone heißen (99). Die
Priester haben zwar nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe und hängen
in der Ausübung ihrer Gewalt von den Bischöfen ab; dennoch sind sie mit ihnen in
der priesterlichen Würde verbunden (100) und kraft des Weihesakramentes (101)
nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters (Hebr 5,1-10;
7,24; 9,11-28), zur Verkündigung der Frohbotschaft, zum Hirtendienst an den
Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht und so wirkliche Priester des
Neuen Bundes (102). Auf der Stufe ihres Dienstamtes haben sie Anteil am Amt des
einzigen Mittlers Christus (1 Tim 2,5) und verkünden allen das Wort
Gottes. Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder
Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln (103) und sein
Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes
vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, das Opfer Christi nämlich,
der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Gabe dargebracht hat (vgl.
Hebr 9,11-28), im Meßopfer bis zur Wiederkunft des Herrn (vgl. 1 Kor
11,26) vergegenwärtigen und zuwenden (104). Für die büßenden oder von Krankheit
heimgesuchten Gläubigen walten sie vollmächtig des Amtes der Versöhnung und der
Wiederaufrichtung; die Nöte und Bitten der Gläubigen tragen sie zu Gott dem
Vater hin (vgl. Hebr 5,1-4). Das Amt Christi des Hirten und Hauptes üben
sie entsprechend dem Anteil ihrer Vollmacht aus105, sie sammeln die Familie
Gottes als von einem Geist durchdrungene Gemeinde von Brüdern (106) und führen
sie durch Christus im Geist zu Gott dem Vater. Inmitten der Herde beten sie ihn
im Geist und in der Wahrheit an (vgl. Joh 4,24). Endlich mühen sie sich
im Wort und in der Lehre (vgl. 1 Tim 5,17), sie glauben, was sie im
Gesetz des Herrn meditierend gelesen haben, lehren, was sie glauben,
verwirklichen, was sie lehren (107).
Als sorgsame Mitarbeiter (108), als Hilfe und Organ der
Ordnung der Bischöfe bilden die Priester, die zum Dienst am Volke Gottes gerufen
sind, in Einheit mit ihrem Bischof ein einziges Presbyterium (109), das freilich
mit unterschiedlichen Aufgaben betraut ist. In den einzelnen örtlichen Gemeinden
der Gläubigen machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und
großzügiger Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig; sie übernehmen
zu ihrem Teil seine Amtsaufgaben und seine Sorge und stellen sich täglich in
ihren Dienst. Unter der Autorität des Bischofs heiligen und leiten sie den ihnen
zugewiesenen Anteil der Herde des Herrn, machen die Gesamtkirche an ihrem Orte
sichtbar und leisten einen wirksamen Beitrag zur Erbauung des gesamten Leibes
Christi (vgl. Eph 4,12). Auf das Wohl der Kinder Gottes allzeit bedacht,
sollen sie darüber hinaus bestrebt sein, ihren Anteil beizutragen zur
Hirtenarbeit an der ganzen Diözese, ja an der ganzen Kirche. Um dieser Teilhabe
an Priestertum und Sendung willen sollen die Priester den Bischof wahrhaft als
ihren Vater anerkennen und ihm ehrfürchtig gehorchen. Der Bischof hinwiederum
soll seine priesterlichen Mitarbeiter als Söhne und Freunde ansehen, gleichwie
Christus seine Jünger nicht mehr Knechte, sondern Freunde nennt (vgl. Joh
15,15). Diözesan- wie Ordenspriester sind also alle zusammen aufgrund ihrer
Weihe und ihres Dienstamtes dem Kollegium der Bischöfe zugeordnet und wirken
vermöge ihrer Berufung und der ihnen verliehenen Gnade zum Wohl der gesamten
Kirche.
Kraft der Gemeinsamkeit der heiligen Weihe und Sendung
sind die Priester alle einander in ganz enger Brüderlichkeit verbunden. Diese
soll sich spontan und freudig äußern in gegenseitiger Hilfe, geistiger wie
materieller, pastoraler wie persönlicher Art, in Zusammenkünften, in der
Gemeinschaft des Lebens, der Arbeit und der Liebe.
Die Fürsorge für die Gläubigen, die sie geistlich in
Taufe und Lehre gezeugt haben (vgl. 1 Kor 4,15; 1 Petr 1,23),
sollen sie wie Väter in Christus wahrnehmen. Als Vorbilder der Herde aus
Überzeugung (1 Petr 5,3) sollen sie ihrer Ortsgemeinde so vorstehen und
dienen, daß diese zu Recht mit jenem Namen benannt werden kann, der die
Auszeichnung des einen und ganzen Gottesvolkes ist: Kirche Gottes (vgl. 1 Kor
1,2; 2 Kor 1,1 u. öfter). Sie seien eingedenk, daß sie in ihrem täglichen
Wandel und ihrer Obsorge für Gläubige und Ungläubige, Katholiken und
Nichtkatholiken, das Antlitz des wahren Priester- und Hirtendienstes zeigen und
allen das Zeugnis der Wahrheit und des Lebens geben müssen. Als gute Hirten
haben sie die Pflicht, auch jenen nachzugehen (vgl. Lk 15,4-7), die zwar
in der katholischen Kirche getauft, aber sich von der Übung des sakramentalen
Lebens oder gar vom Glauben entfernt haben.
Weil die Menschheit heute mehr und mehr zur Einheit im
bürgerlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich zusammenwächst, sollen die
Priester um so mehr in vereinter Sorge und Arbeit unter Leitung der Bischöfe und
des Papstes jede Art von Spaltung beseitigen, damit die ganze Menschheit der
Einheit der Familie Gottes zugeführt werde.
29. In der Hierarchie eine Stufe tiefer stehen die
Diakone, welche die Handauflegung "nicht zum Priestertum, sondern zur
Dienstleistung empfangen" (110). Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie
dem Volke Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der
Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium. Sache
des Diakons ist es, je nach Weisung der zuständigen Autorität, feierlich die
Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der
Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die
Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift
zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem Gottesdienst und dem Gebet der
Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und den Beerdigungsritus zu
leiten. Den Pflichten der Liebestätigkeit und der Verwaltung hingegeben, sollen
die Diakone eingedenk sein der Mahnung des heiligen Polykarp: "Barmherzig,
eifrig, wandelnd nach der Wahrheit des Herrn, der aller Diener geworden ist."
(111)
Weil diese für die Kirche in höchstem Maße
lebensnotwendigen Ämter bei der gegenwärtig geltenden Disziplin der lateinischen
Kirche in zahlreichen Gebieten nur schwer ausgeübt werden können, kann in
Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe
wiederhergestellt werden. Den zuständigen verschiedenartigen territorialen
Bischofskonferenzen kommt mit Billigung des Papstes die Entscheidung zu, ob und
wo es für die Seelsorge angebracht ist, derartige Diakone zu bestellen. Mit
Zustimmung des Bischofs von Rom wird dieser Diakonat auch verheirateten Männern
reiferen Alters erteilt werden können, ferner geeigneten jungen Männern, für die
jedoch das Gesetz des Zölibats in Kraft bleiben muß.
KAPITEL IV
DIE LAIEN
30. Nachdem die Heilige Synode von den hierarchischen
Ämtern gehandelt hat, wendet sie nun bereitwillig ihre Aufmerksamkeit dem Stand
jener Christgläubigen zu, die man Laien nennt. Gewiß richtet sich alles, was
über das Volk Gottes gesagt wurde, in gleicher Weise an Laien, Ordensleute und
Kleriker. Doch einiges gilt in besonderer Weise für die Laien, Männer und
Frauen, aufgrund ihrer Stellung und Sendung. Die Grundzüge davon müssen wegen
der besonderen Verhältnisse unserer Zeit eingehender erörtert werden. Die
geweihten Hirten wissen sehr gut, wieviel die Laien zum Wohl der ganzen Kirche
beitragen. Sie wissen ja, daß sie von Christus nicht bestellt sind, um die ganze
Heilsmission der Kirche an der Welt allein auf sich zu nehmen, sondern daß es
ihre vornehmliche Aufgabe ist, die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre
Dienstleistungen und Charismen so zu prüfen, daß alle in ihrer Weise zum
gemeinsamen Werk einmütig zusammenarbeiten. Wir alle müssen nämlich, "indem wir
die Wahrheit in Liebe tun, in allem auf ihn hin wachsen, der das Haupt ist,
Christus: von ihm her besorgt der ganze Leib, durch ein jedes hilfreiche Gelenk
zusammengefügt und zusammengehalten, kräftig nach dem Maß eines jeden Teiles,
das Wachstum des Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe" (Eph 4,15-16).
31. Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle
Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in
der Kirche anerkannten Ordensstandes, das heißt die Christgläubigen, die, durch
die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen,
prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem
Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt
ausüben.
Den Laien ist der Weltcharakter in besonderer Weise
eigen. Die Glieder des geweihten Standes können zwar bisweilen mit weltlichen
Dingen zu tun haben, sogar in Ausübung eines weltlichen Berufes. Aufgrund ihrer
besonderen Erwählung aber sind sie vor allem und von Berufs wegen dem heiligen
Dienstamt zugeordnet; und die Ordensleute geben durch ihren Stand ein deutliches
und hervorragendes Zeugnis dafür, daß die Welt nicht ohne den Geist der
Seligpreisungen verwandelt und Gott dargebracht werden kann. Sache der Laien ist
es, kraft der ihnen eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung
der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen. Sie leben in der Welt, das
heißt in all den einzelnen irdischen Aufgaben und Werken und den normalen
Verhältnissen des Familien- und Gesellschaftslebens, aus denen ihre Existenz
gleichsam zusammengewoben ist. Dort sind sie von Gott gerufen, ihre
eigentümliche Aufgabe, vom Geist des Evangeliums geleitet, auszuüben und so wie
ein Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beizutragen und
vor allem durch das Zeugnis ihres Lebens, im Glanz von Glaube, Hoffnung und
Liebe Christus den anderen kund zu machen. Ihre Aufgabe ist es also in
besonderer Weise, alle zeitlichen Dinge, mit denen sie eng verbunden sind, so zu
durchleuchten und zu ordnen, daß sie immer Christus entsprechend geschehen und
sich entwickeln und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen.
32. Die heilige Kirche ist kraft göttlicher Einrichtung
in wunderbarer Mannigfaltigkeit geordnet und geleitet. "Wie wir nämlich an dem
einen Leibe viele Glieder haben, die Glieder aber nicht alle den gleichen Dienst
verrichten, so sind wir als viele ein einziger Leib in Christus, als einzelne
aber untereinander Glieder (Röm 12,4-5).
Eines ist also das auserwählte Volk Gottes: "Ein Herr,
ein Glaube, eine Taufe" (Eph 4,5); gemeinsam die Würde der Glieder aus
ihrer Wiedergeburt in Christus, gemeinsam die Gnade der Kindschaft, gemeinsam
die Berufung zur Vollkommenheit, eines ist das Heil, eine die Hoffnung und
ungeteilt die Liebe. Es ist also in Christus und in der Kirche keine
Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder
Geschlecht; denn "es gilt nicht mehr Jude und Grieche, nicht Sklave und Freier,
nicht Mann und Frau; denn alle seid ihr einer in Christus Jesus" (Gal
3,28 griech.; vgl. Kol 3,11).
Wenn also in der Kirche nicht alle denselben Weg gehen,
so sind doch alle zur Heiligkeit berufen und haben den gleichen Glauben erlangt
in Gottes Gerechtigkeit (vgl. 2 Petr 1,1). Wenn auch einige nach Gottes
Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen
bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen
Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Der
Unterschied, den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen
Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine Verbundenheit ein, da ja die Hirten und
die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind. Die Hirten
der Kirche sollen nach dem Beispiel des Herrn einander und den übrigen Gläubigen
dienen, diese aber sollen voll Eifer mit den Hirten und Lehrern eng
zusammenarbeiten. So geben alle in der Verschiedenheit Zeugnis von der
wunderbaren Einheit im Leibe Christi: denn gerade die Vielfalt der Gnadengaben,
Dienstleistungen und Tätigkeiten vereint die Kinder Gottes, weil "dies alles der
eine und gleiche Geist wirkt" (1 Kor 12,11).
Wie die Laien aus Gottes Herablassung Christus zum
Bruder haben, der, obwohl aller Herr, doch gekommen ist, nicht um sich bedienen
zu lassen, sondern um zu dienen (vgl. Mt 20,28), so haben sie auch die
geweihten Amtsträger zu Brüdern, die in Christi Autorität die Familie Gottes
durch Lehre, Heiligung und Leitung so weiden, daß das neue Gebot der Liebe von
allen erfüllt wird. Daher sagt der heilige Augustinus sehr schön: "Wo mich
erschreckt, was ich für euch bin, da tröstet mich, was ich mit euch bin. Für
euch bin ich Bischof, mit euch bin ich Christ. Jenes bezeichnet das Amt, dieses
die Gnade, jenes die Gefahr, dieses das Heil." (112)
33. Die im Volk Gottes versammelten und dem einen Leibe
Christi unter dem einen Haupt eingefügten Laien sind, wer auch immer sie sein
mögen, berufen, als lebendige Glieder alle ihre Kräfte, die sie durch das
Geschenk des Schöpfers und die Gnade des Erlösers empfangen haben, zum Wachstum
und zur ständigen Heiligung der Kirche beizutragen.
Der Apostolat der Laien ist Teilnahme an der
Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst
durch Taufe und Firmung bestellt. Durch die Sakramente, vor allem durch die
heilige Eucharistie, wird jene Liebe zu Gott und den Menschen mitgeteilt und
genährt, die die Seele des ganzen Apostolates ist. Die Laien sind besonders dazu
berufen, die Kirche an jenen Stellen und in den Verhältnissen anwesend und
wirksam zu machen, wo die Kirche nur durch sie das Salz der Erde werden kann113.
So ist jeder Laie kraft der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges
Werkzeug der Sendung der Kirche selbst "nach dem Maß der Gabe Christi" (Eph
4,7).
Außer diesem Apostolat, das schlechthin alle
Christgläubigen angeht, können die Laien darüber hinaus in verschiedener Weise
zu unmittelbarerer Mitarbeit mit dem Apostolat der Hierarchie berufen werden114,
nach Art jener Männer und Frauen, die den Apostel Paulus in der Verkündigung des
Evangeliums unterstützten und sich sehr im Herrn mühten (vgl. Phil 4,3;
Röm 16,3ff). Außerdem haben sie die Befähigung dazu, von der Hierarchie
zu gewissen kirchlichen Ämtern herangezogen zu werden, die geistlichen Zielen
dienen.
So obliegt allen Laien die ehrenvolle Bürde, dafür zu
wirken, daß der göttliche Heilsratschluß mehr und mehr alle Menschen aller
Zeiten und überall auf der Erde erreiche. Es soll daher auch ihnen in jeder
Hinsicht der Weg offenstehen, nach ihren Kräften und entsprechend den
Zeitbedürfnissen am Heilswirken der Kirche in tätigem Eifer teilzunehmen.
34. Da der ewige Hohepriester Christus Jesus auch durch
die Laien sein Zeugnis und seinen Dienst fortsetzen will, macht er sie durch
seinen Geist lebendig und treibt sie unaufhörlich an zu jedem guten und
vollkommenen Werk.
Denen nämlich, die er mit seinem Leben und seiner
Sendung innigst verbindet, gibt er auch Anteil an seinem Priesteramt zur
Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der
Menschen. Deshalb sind die Laien Christus geweiht und mit dem Heiligen Geist
gesalbt und dadurch wunderbar dazu berufen und ausgerüstet, daß immer reichere
Früchte des Geistes in ihnen hervorgebracht werden. Es sind nämlich alle ihre
Werke, Gebete und apostolischen Unternehmungen, ihr Ehe- und Familienleben, die
tägliche Arbeit, die geistige und körperliche Erholung, wenn sie im Geist getan
werden, aber auch die Lasten des Lebens, wenn sie geduldig ertragen werden,
"geistige Opfer, wohlgefällig vor Gott durch Jesus Christus" (1 Petr
2,5). Bei der Feier der Eucharistie werden sie mit der Darbringung des
Herrenleibes dem Vater in Ehrfurcht dargeboten. So weihen auch die Laien,
überall Anbeter in heiligem Tun, die Welt selbst Gott.
35. Christus, der große Prophet, der durch das Zeugnis
seines Lebens und in Kraft seines Wortes die Herrschaft des Vaters ausgerufen
hat, erfüllt bis zur vollen Offenbarung der Herrlichkeit sein prophetisches Amt
nicht nur durch die Hierarchie, die in seinem Namen und in seiner Vollmacht
lehrt, sondern auch durch die Laien. Sie bestellt er deshalb zu Zeugen und
rüstet sie mit dem Glaubenssinn und der Gnade des Wortes aus (vgl. Apg
2,17-18; Offb 19,10), damit die Kraft des Evangeliums im alltäglichen
Familien- und Gesellschaftsleben aufleuchte. Sie zeigen sich als Söhne der
Verheißung, wenn sie stark in Glauben und Hoffnung den gegenwärtigen Augenblick
auskaufen (vgl. Eph 5,16; Kol 4,5) und die künftige Herrlichkeit
in Geduld erwarten (vgl. Röm 8,25). Diese Hoffnung sollen sie aber nicht
im Inneren des Herzens verbergen, sondern in ständiger Bekehrung und im Kampf
"gegen die Weltherrscher dieser Finsternis, gegen die Geister des Bösen" (Eph
6,12) auch durch die Strukturen des Weltlebens ausdrücken.
Wie die Sakramente des Neuen Bundes, durch die das
Leben und der Apostolat der Gläubigen genährt werden, einen neuen Himmel und
eine neue Erde (vgl. Offb 21,1) vorbilden, so werden die Laien gültige
Verkünder des Glaubens an die zu erhoffenden Dinge (vgl. Hebr 11,1), wenn
sie mit dem Leben aus dem Glauben ohne Zögern das Bekenntnis des Glaubens
verbinden. Diese Evangelisation, das heißt die Verkündigung der Botschaft
Christi durch das Zeugnis des Lebens und das Wort, bekommt eine eigentümliche
Prägung und besondere Wirksamkeit von da her, daß sie in den gewöhnlichen
Verhältnissen der Welt erfüllt wird.
In dieser Aufgabe erscheint als besonders wertvoll
jener Lebensstand, der durch ein besonderes Sakrament geheiligt wird, das Ehe-
und Familienleben. Dort gibt es eine hervorragende Übung und Schule des
Laienapostolates, wo die christliche Religion die ganze Einrichtung des Lebens
durch dringt und von Tag zu Tag mehr umbildet. Dort haben die Eheleute ihre
eigene Berufung, sich gegenseitig und den Kindern den Glauben und die Liebe
Christi zu bezeugen. Die christliche Familie verkündet mit lauter Stimme die
gegenwärtige Wirkkraft des Gottesreiches, besonders aber auch die Hoffnung auf
das selige Leben. So überführt sie durch Beispiel und Zeugnis die Welt der Sünde
und erleuchtet jene, die die Wahrheit suchen.
Daher können und müssen die Laien, wenn auch den
zeitlichen Sorgen verpflichtet, eine wertvolle Wirksamkeit zur Evangelisation
der Welt ausüben. Wenn nun einige von ihnen beim Mangel an geweihten Amtsträgern
oder bei deren Verhinderung unter einem Verfolgungsregime nach Möglichkeit
gewisse heilige Aufgaben stellvertretend erfüllen und viele von ihnen ihre
ganzen Kräfte dem apostolischen Werk widmen, so müssen doch alle zur Ausweitung
und zum Wachstum des Reiches Christi in der Welt mitarbeiten. Deshalb sollen die
Laien sich um eine tiefere Kenntnis der geoffenbarten Wahrheit bemühen und
inständig von Gott die Gabe der Weisheit erbitten.
36. Christus ist gehorsam geworden bis zum Tod. Deshalb
wurde er vom Vater erhöht (vgl. Phil 2,8-9) und ging in die Herrlichkeit
seines Reiches ein. Ihm ist alles unterworfen, bis er selbst sich und alles
Geschaffene dem Vater unterwirft, damit Gott alles in allem sei (vgl. 1 Kor
15,27-28). Diese Gewalt teilte er seinen Jüngern mit, damit auch sie in
königlicher Freiheit stehen und durch Selbstverleugnung und ein heiliges Leben
das Reich der Sünde in sich selbst besiegen (vgl. Röm 6,12), aber auch
Christus in den anderen dienen und ihre Brüder in Demut und Geduld zu dem König
hinführen, dem zu dienen herrschen bedeutet. Der Herr will ja sein Reich auch
durch die gläubigen Laien ausbreiten, das Reich der Wahrheit und des Lebens, das
Reich der Heiligkeit und der Gnade, das Reich der Gerechtigkeit, der Liebe und
des Friedens (115). In diesem Reich wird auch die Schöpfung von der Knechtschaft
der Vergänglichkeit befreit werden zur Freiheit der Herrlichkeit der Kinder
Gottes (vgl. Röm 8,21). Eine wahrlich große Verheißung und ein großer
Auftrag ist den Jüngern gegeben: "Alles ist euer, ihr aber seid Christi,
Christus aber ist Gottes" (1 Kor 3,23).
Die Gläubigen müssen also die innerste Natur der ganzen
Schöpfung, ihren Wert und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen. Sie
müssen auch durch das weltliche Wirken sich gegenseitig zu einem heiligeren
Leben verhelfen. So soll die Welt vom Geist Christi erfüllt werden und in
Gerechtigkeit, Liebe und Frieden ihr Ziel wirksamer erreichen. In der Erfüllung
dieser allgemeinen Pflicht haben die Laien einen besonderen Platz. Sie sollen
also durch ihre Zuständigkeit in den profanen Bereichen und durch ihre innerlich
von der Gnade Christi erhöhte Tätigkeit einen gültigen Beitrag leisten, daß die
geschaffenen Güter gemäß der Ordnung des Schöpfers und im Lichte seines Wortes
durch menschliche Arbeit, Technik und Kultur zum Nutzen wirklich aller Menschen
entwickelt und besser unter ihnen verteilt werden und in menschlicher und
christlicher Freiheit auf ihre Weise dem allgemeinen Fortschritt dienen. So wird
Christus durch die Glieder der Kirche die ganze menschliche Gesellschaft mehr
und mehr mit seinem heilsamen Licht erleuchten.
Außerdem sollen die Laien, auch in Zusammenarbeit, die
Einrichtungen und Verhältnisse der Welt, da wo Gewohnheiten zur Sünde aufreizen,
so zu heilen suchen, daß dies alles nach der Norm der Gerechtigkeit umgestaltet
wird und der Ausübung der Tugenden eher förderlich als schädlich ist. Auf diese
Weise erfüllen sie die Kultur und die menschlichen Leistungen mit sittlichem
Wert. Gleichzeitig wird dadurch das Ackerfeld der Welt besser für den Samen des
Gotteswortes bereitet, und es öffnen sich der Kirche weiter die Tore für die
Verkündigung des Friedens in der Welt.
Um der Heilsökonomie selbst willen sollen die Gläubigen
genau zu unterscheiden lernen zwischen den Rechten und Pflichten, die sie haben,
insofern sie zur Kirche gehören, und denen, die sie als Glieder der menschlichen
Gesellschaft haben. Beide sollen sie harmonisch miteinander zu verbinden suchen
und daran denken, daß sie sich auch in jeder zeitlichen Angelegenheit vom
christlichen Gewissen führen lassen müssen; keine menschliche Tätigkeit, auch in
weltlichen Dingen nicht, läßt sich ja der Herrschaft Gottes entziehen.
Heutzutage ist es aber besonders wichtig, daß diese Unterscheidung und Harmonie
zugleich möglichst klar im Handeln der Gläubigen aufleuchten, damit die Sendung
der Kirche den besonderen Verhältnissen der heutigen Welt voller entsprechen
kann. Man muß gewiß anerkennen, daß die irdische Gesellschaft mit Recht den
weltlichen Bestrebungen zugeordnet ist und darin von eigenen Prinzipien geleitet
wird. Ebenso aber wird mit Recht jene unselige Lehre verworfen, die eine
Gesellschaft ohne Rücksicht auf die Religion zu errichten sucht und die
Religionsfreiheit der Bürger bekämpft und austilgt (116).
37. Die Laien haben wie alle Christgläubigen das Recht,
aus den geistlichen Gütern der Kirche, vor allem die Hilfe des Wortes Gottes und
der Sakramente, von den geweihten Hirten reichlich zu empfangen (117). Und ihnen
sollen sie ihre Bedürfnisse und Wünsche mit der Freiheit und dem Vertrauen, wie
es den Kindern Gottes und den Brüdern in Christus ansteht, eröffnen.
Entsprechend dem Wissen, der Zuständigkeit und hervorragenden Stellung, die sie
einnehmen, haben sie die Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung
in dem, was das Wohl der Kirche angeht, zu erklären (118). Gegebenenfalls soll
das durch die dazu von der Kirche festgesetzten Einrichtungen geschehen, immer
in Wahrhaftigkeit, Mut und Klugheit, mit Ehrfurcht und Liebe gegenüber denen,
die aufgrund ihres geweihten Amtes die Stelle Christi vertreten. Die Laien
sollen wie alle Gläubigen das, was die geweihten Hirten in Stellvertretung
Christi als Lehrer und Leiter in der Kirche festsetzen, in christlichem Gehorsam
bereitwillig aufnehmen nach dem Beispiel Christi, der durch seinen Gehorsam bis
zum Tode den seligen Weg der Freiheit der Kinder Gottes für alle Menschen
eröffnet hat. Sie sollen auch nicht unterlassen, ihre Vorgesetzten Gott zu
empfehlen, die ja wachen, um Rechenschaft für unsere Seelen zu geben, damit sie
das mit Freude tun können und nicht mit Seufzen (vgl. Hebr 13,17).
Die geweihten Hirten aber sollen die Würde und
Verantwortung der Laien in der Kirche anerkennen und fördern. Sie sollen gern
deren klugen Rat benutzen, ihnen vertrauensvoll Aufgaben im Dienst der Kirche
übertragen und ihnen Freiheit und Raum im Handeln lassen, ihnen auch Mut machen,
aus eigener Initiative Werke in Angriff zu nehmen. Mit väterlicher Liebe sollen
sie Vorhaben, Eingaben und Wünsche, die die Laien vorlegen, aufmerksam in
Christus in Erwägung ziehen (119). Die gerechte Freiheit, die allen im irdischen
bürgerlichen Bereich zusteht, sollen die Hirten sorgfältig anerkennen.
Aus diesem vertrauten Umgang zwischen Laien und Hirten
kann man viel Gutes für die Kirche erwarten. In den Laien wird so der Sinn für
eigene Verantwortung gestärkt, die Bereitwilligkeit gefördert. Die Kraft der
Laien verbindet sich leichter mit dem Werk der Hirten. Sie können mit Hilfe der
Erfahrung der Laien in geistlichen wie in weltlichen Dingen genauer und besser
urteilen. So mag die ganze Kirche, durch alle ihre Glieder gestärkt, ihre
Sendung für das Leben der Welt wirksamer erfüllen.
38. Jeder Laie muß vor der Welt Zeuge der Auferstehung
und des Lebens Jesu, unseres Herrn, und ein Zeichen des lebendigen Gottes sein.
Alle zusammen und jeder Einzelne zu seinem Teil müssen die Welt mit den Früchten
des Geistes nähren (vgl. Gal 5,22), in sie hinein den Geist ausgießen,
der jene Armen, Sanftmütigen und Friedfertigen beseelt, die der Herr im
Evangelium seligpries (vgl. Mt 5,3-9). Mit einem Wort: "Was die Seele im
Leibe ist, das sollen in der Welt die Christen sein." (120)
KAPITEL V
DIE ALLGEMEINE BERUFUNG ZUR HEILIGKEIT IN DER KIRCHE
39. Es ist Gegenstand des Glaubens, daß die Kirche,
deren Geheimnis die Heilige Synode vorlegt, unzerstörbar heilig ist. Denn
Christus, der Sohn Gottes, der mit dem Vater und dem Geist als "allein Heiliger"
gepriesen wird (121), hat die Kirche als seine Braut geliebt und sich für sie
hingegeben, um sie zu heiligen (vgl. Eph 5,25-26), er hat sie als seinen
Leib mit sich verbunden und mit der Gabe des Heiligen Geistes reich beschenkt
zur Ehre Gottes. Daher sind in der Kirche alle, mögen sie zur Hierarchie gehören
oder von ihr geleitet werden, zur Heiligkeit berufen gemäß dem Apostelwort: "Das
ist der Wille Gottes, eure Heiligung" (1 Thess 4,3; vgl. Eph 1,4).
Diese Heiligkeit der Kirche tut sich aber in den Gnadenfrüchten, die der Heilige
Geist in den Gläubigen hervorbringt, unaufhörlich kund und muß das tun. Sie
drückt sich vielgestaltig in den Einzelnen aus, die in ihrer Lebensgestaltung
zur Vollkommenheit der Liebe in der Erbauung anderer streben. In eigener Weise
erscheint sie in der Übung der sogenannten evangelischen Räte. Diese von vielen
Christen auf Antrieb des Heiligen Geistes privat oder in einer von der Kirche
anerkannten Lebensform, einem Stand, übernommene Übung der Räte gibt in der Welt
ein hervorragendes Zeugnis und Beispiel dieser Heiligkeit und muß es geben.
40. Der Herr Jesus, göttlicher Lehrer und Urbild jeder
Vollkommenheit, hat die Heiligkeit des Lebens, deren Urheber und Vollender er
selbst ist, allen und jedem einzelnen seiner Jünger in jedweden
Lebensverhältnissen gepredigt: "Seid ihr also vollkommen, wie auch euer Vater im
Himmel vollkommen ist" (Mt 5,48)122. Allen hat er den Heiligen Geist
gesandt, daß er sie innerlich bewege, Gott aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele,
aus ganzem Gemüt und aus ganzer Kraft zu lieben (vgl. Mk 12,30), und
einander zu lieben, wie Christus sie geliebt hat (vgl. Joh 13,34; 15,12).
Die Anhänger Christi sind von Gott nicht kraft ihrer Werke, sondern aufgrund
seines gnädigen Ratschlusses berufen und in Jesus dem Herrn gerechtfertigt, in
der Taufe des Glaubens wahrhaft Kinder Gottes und der göttlichen Natur
teilhaftig und so wirklich heilig geworden. Sie müssen daher die Heiligung, die
sie empfangen haben, mit Gottes Gnade im Leben bewahren und zur vollen
Entfaltung bringen. Vom Apostel werden sie gemahnt, zu leben, "wie es Heiligen
geziemt" (Eph 5,3), und "als von Gott erwählte Heilige und Geliebte
herzliches Erbarmen, Güte, Demut, Milde, Geduld" anzuziehen (Kol 3,12),
und die Früchte des Geistes zur Heiligung zu zeitigen (vgl. Gal 5,22;
Röm 6,22). Da wir aber in vielem alle fehlen (vgl. Jak 3,2), bedürfen
wir auch ständig der Barmherzigkeit Gottes und müssen täglich beten: "Und vergib
uns unsere Schuld" (Mt 6,12)123.
Jedem ist also klar, daß alle Christgläubigen jeglichen
Standes oder Ranges zur Fülle des christlichen Lebens und zur vollkommenen Liebe
berufen sind124. Durch diese Heiligkeit wird auch in der irdischen Gesellschaft
eine menschlichere Weise zu leben gefördert. Zur Erreichung dieser
Vollkommenheit sollen die Gläubigen die Kräfte, die sie nach Maß der Gnadengabe
Christi empfangen haben, anwenden, um, seinen Spuren folgend und seinem Bild
gleichgestaltet, dem Willen des Vaters in allem folgsam, sich mit ganzem Herzen
der Ehre Gottes und dem Dienst des Nächsten hinzugeben. So wird die Heiligkeit
des Gottesvolkes zu überreicher Frucht anwachsen, wie es die Kirchengeschichte
durch das Leben so vieler Heiliger strahlend zeigt.
41. In den verschiedenen Verhältnissen und Aufgaben des
Lebens wird die eine Heiligkeit von allen entfaltet, die sich vom Geist Gottes
leiten lassen und, der Stimme des Vaters gehorsam, Gott den Vater im Geist und
in der Wahrheit anbeten und dem armen, demütigen, das Kreuz tragenden Christus
folgen und so der Teilnahme an seiner Herrlichkeit würdig werden. Jeder aber muß
nach seinen eigenen Gaben und Gnaden auf dem Weg eines lebendigen Glaubens, der
die Hoffnung weckt und durch Liebe wirksam ist, entschlossen vorangehen. Vor
allem die Hirten der Herde Christi müssen nach dem Bild des ewigen
Hohenpriesters, des Hirten und Bischofs unserer Seelen, heilig und freudig,
demütig und kraftvoll ihr Amt ausüben, das auch für sie, wenn sie es so
erfüllen, das hervorragende Mittel der Heiligung ist. Sie wurden zur Fülle des
Priestertums erwählt und sind mit sakramentaler Gnade beschenkt, damit sie durch
Gebet, Opfer und Verkündigung, durch jede Weise ihres bischöflichen Sorgens und
Dienens vollkommen das Amt der Hirtenliebe ausüben125, nicht fürchten, ihr Leben
für ihre Schafe einzusetzen, und als Vorbild für die Herde (vgl. 1 Petr
5,3) die Kirche auch durch ihr Beispiel zu täglich größerer Heiligkeit
voranführen.
Die Priester sollen ähnlich wie die Ordnung der
Bischöfe, um die sie einen geistlichen Kranz bilden (126), in Teilnahme an deren
Amtsgnade durch Christus, den ewigen und einzigen Mittler, in täglicher Ausübung
ihrer Pflicht in der Liebe zu Gott und dem Nächsten wachsen. Sie sollen das Band
der priesterlichen Gemeinschaft wahren, an jedem geistlichen Gut Überfluß haben
und vor allen ein lebendiges Zeugnis für Gott geben (127), als eifrige Nachahmer
jener Priester, die im Laufe der Jahrhunderte in oft demütigem und verborgenem
Dienst ein hervorragendes Beispiel von Heiligkeit hinterließen. Ihr Lob lebt in
der Kirche Gottes. Im pflichtmäßigen Gebet und Opfer für ihre Gemeinde und das
ganze Volk Gottes sollen sie erkennen, was sie tun, und nachahmen, was sie
vollziehen (128). Es sollen ihnen die apostolischen Sorgen, Gefahren und Mühsale
so wenig ein Hindernis sein, daß sie dadurch vielmehr zu höherer Heiligkeit
emporsteigen, indem sie aus der Fülle der Kontemplation ihre Tätigkeit nähren
und fördern zur Freude der ganzen Kirche Gottes. Alle Priester, und vor allem
die, die auf ihren besonderen Weihetitel hin Diözesanpriester heißen, sollen
bedenken, wie sehr die treue Verbundenheit und großmütige Zusammenarbeit mit
ihrem Bischof zu ihrer Heiligkeit beiträgt.
An der Sendung und Gnade des Hohenpriesters haben in
eigener Weise auch die Amtsträger der niederen Ordnung teil, vor allem die
Diakone, die den Geheimnissen Christi und der Kirche dienen (129) und sich
deshalb von jedem Laster rein bewahren, Gott gefallen und für alles Gute vor den
Menschen sorgen müssen (vgl. 1 Tim 3,8-10 und 12-13). Die Kleriker, die,
vom Herrn gerufen und in seinen Besitz abgesondert, sich unter der Aufsicht der
Hirten auf die Aufgaben ihres Amtes vorbereiten, müssen Geist und Herz
entsprechend der so erhabenen Erwählung bilden, eifrig im Gebet, glühend in
Liebe, denkend, was wahr, gerecht und guten Rufes ist. Alles sollen sie zur
Verherrlichung und Ehre Gottes tun. Dazu kommen jene von Gott erwählten Laien,
die vom Bischof gerufen sind, sich voll dem apostolischen Wirken hinzugeben, und
im Ackerfeld des Herrn mit reicher Frucht arbeiten (130).
Die christlichen Eheleute und Eltern müssen auf ihrem
eigenen Weg in treuer Liebe das ganze Leben hindurch einander in der Gnade Halt
und Stütze sein und die von Gott gerne empfangenen Kinder mit den christlichen
Lehren und den Tugenden des Evangeliums erfüllen. So geben sie allen das
Beispiel einer unermüdlichen und großmütigen Liebe, sie bauen die Bruderschaft
der Liebe auf, sind Zeugen und Mitarbeiter der fruchtbaren Mutter Kirche, zum
Zeichen und in Teilnahme jener Liebe, in der Christus seine Braut geliebt und
sich für sie hingegeben hat (131). Ein ähnliches Beispiel wird auf andere Weise
von den Witwen und Unverheirateten gegeben; auch sie können nicht wenig zur
Heiligkeit und Wirksamkeit in der Kirche beitragen. Jene aber, die - oft so
schwer - arbeiten, müssen durch die menschliche Arbeit sich selbst vollenden,
das Wohl der Mitbürger fördern und die ganze Gesellschaft und Schöpfung
höherführen. Sie sollen aber auch Christus in tätiger Liebe nachahmen, der
handwerklich gearbeitet hat und immer mit dem Vater zum Heil aller wirkt. In
freudiger Hoffnung soll einer des anderen Last tragen und gerade durch die
tägliche Arbeit zu einer höheren, auch apostolischen Heiligkeit emporsteigen.
Die Armen, Schwachen, Kranken und von verschiedener
Mühseligkeit Bedrückten oder die um der Gerechtigkeit willen Verfolgten sollen
sich in besonderer Weise mit Christus in seinem Leiden für das Heil der Welt zu
vereinigen wissen. Sie hat der Herr im Evangelium seliggepriesen, und "der Gott
... aller Gnade, der uns in Christus Jesus zu seiner ewigen Herrlichkeit berufen
hat, wird (sie) nach kurzer Zeit des Leidens selber vollenden, stärken,
kräftigen und festigen" (1 Petr 5,10).
Alle Christgläubigen also werden in ihrer Lebenslage,
ihren Pflichten und Verhältnissen und durch dies alles von Tag zu Tag mehr
geheiligt, wenn sie alles aus der Hand des himmlischen Vaters im Glauben
entgegennehmen und mit Gottes Willen zusammenwirken und so die Liebe, mit der
Gott die Welt geliebt hat, im zeitlichen Dienst selbst allen kundmachen.
42. "Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt,
der bleibt in Gott und Gott in ihm" (1 Joh 4,16). Gott aber gießt seine
Liebe in unseren Herzen aus durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist (vgl.
Röm 5,5). Daher ist die erste und notwendigste Gabe die Liebe, durch die
wir Gott über alles und den Nächsten um Gottes willen lieben. Damit aber die
Liebe wie ein guter Same in der Seele wachse und Frucht bringe, muß jeder
Gläubige das Wort Gottes bereitwillig hören und seinen Willen mit Hilfe seiner
Gnade in der Tat erfüllen, an den Sakramenten, vor allem der Eucharistie, und an
den gottesdienstlichen Handlungen häufig teilnehmen und sich standhaft dem
Gebet, der Selbstverleugnung, dem tatkräftigen Bruderdienst und der Übung aller
Tugenden widmen. Denn die Liebe als Band der Vollkommenheit und Fülle des
Gesetzes (vgl. Kol 3,14; Röm 13,10) leitet und beseelt alle Mittel
der Heiligung und führt sie zum Ziel132. Daher ist die Liebe zu Gott wie zum
Nächsten das Siegel des wahren Jüngers Christi.
Da Jesus, der Sohn Gottes, seine Liebe durch die
Hingabe seines Lebens für uns bekundet hat, hat keiner eine größere Liebe, als
wer sein Leben für ihn und die Brüder hingibt (vgl. 1 Joh 3,16; Joh
15,13). Dieses höchste Zeugnis der Liebe vor allen, besonders den Verfolgern, zu
geben war die Berufung einiger Christen schon in den ersten Zeiten und wird es
immer sein. Das Martyrium, das den Jünger dem Meister in der freien Annahme des
Todes für das Heil der Welt ähnlich macht und im Vergießen des Blutes
gleichgestaltet, wertet die Kirche als hervorragendes Geschenk und als höchsten
Erweis der Liebe. Wenn es auch wenigen gegeben wird, so müssen doch alle bereit
sein, Christus vor den Menschen zu bekennen und ihm in den Verfolgungen, die der
Kirche nie fehlen, auf dem Weg des Kreuzes zu folgen.
Ferner wird die Heiligkeit der Kirche in besonderer
Weise gefördert durch die vielfachen Räte, deren Beobachtung der Herr im
Evangelium seinen Jüngern vorlegt (133). Darunter ragt die kostbare göttliche
Gnadengabe hervor, die der Vater einigen gibt (vgl. Mt 19,11; 1 Kor
7,7), die Jungfräulichkeit oder der Zölibat, in dem man sich leichter
ungeteilten Herzens (vgl. 1 Kor 7,32-34) Gott allein hingibt (134). Diese
vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen wurde von der Kirche
immer besonders in Ehren gehalten als Zeichen und Antrieb für die Liebe und als
eine besondere Quelle geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt.
Die Kirche bedenkt auch die Mahnung des Apostels, der
die Gläubigen zur Liebe aufruft und sie ermahnt, die Gesinnung in sich zu
tragen, die auch in Christus Jesus war, der "sich selbst entäußerte und
Knechtsgestalt annahm ... und gehorsam wurde bis in den Tod" (Phil 2,7-8)
und der um unseretwillen "arm wurde, da er reich war" (2 Kor 8,9). Diese
Nachahmung und Bezeugung der Liebe und Demut Christi müssen die Jünger immer
leisten. Deshalb freut sich die Mutter Kirche darüber, daß sich in ihrem Schoß
viele Männer und Frauen finden, die die Entäußerung des Erlösers nachdrücklicher
befolgen und deutlicher erweisen, indem sie die Armut in der Freiheit der Kinder
Gottes übernehmen und auf den Eigenwillen verzichten, das heißt, sie unterwerfen
sich einem Menschen um Gottes willen hinsichtlich der Vollkommenheit über das
Maß des Gebotes hinaus, um sich dem gehorsamen Christus mehr gleichzugestalten
(135).
Alle Christgläubigen sind also zum Streben nach
Heiligkeit und ihrem Stand entsprechender Vollkommenheit eingeladen und
verpflichtet. Alle sollen deshalb ihre Willensantriebe richtig leiten, um nicht
im Umgang mit Dingen der Welt und durch die Anhänglichkeit an die Reichtümer
wider den Geist der evangelischen Armut im Streben nach vollkommener Liebe
gehindert zu werden. Mahnt doch der Apostel: Die mit dieser Welt umgehen, sollen
sich in ihr nicht festsetzen; denn die Gestalt dieser Welt vergeht (vgl. 1
Kor 7,31 griech.) (136).
KAPITEL VI
DIE ORDENSLEUTE
43. Die evangelischen Räte der Gott geweihten
Keuschheit, der Armut und des Gehorsams sind, in Wort und Beispiel des Herrn
begründet und von den Aposteln und den Vätern wie auch den Lehrern und Hirten
der Kirche empfohlen, eine göttliche Gabe, welche die Kirche von ihrem Herrn
empfangen hat und in seiner Gnade immer bewahrt. Die Autorität der Kirche selbst
hat unter Leitung des Heiligen Geistes für ihre Auslegung, die Regelung ihrer
Übung und die Festsetzung entsprechender dauerhafter Lebensformen gesorgt. So
sind wie an einem Baum, der aus einem von Gott gegebenen Keim wunderbar und
vielfältig auf dem Ackerfeld des Herrn Zweige treibt, verschiedene Formen des
eremitischen und gemeinschaftlichen Lebens und verschiedene Gemeinschaften
gewachsen. Sie bieten reichliche Hilfen zum Fortschritt ihrer Mitglieder wie zum
Besten des ganzen Leibes Christi (137). Jene Gemeinschaften verhelfen nämlich
ihren Mitgliedern zu größerer Beständigkeit in der Lebensweise, zu einer
erprobten Lehre über das Streben nach Vollkommenheit, zu einer brüderlichen
Gemeinschaft im Kriegsdienst Christi und zu einer durch den Gehorsam gefestigten
Freiheit. Dadurch können sie ihr Ordensgelöbnis sicher erfüllen und getreu
bewahren und auf dem Weg der Liebe in geistlicher Freude voranschreiten (138).
Ein derartiger Stand ist, in bezug auf die göttliche,
hierarchische Verfassung der Kirche, kein Zwischenstand zwischen dem der
Kleriker und dem der Laien. Vielmehr werden in beiden Gruppen Christgläubige von
Gott gerufen, im Leben der Kirche sich einer besonderen Gabe zu erfreuen und,
jeder in seiner Weise, ihrer Heilssendung zu nützen (139).
44. Durch die Gelübde oder andere heilige Bindungen,
die jeweils in ihrer Eigenart den Gelübden ähnlich sind, verpflichtet sich der
Christgläubige zu den drei genannten evangelischen Räten und gibt sich dadurch
dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so daß er selbst durch einen
neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird. Er ist
zwar durch die Taufe der Sünde gestorben und Gott geweiht. Um aber reichere
Frucht aus der Taufgnade empfangen zu können, will er durch die Verpflichtung
auf die evangelischen Räte in der Kirche von den Hindernissen, die ihn von der
Glut der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung zurückhalten könnten,
frei werden und wird dem göttlichen Dienst inniger geweiht (140). Die Weihe ist
aber um so vollkommener, je mehr sie durch die Festigkeit und Beständigkeit der
Bande die unlösliche Verbindung Christi mit seiner Braut, der Kirche, darstellt.
Weil aber die evangelischen Räte ihre Befolger durch
die Liebe, zu der sie hinführen (141), auch in besonderer Weise mit der Kirche
und ihrem Geheimnis verbinden, muß ihr geistliches Leben auch dem Wohl der
ganzen Kirche gewidmet sein. Daraus ergibt sich die Pflicht, nach Kräften und
entsprechend der Gestalt der eigenen Berufung, durch Gebet oder auch tätiges
Wirken sich um die Einwurzelung und Festigung des Reiches Christi in den Seelen
und seine weltweite Ausbreitung zu bemühen. Deshalb auch schützt und fördert die
Kirche den eigenen Charakter der verschiedenen Ordensinstitute. So erscheint das
Bekenntnis zu den evangelischen Räten als ein Zeichen, das alle Glieder der
Kirche wirksam zur eifrigen Erfüllung der Pflichten ihrer christlichen Berufung
hinziehen kann und soll. Das Volk Gottes hat ja hier keine bleibende Heimstatt,
sondern sucht die zukünftige. Deshalb macht der Ordensstand, der seine Glieder
von den irdischen Sorgen mehr befreit, mehr die himmlischen Güter, die schon in
dieser Zeit gegenwärtig sind, auch allen Gläubigen kund, bezeugt das neue und
ewige, in der Erlösung Christi erworbene Leben und kündigt die zukünftige
Auferstehung und die Herrlichkeit des Himmelreiches an. Auch die Lebensform, die
der Sohn Gottes annahm, als er in die Welt eintrat, um den Willen des Vaters zu
tun, und die er den Jüngern, die ihm nachfolgen, vorgelegt hat, ahmt dieser
Stand ausdrücklicher nach und bringt sie in der Kirche ständig zur Darstellung.
Schließlich macht er die Erhabenheit des Gottesreiches gegenüber allem Irdischen
und seine höchsten Ansprüche in besonderer Weise offenkundig. Er zeigt auch
allen Menschen die überragende Größe der Herrscherkraft Christi und die
wunderbare, unbegrenzte Macht des Heiligen Geistes in der Kirche auf.
Der Stand, der durch das Gelöbnis der evangelischen
Räte begründet wird, ist also zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der
Kirche, gehört aber unerschütterlich zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit.
45. Da die kirchliche Hierarchie die Aufgabe hat, das
Volk Gottes zu leiten und auf reiche Weiden zu führen (vgl. Ez 34,14),
ist sie dafür zuständig, die Übung der evangelischen Räte, durch die die
vollkommene Liebe zu Gott und dem Nächsten einzigartig gefördert wird, durch
ihre Gesetze weise zu lenken (142). Sie nimmt auch in gelehriger Gefolgschaft
gegenüber den Antrieben des Heiligen Geistes die von vortrefflichen Männern und
Frauen vorgelegten Regeln entgegen, läßt sie weiter ordnen und erkennt sie
authentisch an. Außerdem wacht sie mit ihrer Autorität schützend über die zum
Aufbau des Leibes Christi allenthalben errichteten Institute, damit sie nach dem
Geist ihrer Stifter wachsen und gedeihen.
Zur besseren Vorsorge gegenüber den Erfordernissen der
ganzen Herde des Herrn können alle Institute des Standes der Vollkommenheit und
ihre einzelnen Mitglieder vom Papst aufgrund seines Primats über die ganze
Kirche im Hinblick auf den allgemeinen Nutzen der Jurisdiktion der
Ortsordinarien entzogen und ihm allein unterstellt werden (143). In ähnlicher
Weise können sie bei den eigenen patriarchalen Autoritäten belassen oder ihnen
unterstellt werden. Die Mitglieder selbst müssen die Pflicht gegenüber der
Kirche nach ihrer besonderen Lebensform erfüllen und dabei den Bischöfen gemäß
den kanonischen Gesetzen Ehrfurcht und Gehorsam leisten wegen ihrer
Hirtenautorität in den Teilkirchen und der notwendigen Einheit und Eintracht im
apostolischen Wirken (144).
Die Kirche erhebt aber nicht nur den Ordensberuf durch
ihre Bestätigung zur Würde eines kanonischen Standes, sondern macht ihn auch
durch ihre liturgische Feier zu einem Gott geweihten Stand. Denn die Kirche
selbst nimmt kraft der ihr von Gott übertragenen Autorität die Gelübde der
Gelobenden entgegen, erbittet ihnen durch ihr öffentliches Gebet Hilfe und Gnade
von Gott, empfiehlt sie Gott, erteilt ihnen eine geistliche Segnung und vereint
ihre Hingabe mit dem eucharistischen Opfer.
46. Die Ordensleute sollen sorgfältig darauf achten,
daß durch sie die Kirche wirklich von Tag zu Tag mehr den Gläubigen wie den
Ungläubigen Christus sichtbar mache, wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt
oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und
Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet
und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der
ihn gesandt hat (145).
Alle sollen schließlich einsehen, daß das Gelöbnis der
evangelischen Räte, wenn es auch den Verzicht auf hochzuschätzende Werte mit
sich bringt, dennoch der wahren Entfaltung der menschlichen Person nicht
entgegensteht, sondern aus ihrem Wesen heraus sie aufs höchste fördert. Die Räte
nämlich tragen, wenn sie entsprechend der persönlichen Berufung eines jeden in
freiem Entschluß übernommen werden, nicht wenig zur Reinigung des Herzens und
zur geistlichen Freiheit bei, fachen ständig die Glut der Liebe an und vermögen
den Christen gleichförmiger zu machen vor allem der jungfräulichen und armen
Lebensweise, die Christus der Herr gewählt und die seine jungfräuliche Mutter
sich zu eigen gemacht hat. Das beweist das Beispiel so vieler heiliger
Ordensgründer. Und es darf keiner meinen, die Ordensleute würden durch ihre
Weihe den Menschen fremd oder für die irdische Gesellschaft nutzlos. Denn, wenn
sie auch zuweilen ihren Zeitgenossen nicht in unmittelbarer Weise hilfreich
sind, haben sie diese doch auf tiefere Weise in der Liebe Christi gegenwärtig
und wirken geistlich mit ihnen zusammen, daß der Bau der irdischen Gesellschaft
immer in Gott gründe und auf ihn ausgerichtet sei und seine Erbauer nicht
vergeblich arbeiten (146).
Gerade darum bestätigt und lobt die Heilige Synode die
Männer und Frauen, Brüder und Schwestern, die in den Klöstern oder in Schulen
und Krankenhäusern oder in den Missionen in standhafter und demütiger Treue zu
der genannten Weihe die Braut Christi zieren und allen Menschen die
verschiedensten großmütigen Dienste leisten.
47. Jeder, der zum Lebensstand der Räte berufen ist,
soll eifrig bemüht sein, in der Berufung, zu der er von Gott gerufen wurde, zu
bleiben und sich darin mehr auszuzeichnen, zu vollerer Heiligkeit der Kirche,
zur größeren Ehre der einen und ungeteilten Dreifaltigkeit, die in Christus und
durch Christus Quelle und Ursprung jeder Heiligkeit ist.
KAPITEL VII
DER ENDZEITLICHE CHARAKTER
DER PILGERNDEN KIRCHE
UND IHRE EINHEIT MIT
DER HIMMLISCHEN KIRCHE
48. Die Kirche, zu der wir alle in Christus Jesus
berufen werden und in der wir mit der Gnade Gottes die Heiligkeit erlangen, wird
erst in der himmlischen Herrlichkeit vollendet werden, wenn die Zeit der
allgemeinen Wiederherstellung kommt (Apg 3,21). Dann wird mit dem
Menschengeschlecht auch die ganze Welt, die mit dem Menschen innigst verbunden
ist und durch ihn ihrem Ziele entgegengeht, vollkommen in Christus erneuert
werden (vgl. Eph 1,10; Kol 1,20; 2 Petr 3,10-13).
Christus hat, von der Erde erhöht, alle an sich gezogen
(vgl. Joh 12,32 griech.). Auferstanden von den Toten (vgl. Röm
6,6), hat er seinen lebendigmachenden Geist den Jüngern mitgeteilt und durch ihn
seinen Leib, die Kirche, zum allumfassenden Heilssakrament gemacht. Zur Rechten
des Vaters sitzend, wirkt er beständig in der Welt, um die Menschen zur Kirche
zu führen und durch sie enger mit sich zu verbinden, um sie mit seinem eigenen
Leib und Blut zu ernähren und sie seines verherrlichten Lebens teilhaftig zu
machen. Die Wiederherstellung also, die uns verheißen ist und die wir erwarten,
hat in Christus schon begonnen, nimmt ihren Fortgang in der Sendung des Heiligen
Geistes und geht durch ihn weiter in der Kirche, in der wir durch den Glauben
auch über den Sinn unseres zeitlichen Lebens belehrt werden, bis wir das vom
Vater uns in dieser Welt übertragene Werk mit der Hoffnung auf die künftigen
Güter zu Ende führen und unser Heil wirken (vgl. Phil 2,12).
Das Ende der Zeiten ist also bereits zu uns gekommen
(vgl. 1 Kor 10,11), und die Erneuerung der Welt ist unwiderruflich schon
begründet und wird in dieser Weltzeit in gewisser Weise wirklich vorausgenommen.
Denn die Kirche ist schon auf Erden durch eine wahre, wenn auch unvollkommene
Heiligkeit ausgezeichnet. Bis es aber einen neuen Himmel und eine neue Erde
gibt, in denen die Gerechtigkeit wohnt (vgl. 2 Petr 3,13), trägt die
pilgernde Kirche in ihren Sakramenten und Einrichtungen, die noch zu dieser
Weltzeit gehören, die Gestalt dieser Welt, die vergeht, und zählt selbst so zu
der Schöpfung, die bis jetzt noch seufzt und in Wehen liegt und die Offenbarung
der Kinder Gottes erwartet (vgl. Röm 8,19-22).
Mit Christus also in der Kirche verbunden und mit dem
Heiligen Geist gezeichnet, "der das Angeld unserer Erbschaft ist" (Eph
1,14), heißen wir wahrhaft Kinder Gottes und sind es (vgl. 1 Joh 3,1).
Wir sind aber noch nicht mit Christus in der Herrlichkeit erschienen (vgl.
Kol 3,4), in der wir Gott ähnlich sein werden, da wir ihn schauen werden,
wie er ist (vgl. 1 Joh 3,2). "Solange wir im Leibe sind, pilgern wir ferne vom
Herrn" (2 Kor 5,6), und im Besitz der Erstlinge des Geistes seufzen wir
in uns (vgl. Röm 8,23) und wünschen mit Christus zu sein (vgl. Phil
1,23). Die gleiche Liebe aber drängt uns, mehr für den zu leben, der für uns
gestorben und auferstanden ist (vgl. 2 Kor 5,15). Wir sind also bestrebt,
in allem dem Herrn zu gefallen (vgl. 2 Kor 5,9), und ziehen die
Waffenrüstung Gottes an, um standhalten zu können gegen die Nachstellungen des
Teufels und zu widerstehen am bösen Tage (vgl. Eph 6,11-13). Da wir aber
weder Tag noch Stunde wissen, so müssen wir nach der Mahnung des Herrn standhaft
wachen, damit wir am Ende unseres einmaligen Erdenlebens (vgl. Hebr 9,27)
mit ihm zur Hochzeit einzutreten und den Gesegneten zugezählt zu werden
verdienen (vgl. Mt 25,31-46) und nicht wie böse und faule Knechte (vgl.
Mt 25,26) ins ewige Feuer weichen müssen (vgl. Mt 25,41), in die
Finsternis draußen, wo "Heulen und Zähneknirschen sein wird" (Mt 22,13
und 25,30). Denn bevor wir mit dem verherrlichten Christus herrschen können,
werden wir alle erscheinen "vor dem Richterstuhl Christi, damit ein jeder
Rechenschaft ablege über das, was er in seinem leiblichen Leben getan hat, Gutes
oder Böses" (2 Kor 5,10). Am Ende der Welt "werden die, welche Gutes
getan haben, hervorgehen zur Auferstehung des Lebens, die aber Böses getan
haben, zur Auferstehung des Gerichtes" (Joh 5,29; vgl. Mt 25,46).
Wir halten also dafür, daß "die Leiden dieser Zeit nicht zu vergleichen sind mit
der künftigen Herrlichkeit, die an uns offenbar werden wird" (Röm 8,18;
vgl. 2 Tim 2,11-12), und erwarten tapfer im Glauben "die selige Hoffnung
und die Ankunft der Herrlichkeit unseres großen Gottes und Erlösers Jesus
Christus" (Tit 2,13), "der unseren Leib der Niedrigkeit verwandeln wird
zur Gleichgestalt mit dem Leibe seiner Herrlichkeit" (Phil 3,21). Er wird
kommen, "um verherrlicht zu werden in seinen Heiligen und wunderbar in allen,
die geglaubt haben" (2 Thess 1,10).
49. Bis also der Herr kommt in seiner Majestät und alle
Engel mit ihm (vgl. Mt 25,31) und nach der Vernichtung des Todes ihm
alles unterworfen sein wird (vgl. 1 Kor 15,26-27), pilgern die einen von
seinen Jüngern auf Erden, die andern sind aus diesem Leben geschieden und werden
gereinigt, wieder andere sind verherrlicht und schauen "klar den dreieinen Gott
selbst, wie er ist" (147). Wir alle jedoch haben, wenn auch in verschiedenem
Grad und auf verschiedene Weise, Gemeinschaft in derselben Gottes- und
Nächstenliebe und singen unserem Gott denselben Lobgesang der Herrlichkeit. Alle
nämlich, die Christus zugehören und seinen Geist haben, wachsen zu der einen
Kirche zusammen und sind in ihm miteinander verbunden (vgl. Eph 4,16).
Die Einheit der Erdenpilger mit den Brüdern, die im Frieden Christi entschlafen
sind, hört keineswegs auf, wird vielmehr nach dem beständigen Glauben der Kirche
gestärkt durch die Mitteilung geistlicher Güter (148). Dadurch nämlich, daß die
Seligen inniger mit Christus vereint sind, festigen sie die ganze Kirche stärker
in der Heiligkeit, erhöhen die Würde des Gottesdienstes, den sie auf Erden Gott
darbringt, und tragen auf vielfältige Weise zum weiteren Aufbau der Kirche bei
(vgl. 1 Kor 12,12-27) (149). Denn in die Heimat aufgenommen und dem Herrn
gegenwärtig (vgl. 2 Kor 5,8), hören sie nicht auf, durch ihn, mit ihm und
in ihm beim Vater für uns Fürbitte einzulegen (150), indem sie die Verdienste
darbringen, die sie durch den einen Mittler zwischen Gott und den Menschen,
Christus Jesus (vgl, 1 Tim 2,5), auf Erden erworben haben, zur Zeit, da
sie in allem dem Herrn dienten und für seinen Leib, die Kirche, in ihrem Fleisch
ergänzten, was an den Leiden Christi noch fehlt (vgl. Kol 1,24) (151).
Durch ihre brüderliche Sorge also findet unsere Schwachheit reichste Hilfe.
50. Aus der tiefen Anerkennung dieser Gemeinschaft des
ganzen mystischen Leibes Jesu Christi hat die pilgernde Kirche seit den Anfängen
der christlichen Religion das Gedächtnis der Verstorbenen mit großer Ehrfurcht
gepflegt (152) und hat auch Fürbitten für sie dargebracht, "weil es ein heiliger
und heilsamer Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren
Sünden erlöst werden" (2 Makk 12,46). Daß aber die Apostel und Märtyrer
Christi, die mit ihrem Blut das höchste Zeugnis des Glaubens und der Liebe
gegeben hatten, in Christus in besonderer Weise mit uns verbunden seien, hat die
Kirche immer geglaubt, sie hat sie zugleich mit der seligen Jungfrau Maria und
den heiligen Engeln mit besonderer Andacht verehrt (153) und hat fromm ihre
fürbittende Hilfe erbeten. Bald wurden ihnen auch andere beigezählt, die Christi
Jungfräulichkeit und Armut entschiedener nachgeahmt haben (154), und schließlich
die übrigen, welche die hervorragende Übung der christlichen Tugenden (155) und
die göttlichen Charismen der frommen Andacht und Nachahmung der Gläubigen
empfahlen (156).
Wenn wir nämlich auf das Leben der treuen Nachfolger
Christi schauen, erhalten wir neuen Antrieb, die künftige Stadt zu suchen (vgl.
Hebr 13,14 und 11,10). Zugleich werden wir einen ganz verläßlichen Weg
gewiesen, wie wir, jeder nach seinem Stand und seinen eigenen
Lebensverhältnissen, durch die irdischen Wechselfälle hindurch zur vollkommenen
Vereinigung mit Christus, nämlich zur Heiligkeit, kommen können (157). Im Leben
derer, die, zwar Schicksalsgenossen unserer Menschlichkeit, dennoch vollkommener
dem Bilde Christi gleichgestaltet werden (vgl. 2 Kor 3,18), zeigt Gott
den Menschen in lebendiger Weise seine Gegenwart und sein Antlitz. In ihnen
redet er selbst zu uns, gibt er uns ein Zeichen seines Reiches (158), zu dem
wir, mit einer so großen Wolke von Zeugen umgeben und angesichts solcher
Bezeugung der Wahrheit des Evangeliums, mächtig hingezogen werden.
Aber nicht bloß um des Beispiels willen begehen wir das
Gedächtnis der Heiligen, sondern mehr noch, damit die Einheit der ganzen Kirche
durch die Übung der brüderlichen Liebe im Geiste gestärkt werde (vgl. Eph
4,1-6). Denn wie die christliche Gemeinschaft unter den Erdenpilgern uns näher
zu Christus bringt, so verbindet auch die Gemeinschaft mit den Heiligen uns mit
Christus, von dem als Quelle und Haupt jegliche Gnade und das Leben des
Gottesvolkes selbst ausgehen (159). So ziemt es sich also durchaus, diese
Freunde und Miterben Christi, unsere Brüder und besonderen Wohltäter, zu lieben,
Gott für sie den schuldigen Dank abzustatten (160), "sie hilfesuchend anzurufen
und zu ihrem Gebet, zu ihrer mächtigen Hilfe Zuflucht zu nehmen, um Wohltaten zu
erflehen von Gott durch seinen Sohn Jesus Christus, der allein unser Erlöser und
Retter ist" (161). Jedes echte Zeugnis unserer Liebe zu den Heiligen zielt
nämlich seiner Natur nach letztlich auf Christus, der "die Krone aller Heiligen"
ist (162), und durch ihn auf Gott, der wunderbar in seinen Heiligen ist und in
ihnen verherrlicht wird (163).
Auf vornehmste Weise wird aber unsere Einheit mit der
himmlischen Kirche verwirklicht, wenn wir, besonders in der heiligen Liturgie,
in der die Kraft des Heiligen Geistes durch die sakramentalen Zeichen auf uns
einwirkt, das Lob der göttlichen Majestät in gemeinsamem Jubel feiern (164). So
verherrlichen wir alle, die im Blute Christi aus allen Stämmen, Sprachen,
Völkern und Nationen erkauft (vgl. Offb 5,9) und zur einen Kirche
versammelt sind, in dem einen Lobgesang den einen und dreifaltigen Gott. Bei der
Feier des eucharistischen Opfers sind wir also sicherlich dem Kult der
himmlischen Kirche innigst verbunden, da wir uns in verehrendem Gedenken
vereinigen vor allem mit Maria, der glorreichen, allzeit reinen Jungfrau, aber
auch mit dem heiligen Josef wie auch den heiligen Aposteln und Martyrern und
allen Heiligen (165).
51. Diesen ehrwürdigen Glauben unserer Vorfahren an die
lebendige Gemeinschaft mit den Brüdern, die in der himmlischen Herrlichkeit sind
oder noch nach dem Tode gereinigt werden, übernimmt diese Heilige Synode mit
großer Ehrfurcht und legt die Beschlüsse des II. Konzils von Nicæa (166), der
Konzilien von Florenz (167) und von Trient (168) wiederum vor. Zugleich mahnt
sie aber in ihrer Hirtensorge alle, die es angeht, bemüht zu sein, jegliche
vielleicht da und dort eingeschlichenen Mißbräuche, Übertreibungen oder Mängel
fernzuhalten oder zu beheben. Alles sollen sie erneuern zu vollerem Lob Christi
und Gottes. Sie mögen also die Gläubigen darüber belehren, daß echte
Heiligenverehrung nicht so sehr in der Vielfalt äußerer Akte als vielmehr in der
Stärke unserer tätigen Liebe besteht, durch die wir zum größeren Wohl für uns
und die Kirche "im Wandel das Beispiel, in der Gemeinschaft die Teilnahme, in
der Fürbitte die Hilfe" der Heiligen suchen (169). Andererseits aber sollen sie
die Gläubigen unterrichten, daß unsere Gemeinschaft mit den Heiligen, sofern im
vollen Lichte des Glaubens verstanden, in keiner Weise den Kult der Anbetung
abschwächt, der Gott dem Vater durch Christus im Heiligen Geiste dargebracht
wird, sondern ihn vielmehr reicher gestaltet (170).
Denn wir alle, die wir Kinder Gottes sind und eine
Familie in Christus bilden (vgl. Hebr 3,6), entsprechen der innersten
Berufung der Kirche und bekommen im voraus Anteil an der Liturgie der
vollendeten Herrlichkeit (171), wofern wir in gegenseitiger Liebe und in dem
einen Lob der Heiligsten Dreifaltigkeit miteinander Gemeinschaft haben. Wenn
nämlich Christus erscheint und die Toten in Herrlichkeit auferstehen, wird der
Lichtglanz Gottes die himmlische Stadt erhellen, und ihre Leuchte wird das Lamm
sein (vgl. Offb 21,24). Dann wird die ganze Kirche der Heiligen in der
höchsten Seligkeit der Liebe Gott und das "Lamm, das geschlachtet ist" (Offb
5,12), anbeten und mit einer Stimme rufen: "Dem, der auf dem Thron sitzt, und
dem Lamm: Lobpreis und Ehre und Herrlichkeit und Macht in alle Ewigkeit" (Offb
5,13-14).
KAPITEL VIII
DIE SELIGE JUNGFRÄULICHE
GOTTESMUTTER MARIA
IM GEHEIMNIS CHRISTI UND DER KIRCHE
I. Einleitung
52. Da der gütigste und weiseste Gott die Erlösung der
Welt vollenden wollte, "sandte er, als die Fülle der Zeit gekommen war, seinen
Sohn, von der Frau geboren ... damit wir die Annahme zu Söhnen empfingen" (Gal
4,4-5). "Er stieg für uns Menschen und um unseres Heils willen vom Himmel herab
und ist Fleisch geworden durch den Heiligen Geist aus Maria, der Jungfrau."
(172) Dieses göttliche Heilsmysterium wird uns offenbar und wird fortgesetzt in
der Kirche. Sie hat der Herr als seinen Leib gegründet, und in ihr müssen die
Gläubigen, die Christus, dem Haupt, anhangen und mit allen seinen Heiligen
verbunden sind, auch das Gedächtnis "vor allem Marias, der glorreichen, allzeit
jungfräulichen Mutter unseres Gottes und Herrn Jesus Christus" (173) feiern.
53. Die Jungfrau Maria, die auf die Botschaft des
Engels Gottes Wort in ihrem Herzen und in ihrem Leib empfing und der Welt das
Leben brachte, wird als wahre Mutter Gottes und des Erlösers anerkannt und
geehrt. Im Hinblick auf die Verdienste ihres Sohnes auf erhabenere Weise erlöst
und mit ihm in enger und unauflöslicher Verbindung geeint, ist sie mit dieser
höchsten Aufgabe und Würde beschenkt, die Mutter des Sohnes Gottes und daher die
bevorzugt geliebte Tochter des Vaters und das Heiligtum des Heiligen Geistes zu
sein. Durch dieses hervorragende Gnadengeschenk hat sie bei weitem den Vorrang
vor allen anderen himmlischen und irdischen Kreaturen. Zugleich aber findet sie
sich mit allen erlösungsbedürftigen Menschen in der Nachkommenschaft Adams
verbunden, ja "sie ist sogar Mutter der Glieder (Christi), denn sie hat in Liebe
mitgewirkt, daß die Gläubigen in der Kirche geboren würden, die dieses Hauptes
Glieder sind" (174). Daher wird sie auch als überragendes und völlig
einzigartiges Glied der Kirche wie auch als ihr Typus und klarstes Urbild im
Glauben und in der Liebe gegrüßt, und die katholische Kirche verehrt sie, vom
Heiligen Geist belehrt, in kindlicher Liebe als geliebte Mutter.
54. Daher will die Heilige Synode mit Bedacht im Rahmen
der Lehre von der Kirche, in der der göttliche Erlöser das Heil wirkt, sowohl
die Aufgabe Marias im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes und seines
Mystischen Leibes wie auch die Pflichten der erlösten Menschen gegenüber der
Gottesgebärerin, der Mutter Christi und der Mutter der Menschen, vor allem der
Gläubigen, beleuchten. Dabei hat sie allerdings nicht im Sinn, eine vollständige
Lehre über Maria vorzulegen oder Fragen zu entscheiden, die durch die Arbeit der
Theologen noch nicht völlig geklärt sind. Ihr Recht behalten daher die in den
katholischen Schulen als frei vorgetragenen Auffassungen über jene, die in der
heiligen Kirche nach Christus den höchsten Platz einnimmt und doch uns besonders
nahe ist (175).
II. Die Aufgabe der seligen Jungfrau in der
Heilsökonomie
55. Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes
und die verehrungswürdige Überlieferung zeigen die Aufgabe der Mutter des
Erlösers in der Heilsökonomie immer klarer und legen sie anschaulich vor. Die
Bücher des Alten Testamentes beschreiben die Heilsgeschichte, durch die die
Ankunft Christi in der Welt in langsamem Voranschreiten vorbereitet wird. Diese
ersten Dokumente, so wie sie in der Kirche gelesen und im Licht der weiteren und
vollen Offenbarung verstanden werden, bieten Schritt für Schritt deutlicher die
Gestalt der Frau dar, der Mutter des Erlösers. Sie ist in diesem Licht schon
prophetisch in der Verheißung vom Sieg über die Schlange, die den in die Sünde
gefallenen Stammeltern gegeben wurde (vgl. Gen 3,15), schattenhaft
angedeutet. Ähnlich bedeutet sie die Jungfrau, die empfangen und einen Sohn
gebären wird, dessen Namen Emmanuel heißen wird (vgl. Jes 7,14; vgl.
Mich 5,2-3; Mt 1,22-23). Sie ragt unter den Demütigen und Armen des
Herrn hervor, die das Heil mit Vertrauen von ihm erhoffen und empfangen. Mit ihr
als der erhabenen Tochter Sion ist schließlich nach langer Erwartung der
Verheißung die Zeit erfüllt und die neue HeiIsökonomie begonnen, als der Sohn
Gottes die Menschennatur aus ihr annahm, um durch die Mysterien seines Fleisches
den Menschen von der Sünde zu befreien.
56. Der Vater der Erbarmungen wollte aber, daß vor der
Menschwerdung die vorherbestimmte Mutter ihr empfangendes Ja sagte, damit auf
diese Weise so, wie eine Frau zum Tode beigetragen hat, auch eine Frau zum Leben
beitrüge. Das gilt in erhabenster Weise von der Mutter Jesu, die das Leben
selbst, das alles erneuert, der Welt geboren hat und von Gott mit den einer
solchen Aufgabe entsprechenden Gaben beschenkt worden ist. Daher ist es nicht
verwunderlich, daß es bei den heiligen Vätern gebräuchlich wurde, die
Gottesmutter ganz heilig und von jeder Sündenmakel frei zu nennen, gewissermaßen
vom Heiligen Geist gebildet und zu einer neuen Kreatur gemacht (176). Vom ersten
Augenblick ihrer Empfängnis an im Glanz einer einzigartigen Heiligkeit, wird die
Jungfrau von Nazareth vom Engel bei der Botschaft auf Gottes Geheiß als "voll
der Gnade" gegrüßt (vgl. Lk 1,28), und sie antwortet dem Boten des
Himmels: "Siehe, ich bin die Magd des Herrn, mir geschehe nach deinem Wort" (Lk
1,38). So ist die Adamstochter Maria, dem Wort Gottes zustimmend, Mutter Jesu
geworden. Sie umfing den Heilswillen Gottes mit ganzem Herzen und von Sünde
unbehindert und gab sich als Magd des Herrn ganz der Person und dem Werk ihres
Sohnes hin und diente so unter ihm und mit ihm in der Gnade des allmächtigen
Gottes dem Geheimnis der Erlösung. Mit Recht also sind die heiligen Väter der
Überzeugung, daß Maria nicht bloß passiv von Gott benutzt wurde, sondern in
freiem Glauben und Gehorsam zum Heil der Menschen mitgewirkt hat. So sagt der
heilige Irenäus, daß sie "in ihrem Gehorsam für sich und das ganze
Menschengeschlecht Ursache des Heils geworden ist" (177). Deshalb sagen nicht
wenige der alten Väter in ihrer Predigt gern, "daß der Knoten des Ungehorsams
der Eva gelöst worden sei durch den Gehorsam Marias; und was die Jungfrau Eva
durch den Unglauben gebunden hat, das habe die Jungfrau Maria durch den Glauben
gelöst" (178); im Vergleich mit Eva nennen sie Maria "die Mutter der Lebendigen"
(179) und öfters betonen sie: "Der Tod kam durch Eva, das Leben durch Maria."
(180)
57. Diese Verbindung der Mutter mit dem Sohn im
Heilswerk zeigt sich vom Augenblick der jungfräulichen Empfängnis Christi bis zu
seinem Tod; zunächst da Maria sich eilends aufmachte, um Elisabeth zu besuchen,
von dieser wegen ihres Glaubens an das verheißene Heil seliggepriesen wird und
der Vorläufer im Mutterschoß aufjubelte (vgl. Lk 1,41-45); dann als bei
der Geburt die Gottesmutter ihren erstgeborenen Sohn, der ihre jungfräuliche
Unversehrtheit nicht minderte, sondern heiligte (181), den Hirten und Magiern in
Freuden zeigte. Als sie ihn aber im Tempel unter. Darbringung der Gabe der Armen
dem Herrn darstellte, hörte sie, wie Simeon gleichzeitig vorherverkündigte, daß
der Sohn das Zeichen des Widerspruches sein und die Seele der Mutter das Schwert
durchbohren werde, damit die Gedanken aus vielen Herzen offenkundig würden (vgl.
Lk 2,34-35). Als die Eltern den Knaben Jesus verloren und mit Schmerzen
gesucht hatten, fanden sie ihn im Tempel dem hingegeben, was seines Vaters war;
sie verstanden aber das Wort des Sohnes nicht. Und seine Mutter bewahrte all
dies betrachtend in ihrem Herzen (vgl. Lk 2,41-51).
58. Im öffentlichen Leben Jesu erscheint seine Mutter
ausdrücklich am Anfang, da sie bei der Hochzeit zu Kana in Galiläa durch ihr
Mitgefühl den Anfang der Zeichen Jesu als des Messias durch ihre Fürbitte
veranlaßt hat (vgl. Joh 2,1-11). Im Verlauf seiner Verkündigung nahm sie
die Worte auf, in denen der Sohn das die Ansprüche und Bande von Fleisch und
Blut übersteigende Reich predigte und die seligpries, die das Wort Gottes hören
und bewahren (vgl. Mk 3,35 und Parall.; Lk 11,27-28), wie sie
selbst es getreulich tat (vgl. Lk 2,19.51). So ging auch die selige
Jungfrau den Pilgerweg des Glaubens. Ihre Vereinigung mit dem Sohn hielt sie in
Treue bis zum Kreuz, wo sie nicht ohne göttliche Absicht stand (vgl. Joh
19,25), heftig mit ihrem Eingeborenen litt und sich mit seinem Opfer in
mütterlichem Geist verband, indem sie der Darbringung des Schlachtopfers, das
sie geboren hatte, liebevoll zustimmte. Und schließlich wurde sie von Christus
Jesus selbst, als er am Kreuz starb, dem Jünger zur Mutter gegeben mit den
Worten: Frau, siehe da dein Sohn (vgl. Joh 19,26-27) (182).
59. Da es aber Gott gefiel, das Sakrament des
menschlichen Heils nicht eher feierlich zu verkünden, als bis er den verheißenen
Heiligen Geist ausgegossen hatte, sehen wir die Apostel vor dem Pfingsttag
"einmütig in Gebet verharren mit den Frauen und Maria, der Mutter Jesu, und
seinen Brüdern" (Apg 1,14) und Maria mit ihren Gebeten die Gabe des
Geistes erflehen, der sie schon bei der Verkündigung überschattet hatte.
Schließlich wurde die unbefleckte Jungfrau, von jedem Makel der Erbsünde
unversehrt bewahrt (183), nach Vollendung des irdischen Lebenslaufs mit Leib und
Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen (184) und als Königin des Alls
vom Herrn erhöht, um vollkommener ihrem Sohn gleichgestaltet zu sein, dem Herrn
der Herren (vgl. Offb 19,16) und dem Sieger über Sünde und Tod (185).
III. Die selige Jungfrau und die Kirche
60. Ein einziger ist unser Mittler nach dem Wort des
Apostels: "Es gibt nämlich nur einen Gott und nur einen Mittler Gottes und der
Menschen, den Menschen Christus Jesus, der sich selbst als Erlösung für alle
gegeben hat" (1 Tim 2,5-6). Marias mütterliche Aufgabe gegenüber den
Menschen aber verdunkelt oder mindert diese einzige Mittlerschaft Christi in
keiner Weise, sondern zeigt ihre Wirkkraft. Jeglicher heilsame Einfluß der
seligen Jungfrau auf die Menschen kommt nämlich nicht aus irgendeiner sachlichen
Notwendigkeit, sondern aus dem Wohlgefallen Gottes und fließt aus dem Überfluß
der Verdienste Christi, stützt sich auf seine Mittlerschaft, hängt von ihr
vollständig ab und schöpft aus ihr seine ganze Wirkkraft. Die unmittelbare
Vereinigung der Glaubenden mit Christus wird dadurch aber in keiner Weise
gehindert, sondern vielmehr gefördert.
61. Die selige Jungfrau, die von Ewigkeit her zusammen
mit der Menschwerdung des göttlichen Wortes als Mutter Gottes vorherbestimmt
wurde, war nach dem Ratschluß der göttlichen Vorsehung hier auf Erden die
erhabene Mutter des göttlichen Erlösers, in einzigartiger Weise vor anderen
seine großmütige Gefährtin und die demütige Magd des Herrn. Indem sie Christus
empfing, gebar und nährte, im Tempel dem Vater darstellte und mit ihrem am Kreuz
sterbenden Sohn litt, hat sie beim Werk des Erlösers in durchaus einzigartiger
Weise in Gehorsam, Glaube, Hoffnung und brennender Liebe mitgewirkt zur
Wiederherstellung des übernatürlichen Lebens der Seelen. Deshalb ist sie uns in
der Ordnung der Gnade Mutter.
62. Diese Mutterschaft Marias in der Gnadenökonomie
dauert unaufhörlich fort, von der Zustimmung an, die sie bei der Verkündigung
gläubig gab und unter dem Kreuz ohne Zögern festhielt, bis zur ewigen Vollendung
aller Auserwählten. In den Himmel aufgenommen, hat sie diesen heilbringenden
Auftrag nicht aufgegeben, sondern fährt durch ihre vielfältige Fürbitte fort,
uns die Gaben des ewigen Heils zu erwirken (186). In ihrer mütterlichen Liebe
trägt sie Sorge für die Brüder ihres Sohnes, die noch auf der Pilgerschaft sind
und in Gefahren und Bedrängnissen weilen, bis sie zur seligen Heimat gelangen.
Deshalb wird die selige Jungfrau in der Kirche unter dem Titel der
Fürsprecherin, der Helferin, des Beistandes und der Mittlerin angerufen (187).
Das aber ist so zu verstehen, daß es der Würde und Wirksamkeit Christi, des
einzigen Mittlers, nichts abträgt und nichts hinzufügt (188).
Keine Kreatur nämlich kann mit dem menschgewordenen
Wort und Erlöser jemals in einer Reihe aufgezählt werden. Wie vielmehr am
Priestertum Christi in verschiedener Weise einerseits die Amtspriester,
andererseits das gläubige Volk teilnehmen und wie die eine Gutheit Gottes auf
die Geschöpfe in verschiedener Weise wirklich ausgegossen wird, so schließt auch
die Einzigkeit der Mittlerschaft des Erlösers im geschöpflichen Bereich eine
unterschiedliche Teilnahme an der einzigen Quelle in der Mitwirkung nicht aus,
sondern erweckt sie.
Eine solche untergeordnete Aufgabe Marias zu bekennen,
zögert die Kirche nicht, sie erfährt sie auch ständig und legt sie den Gläubigen
ans Herz, damit sie unter diesem mütterlichen Schutz dem Mittler und Erlöser
inniger anhangen.
63. Die selige Jungfrau ist aber durch das Geschenk und
die Aufgabe der göttlichen Mutterschaft, durch die sie mit ihrem Sohn und
Erlöser vereint ist, und durch ihre einzigartigen Gnaden und Gaben auch mit der
Kirche auf das innigste verbunden. Die Gottesmutter ist, wie schon der heilige
Ambrosius lehrte, der Typus der Kirche unter der Rücksicht des Glaubens, der
Liebe und der vollkommenen Einheit mit Christus (189). Im Geheimnis der Kirche,
die ja auch selbst mit Recht Mutter und Jungfrau genannt wird, ist die selige
Jungfrau Maria vorangegangen, da sie in hervorragender und einzigartiger Weise
das Urbild sowohl der Jungfrau wie der Mutter darstellt (190). Im Glauben und
Gehorsam gebar sie den Sohn des Vaters auf Erden, und zwar ohne einen Mann zu
erkennen, vom Heiligen Geist überschattet, als neue Eva, die nicht der alten
Schlange, sondern dem Boten Gottes einen von keinem Zweifel verfälschten Glauben
schenkte. Sie gebar aber einen Sohn, den Gott gesetzt hat zum Erstgeborenen
unter vielen Brüdern (Röm 8,29), den Gläubigen nämlich, bei deren Geburt
und Erziehung sie in mütterlicher Liebe mitwirkt.
64. Nun aber wird die Kirche, indem sie Marias
geheimnisvolle Heiligkeit betrachtet, ihre Liebe nachahmt und den Willen des
Vaters getreu erfüllt, durch die gläubige Annahme des Wortes Gottes auch selbst
Mutter: Durch Predigt und Taufe nämlich gebiert sie die vom Heiligen Geist
empfangenen und aus Gott geborenen Kinder zum neuen und unsterblichen Leben.
Auch sie ist Jungfrau, da sie das Treuewort, das sie dem Bräutigam gegeben hat,
unversehrt und rein bewahrt und in Nachahmung der Mutter ihres Herrn in der
Kraft des Heiligen Geistes jungfräulich einen unversehrten Glauben, eine feste
Hoffnung und eine aufrichtige Liebe bewahrt (191).
65. Während aber die Kirche in der seligsten Jungfrau
schon zur Vollkommenheit gelangt ist, in der sie ohne Makel und Runzel ist (vgl.
Eph 5,27), bemühen sich die Christgläubigen noch, die Sünde zu besiegen
und in der Heiligkeit zu wachsen. Daher richten sie ihre Augen auf Maria, die
der ganzen Gemeinschaft der Auserwählten als Urbild der Tugenden voranleuchtet.
Indem die Kirche über Maria in frommer Erwägung nachdenkt und sie im Licht des
menschgewordenen Wortes betrachtet, dringt sie verehrend in das erhabene
Geheimnis der Menschwerdung tiefer ein und wird ihrem Bräutigam mehr und mehr
gleichgestaltet. Denn Maria vereinigt, da sie zuinnerst in die Heilsgeschichte
eingegangen ist, gewissermaßen die größten Glaubensgeheimnisse in sich und
strahlt sie wider. Daher ruft ihre Verkündigung und Verehrung die Gläubigen hin
zu ihrem Sohn und seinem Opfer und zur Liebe des Vaters. Die Kirche aber wird,
um die Ehre Christi bemüht, ihrem erhabenen Typus ähnlicher durch dauerndes
Wachstum in Glaube, Hoffnung und Liebe und durch das Suchen und Befolgen des
Willens Gottes in allem. Daher blickt die Kirche auch in ihrem apostolischen
Wirken mit Recht zu ihr auf, die Christus geboren hat, der dazu vom Heiligen
Geist empfangen und von der Jungfrau geboren wurde, daß er durch die Kirche auch
in den Herzen der Gläubigen geboren werde und wachse. Diese Jungfrau war in
ihrem Leben das Beispiel jener mütterlichen Liebe, von der alle beseelt sein
müssen, die in der apostolischen Sendung der Kirche zur Wiedergeburt der
Menschen mitwirken.
IV. Die Verehrung der seligen Jungfrau in der Kirche
66. Maria wird, durch Gottes Gnade nach Christus, aber
vor allen Engeln und Menschen erhöht, mit Recht, da sie ja die heilige Mutter
Gottes ist und in die Mysterien Christi einbezogen war, von der Kirche in einem
Kult eigener Art geehrt. Schon seit ältester Zeit wird die selige Jungfrau unter
dem Titel der "Gottesgebärerin" verehrt, unter deren Schutz die Gläubigen in
allen Gefahren und Nöten bittend Zuflucht nehmen (192). Vor allem seit der
Synode von Ephesus ist die Verehrung des Gottesvolkes gegenüber Maria wunderbar
gewachsen in Verehrung und Liebe, in Anrufung und Nachahmung, gemäß ihren
eigenen prophetischen Worten: "Selig werden mich preisen alle Geschlechter, da
mir Großes getan hat, der da mächtig ist" (Lk 1,48). Dieser Kult, wie er
immer in der Kirche bestand, ist zwar durchaus einzigartig, unterscheidet sich
aber wesentlich vom Kult der Anbetung, der dem menschgewordenen Wort gleich wie
dem Vater und dem Heiligen Geist dargebracht wird, und er fördert diesen gar
sehr. Die verschiedenen Formen der Verehrung der Gottesmutter, die die Kirche im
Rahmen der gesunden und rechtgläubigen Lehre je nach den Verhältnissen der
Zeiten und Orte und je nach Eigenart und Veranlagung der Gläubigen anerkannt
hat, bewirken, daß in der Ehrung der Mutter der Sohn, um dessentwillen alles ist
(vgl. Kol 1,15-16) und in dem nach dem Wohlgefallen des ewigen Vaters die
ganze Fülle wohnt (Kol 1,19), richtig erkannt, geliebt, verherrlicht wird
und seine Gebote beobachtet werden.
67. Diese katholische Lehre trägt die Heilige Synode
wohlbedacht vor. Zugleich mahnt sie alle Kinder der Kirche, die Verehrung, vor
allem die liturgische, der seligen Jungfrau großmütig zu fördern, die Gebräuche
und Übungen der Andacht zu ihr, die im Laufe der Jahrhunderte vom Lehramt
empfohlen wurden, hochzuschätzen und das, was in früherer Zeit über die
Verehrung der Bilder Christi, der seligen Jungfrau und der Heiligen festgesetzt
wurde, ehrfürchtig zu bewahren (193). Die Theologen und die Prediger des
Gotteswortes ermahnt sie aber eindringlich, sich ebenso jeder falschen
Übertreibung wie zu großer Geistesenge bei der Betrachtung der einzigartigen
Würde der Gottesmutter sorgfältig zu enthalten (194). Unter der Führung des
Lehramtes sollen sie in der Pflege des Studiums der Heiligen Schrift, der
heiligen Väter und Kirchenlehrer und der kirchlichen Liturgien die Aufgaben und
Privilegien der seligen Jungfrau recht beleuchten, die sich immer auf Christus
beziehen, den Ursprung aller Wahrheit, Heiligkeit und Frömmigkeit. Sorgfältig
sollen sie vermeiden, was in Wort, Schrift oder Tat die getrennten Brüder oder
jemand anders bezüglich der wahren Lehre der Kirche in Irrtum führen könnte. Die
Gläubigen aber sollen eingedenk sein, daß die wahre Andacht weder in
unfruchtbarem und vorübergehendem Gefühl noch in irgendwelcher Leichtgläubigkeit
besteht, sondern aus dem wahren Glauben hervorgeht, durch den wir zur
Anerkennung der Erhabenheit der Gottesmutter geführt und zur kindlichen Liebe zu
unserer Mutter und zur Nachahmung ihrer Tugenden angetrieben werden.
V. Maria als Zeichen der sicheren Hoffnung und des
Trostes für das wandernde Gottesvolk
68. Wie die Mutter Jesu, im Himmel schon mit Leib und
Seele verherrlicht, Bild und Anfang der in der kommenden Weltzeit zu
vollendenden Kirche ist, so leuchtet sie auch hier auf Erden in der Zwischenzeit
bis zur Ankunft des Tages des Herrn (vgl. 2 Petr 3,10) als Zeichen der
sicheren Hoffnung und des Trostes dem wandernden Gottesvolk voran.
69. Dieser Heiligen Synode bereitet es große Freude und
Trost, daß auch unter den getrennten Brüdern solche nicht fehlen, die der Mutter
des Herrn und Erlösers die gebührende Ehre erweisen, dies besonders unter den
Orientalen, die sich zur Verehrung der allzeit jungfräulichen Gottesmutter mit
glühendem Eifer und andächtiger Gesinnung vereinen (195). Alle Christgläubigen
mögen inständig zur Mutter Gottes und Mutter der Menschen flehen, daß sie, die
den Anfängen der Kirche mit ihren Gebeten zur Seite stand, auch jetzt, im Himmel
über alle Seligen und Engel erhöht, in Gemeinschaft mit allen Heiligen bei ihrem
Sohn Fürbitte einlege, bis alle Völkerfamilien, mögen sie den christlichen
Ehrennamen tragen oder ihren Erlöser noch nicht kennen, in Friede und Eintracht
glückselig zum einen Gottesvolk versammelt werden, zur Ehre der heiligsten und
ungeteilten Dreifaltigkeit.
21. November 1964
AUS DEN AKTEN DES HEILIGEN
ÖKUMENISCHEN
II. VATIKANISCHEN KONZILS
Bekanntmachungen, des Generalsekretärs des Konzils in der 123.
Generalkongregation
Es ist gefragt worden, welcher theologische
Verbindlichkeitsgrad der Lehre zukommt, die im Schema über die Kirche ausgeführt
und der Abstimmung unterbreitet wird. Die Theologische Kommission hat auf diese
Frage bei der Prüfung der Änderungsvorschläge zum dritten Kapitel des Schemas
über die Kirche so geantwortet: "Ein Text des Konzils ist selbstverständlich
immer nach den allgemeinen, allseits bekannten Regeln auszulegen." Bei dieser
Gelegenheit verweist die Theologische Kommission auf ihre Erklärung vom 6. März
1964, deren Wortlaut wir hier wiedergeben:
"Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und
der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur
das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst
deutlich als solche erklärt.
Was aber das Konzil sonst vorlegt, müssen alle und
jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen
und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach
den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand
oder aus der Aussageweise sich ergibt."
Seitens der höheren Autorität wird den Vätern eine
erläuternde Vorbemerkung zu den Änderungsvorschlägen des dritten Kapitels des
Kirchenschemas mitgeteilt, nach deren Absicht und Sinn die in diesem dritten
Kapitel dargelegte Lehre erklärt und verstanden werden muß.
16. November 1964
ERLÄUTERNDE
VORBEMERKUNGEN
"Die Kommission hat beschlossen, der Prüfung der
Änderungsvorschläge folgende allgemeinen Hinweise vorauszuschicken:
1. Kollegium wird nicht im streng juridischen Sinne
verstanden, das heißt nicht von einem Kreis von Gleichrangigen, die etwa ihre
Gewalt auf ihren Vorsitzenden übertrügen, sondern als fester Kreis, dessen
Struktur und Autorität der Offenbarung entnommen werden müssen. Darum wird in
der Antwort auf den Änderungsvorschlag 12 ausdrücklich von den Zwölfen gesagt,
daß der Herr sie bestellt hat "nach Art eines Kollegiums oder eines festen
Kreises". (Vgl. auch Änderungsvorschlag 53c.) - Aus dem gleichen Grunde werden
immer wieder auf das Bischofskollegium auch die Ausdrücke "Ordnung" (Ordo) oder
"Körperschaft" (Corpus) angewandt. Der Parallelismus zwischen Petrus und den
übrigen Aposteln auf der einen Seite und Papst und Bischöfen auf der anderen
schließt nicht die Übertragung der außerordentlichen Vollmacht der Apostel auf
ihre Nachfolger und selbstverständlich auch nicht eine Gleichheit zwischen Haupt
und Gliedern des Kollegiums ein, sondern nur eine Verhältnisgleichheit zwischen
der ersten Beziehung (Petrus - Apostel) und der zweiten (Papst - Bischöfe).
Daher hat die Kommission beschlossen, in Nr. 22 nicht in derselben, sondern in
entsprechender Weise zu schreiben. (Vgl. Änderungsvorschlag 57).
2. Glied des Kollegiums wird man kraft der
Bischofsweihe und durch die hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern
des Kollegiums. (Vgl. Nr. 22, Absatz 1, am Schluß).
In der Weihe wird die seinsmäßige Teilnahme an den
heiligen Ämtern verliehen, wie unbestreitbar aus der Überlieferung, auch der
liturgischen, feststeht. Mit Bedacht ist der Ausdruck Ämter (munera) verwendet
und nicht Vollmachten (potestates), weil das letztgenannte Wort von der zum
Vollzug völlig freigegebenen Vollmacht verstanden werden könnte. Damit aber eine
solche zum Vollzug völlig freigegebene Vollmacht vorhanden sei, muß noch die
kanonische, das heißt rechtliche Bestimmung (determinatio) durch die
hierarchische Obrigkeit hinzukommen. Diese Bestimmung der VoIlmacht
(determinatio) kann bestehen in der Zuweisung einer besonderen
Dienstobliegenheit oder in der Zuordnung von Untergebenen, und sie wird erteilt
nach den von der höchsten Obrigkeit gebilligten Richtlinien. Eine derartige
weitere Norm ist aus der Natur der Sache gefordert, weil es sich um Ämter
handelt, die von mehreren nach Christi Willen hierarchisch zusammenwirkenden
Trägern ausgeübt werden müssen. Offenkundig ist diese "Gemeinschaft" im Leben
der Kirche den Zeitumständen gemäß schon in Übung gewesen, bevor sie im Recht
sozusagen kodifiziert worden ist. Darum wird ausdrücklich gesagt, es sei eine
hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern der Kirche erfordert.
"Gemeinschaft" (Communio) ist ein Begriff, der in der alten Kirche (wie auch
heute noch vor allem im Osten) hoch in Ehren steht. Man versteht darunter nicht
irgendein unbestimmtes Gefühl, sondern eine organische Wirklichkeit, die eine
rechtliche Gestalt verlangt und zugleich von der Liebe beseelt ist. Daher hat
die Kommission fast mit Stimmeneinheit zu formulieren beschlossen: "in
hierarchischer Gemeinschaft". (Vgl. Änderungsvorschlag 40 sowie auch die
Aussagen über die Missio canonica unter Nr. 24). Die päpstlichen Dokumente aus
jüngerer Zeit über die Jurisdiktion der Bischöfe verstehen sich von dieser
notwendigen Festlegung der Vollmacht her.
3. Von dem Kollegium, das es ohne Haupt nicht gibt,
wird gesagt: "Es ist ebenfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die
ganze Kirche." Das anzunehmen ist notwendig, damit die Fülle der Gewalt des
Bischofs von Rom nicht in Frage gestellt wird. Denn bei dem Kollegium wird sein
Haupt immer und notwendigerweise mitverstanden, das in dem Kollegium sein Amt
als Statthalter Christi und Hirt der Gesamtkirche unverkürzt bewahrt. Mit
anderen Worten: Die Unterscheidung waltet nicht zwischen dem Bischof von Rom
einerseits und den Bischöfen zusammengenommen anderseits, sondern zwischen dem
Bischof von Rom für sich und dem Bischof von Rom vereint mit den Bischöfen. Da
aber der Papst das Haupt des Kollegiums ist, kann er allein manche Handlungen
vollziehen, die den Bischöfen in keiner Weise zustehen, z. B. das Kollegium
einberufen und leiten, die Richtlinien für das Verfahren approbieren usw. (Vgl.
Änderungsvorschlag 81). Dem Urteil des Papstes, dem die Sorge für die ganze
Herde Christi anvertraut ist, unterliegt es, je nach den im Laufe der Zeit
wechselnden Erfordernissen der Kirche die Weise festzulegen, wie diese Sorge
tunlich ins Werk gesetzt wird, sei es persönlich, sei es kollegial. Der Bischof
von Rom geht bei der Leitung, Förderung und Billigung der kollegialen Betätigung
in Ausrichtung auf das Wohl der Kirche nach eigenem Urteil vor.
4. Der Papst als höchster Hirte der Kirche kann seine
Vollmacht jederzeit nach Gutdünken ausüben, wie es von seinem Amt her gefordert
wird. Das Kollegium aber handelt, wenn es auch immer besteht, darum nicht auch
schon beständig in streng kollegialem Akt, wie die Überlieferung der Kirche
beweist. Mit anderen Worten: Das Kollegium ist nicht immer "in voller
Tätigkeit", vielmehr handelt es nur von Zeit zu Zeit in streng kollegialem Akt
und nicht ohne Zustimmung des Hauptes. Es heißt aber "nicht ohne Zustimmung des
Hauptes", damit man nicht an eine Abhängigkeit wie von einem Außenstehenden
denke. Der Ausdruck "Zustimmung" erinnert im Gegenteil an die Communio zwischen
Haupt und Gliedern und schließt die Notwendigkeit des Aktes, der dem Haupt als
solchem zusteht, mit ein. Die Sache wird ausdrücklich ausgesprochen in Nr. 22,
Absatz 2, und wird erklärt ebd., gegen Ende. Die negative Formulierung mit
"nicht ohne" umfaßt alle Fälle; so ist deutlich, daß die von der höchsten
Autorität gebilligten Richtlinien immer zu beobachten sind. (Vgl.
Änderungsvorschlag 84).
Im ganzen aber wird ersichtlich, daß es sich um die
Verbundenheit der Bischöfe mit ihrem Haupt handelt, niemals jedoch um die
Betätigung der Bischöfe unabhängig vom Papst. In diesem Falle, wenn die
Tätigkeit des Hauptes ausfällt, können die Bischöfe als Kollegium nicht handeln,
wie aus dem Begriff "Kollegium" hervorgeht. Diese hierarchische Gemeinschaft
aller Bischöfe mit dem Papst ist in der Tradition fest verwurzelt.
N.B. Ohne die hierarchische Gemeinschaft kann das
sakramental seinsmäßige Amt, das von dem kanonisch-rechtlichen Gesichtspunkt zu
unterscheiden ist, nicht ausgeübt werden. Die Kommission war aber der
Auffassung, daß sie auf die Fragen der Erlaubtheit und Gültigkeit nicht eingehen
sollte, die der theologischen Forschung überlassen bleiben. Insbesondere gilt
das von der Vollmacht, die tatsächlich bei den getrennten Orientalen ausgeübt
wird und über deren Erklärung verschiedene Lehrmeinungen bestehen."
+ PERICLES FELICI
Titularerzbischof von Samosata
Generalsekretär des Hl. Ökumenischen II. Vatikanischen Konzils
Anmerkungen:
(1) Vgl. Cyprian, Epist. 64, 4: PL 3,
1017; CSEL (Hartel), III B, 720. Hilarius v. Poitiers, In Mt. 23,6: PL 9, 1047.
Augustinus, passim. Cyrill v. Alex., Glaph. in Gen. 2,10: PG 69, 110 A.
(2) Vgl. Gregor d. Gr., Hom. in Evang.
19, 1: PL 76, 1154 B. Augustinus, Serm. 341, 9, 11: PL 39, 1499f. Johannes v.
Damaskus, Adv. Iconocl. 11: PG 96, 1357.
(3) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 24,
1: PG 7, 966B; Harvey 2, 131; ed. Sagnard, Sources Chr., 398.
(4) Cyprian, De Orat. Dom. 23: PL 4,
553; Hartel, IIIA, 285. Augustinus, serm. 71, 20, 33: PL 38, 463f. Johannes v.
Damaskus, Adv. Iconocl. 12: PG 96, 1358D.
(5) Vgl. Origenes, In Mt. 16, 21: PG13,
1443C. Tertullian, Adv. Marc.3, 7: PL2, 357C; CSEL 47, 3, 386. Für die
liturgischen Dokumente vgl. Sacramentarium Gregorianum: PL 78, 160B; oder
C. Mohlberg,
Liber Sacramentorum Romanæ Ecclesiæ (Rom 1960) 111, XC: "Gott, der du dir
aus der ganzen Versammlung der Heiligen eine ewige Wohnstatt gründest ..."
Hymnus "Urbs Ierusalem beata" im monastischen Brevier und "Cœlestis urbs
Ierusalem" im Römischen Brevier.
(6) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol.
III., q. 62, a. 5, ad 1.
(7) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici
Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35 (1943) 208.
(8) Vgl. Leo XlII., Enz. Divinum
illud, 9. Mai 1897: ASS 29(1896-97) 650. Pius XII., Enz. Mystici Corporis,
a. a. O. 219 f; Denz. 2288 (3808). Augustinus, Serm. 268, 2: PL 38, 1232 u. ö.
Johannes Chrysostomus, In Eph. Hom. 9, 3: PG 62, 72. Didymus v. Alex., Trin.
2,1: PG 39, 449f. Thomas v. Aquin, In Col. 1, 18, lect. 5; ed. Marietti, II, n.
46: "Wie der eine Leib von der Einheit der Seele her konstituiert wird, so die
Kirche von der Einheit des Geistes her ..."
(9) Leo XIII., Enz. Sapientiæ
christianæ, 10. Jan. 1890: ASS 22 (1889-90) 392. Ders., Enz. Satis
cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 710 u. 724ff. Pius XII., Enz.
Mystici Corporis, a. a. O. 199f.
(10) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici
Corporis, a. a. O. 221ff. Ders., Enz. Humani generis, 12. Aug. 1950:
AAS 42 (1950) 571.
(11) Leo XIII., Enz. Satis cognitum,
a. a. O. 713.
(12) Vgl. Symbolum Apostolicum: Denz.
6-9 (10-13); Symbolum Nicæno- Constantinopolitanum: Denz. 86 (150); aufgenommen
in Professio fidei Tridentina: Denz. 994 u. 999 (1862 u. 1868).
(13) Die Formel "Sancta (catholica
apostolica) Romana Ecclesia" findet sich in Professio fidei Tridentina,
a. a. O. und in Conc. Vat. I, Sess. III., Const. dogm. de fide cath.: Denz. 1782
(3001).
(14) Augustinus, Civ. Dei, XVIIl, 51,
2: PL 41, 614.
(15) Vgl. Cyprian, Epist. 69, 6: PL 3,
1142 B; Hartel 3 B, 754: "Das unauflösliche Sakrament der Einheit".
(16) Vgl. Pius XII., Anspr.
Magnificate Dominum, 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954) 669. Ders., Enz.
Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 555.
(17) Vgl. Pius XI., Enz.
Miserentissimus Redemptor, 8. Mai 1928: AAS 20 (1928) 171f. Pius XII., Anspr.
Vous nous avez, 22. Sept. 1956: AAS 48 (1956) 714.
(18) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol.
III., q. 63, a. 2.
(19) Vgl. Cyrill v. Jerusalem, Catech.
17, de Spiritu Sancto, II, 35-37: PG 33, 1009-1012. Nik. Kabasilas, De vita in
Christo, lib. III., de utilitate chrismatis: PG 150, 569-580. Thomas v. Aquin,
Summa Theol. III., q. 65, a.3 u. q. 72, a. 1 u. 5.
(20) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator
Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) bes. s. 552f.
(21) 1 Kor 7,7: "Jeder hat seine eigene
Gnadengabe (idion charisma) von Gott: der eine so, der andere aber so." Vgl.
Augustinus, De Dono Persev. 14, 37: PL 45, 1015 f: "Nicht nur die Enthaltsamkeit
ist eine Gabe Gottes, sondern auch die Keuschheit der Verheirateten."
(22) Vgl. Augustinus, De Præd. Sanct.
14, 27: PL 44, 980.
(23) Vgl. Johannes Chrysostomus, In Io.
Hom. 65, 1: PG 59, 361.
(24) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 16,
6; III., 22, 1-3: PG 7, 925 C - 926 A u. 955 C bis 958 A; Harvey 2, 87 f u.
120-123; ed. Sagnard, Sources Chrét., 290-292 u. 372ff.
(25) Vgl. Ignatius v. A., Ad Rom.,
Vorrede: ed. Funk I, 252.
(26) Vgl. Augustinus, Bapt. c. Donat.
V, 28, 39: PL 43, 197: "Ganz offenbar ist die Redeweise:,in der Kirche drinnen
oder draußen' vom Herzen, nicht vom Leibe zu verstehen " Vgl. ebd. III., 19, 26:
Sp. 152; V, 18, 24: Sp. 189; In Io. Tr. 61, 2: PL 35, 1800; und anderwärts oft.
(27) Vgl. Lk 12,48: "Von dem aber, dem
viel gegeben ist, wird viel verlangt werden " Vgl. auch Mt 5,19-20; 7,21-22;
25,41-46; Jak 2,14.
(28) Vgl. Leo XIII., Apost. Schreiben
Præclara gratulationis, 20. Juni 1894: ASS 26 (1893-94) 707.
(29) Vgl. Leo XIII., Enz. Satis
cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 738. Ders., Enz. Caritatis
studium, 25. Juli 1898: ASS 31 (1898-99) 11. Pius XII., Radiobotschaft
Nell'alba, 24. Dez. 1941: AAS 34 (1942) 21.
(30) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum
Orientalium, 8. Sept. 1928: AAS 20 (1928) 287. Pius XII., Enz. Orientalis
Ecclesiæ, 9. April 1944: AAS 36 (1944) 137.
(31) Vgl. Instruktion des Heiligen
Offiziums vom 20. Dez. 1949: AAS 42 (1950) 142.
(32) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol.
III., q. 8, a. 3, ad 1.
(33) Vgl. Brief des Heiligen Offiziums
an den Erzbischof von Boston: Denz. 3869 bis 3872.
(34) Vgl. Eusebius v. Cæs., Præparatio
Evangelica 1, 1: PG 21, 28 AB.
(35) Vgl. Benedikt XV., Apost.
Schreiben Maximum illud: AAS 11 (1919) 440, bes. S. 451ff. Pius XI., Enz.
Rerum Ecclesiæ: AAS 18 (1926) 68-69. Pius XII., Enz. Fidei donum, 21.
April 1957: AAS 49 (1957) 236-237.
(36) Vgl. Didache, 14: ed. Funk I, 32.
Justin, Dial. 41: PG 6, 564. Irenäus, Adv. Hær. IV, 17, 5: PG 7, 1023; Harvey 2,
199f. Konzil von Trient, sess. 22, cap. 1: Denz. 939 (1742).
(37) Vgl. I. Vat. Konzil, Sess. IV,
Const. Dogm.
Pastor æternus: Denz. 1821 (3050f).
(38) Vgl. Konzil v. Florenz, Decretum
pro Græcis: Denz. 694 (1307) u. I. Vat. Konzil: ebd. Denz. 1826 (3059).
(39) Vgl. Liber sacramentorum S.
Gregorii, Präfationen zu den Festen St. Matthias u. St. Thomas: PL 78, 51 u.
152; vgl. Cod. Vat. lat. 3548,f. 18. Hilarius v. Poitiers, In Ps. 67, 10: PL 9,
450; CSEL 22, 286. Hieronymus, Adv. Jovin. 1, 26: PL 23, 247A. Augustinus, In Ps.
86, 4: PL 37, 1103. Gregor d. Gr., Mor. in Iob, XXVIIl, V: PL 76, 455-456.
Primasius, Comm. in Apoc. V: PL 68, 924BC. Paschasius Radb., In Mt. L. VIII.,
Kap. 16: PL 120, 561 C. Vgl. Leo XIII., Epist. Et sane, 17. Dez. 1888: ASS 21
(1888) 321.
(40) Vgl. Apg 6,2-6; 11,30; 13,1;
14,23; 20,17; 1 Thess 5,12-13; Phil 1,1; Kol 4,1.1 u. ö.
(41) Vgl. Apg 20,25-27; 2 Tim 4,6f vgl.
mit 1 Tim 5,22; 2 Tim 2,2; Tit 1,5; Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 3: ed. Funk I,
156.
(42) Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 2: ed.
Funk I, 154f.
(43) Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32:
PL 2, 52f. Ignatius v. A., öfters.
(44) Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32:
PL 2, 53.
(45) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 3,
1: PG 7, 848A; Harvey 2, 8; sagnard 100f: "manifestatam".
(46) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 2,
2: PG 7, 847; Harvey 2, 7; Sagnard 100: "custoditur", vgl. ebd. IV, 26, 2: Sp.
1053; Harvey 2, 236, u. IV, 33, 8: Sp. 1077; Harvey 2, 262.
(47) Ignatius v. A., Philad., Vorrede:
ed. Funk I, 264.
(48) Ignatius v. A., Philad., 1, 1;
Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.
(49) Clemens v. Rom, a. a. O., 42, 3-4;
44, 3-4; 57, 1-2: ed. Funk I, 152, 156, 171f. Ignatius v. A., philad. 2; smyrn.
8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; Justin, Apol., 1,
65: PG 6, 428; Cyprian, Epist. passim.
(50) Vgl. Leo XIII., Enz. Satis
cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 732.
(51) Vgl. Conc. Trid., sess. 23, Decr.
de sacr. Ordinis, Kap. 4: Denz. 960 (1768); Conc. Vat. I, Sess. 4, Const. Dogm.
1 De Ecclesia Christi, Kap. 3: Denz. 1828 (3061). Pius XII., Enz.
Mystici Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35 (1943) 209 u. 212. CIC, can. 329 §
1.
(52) Vgl. Leo XIII., Brief Et sane, 17.
Dez. 1888: ASS 21 (1888) 321f.
(53) Leo d. Gr., serm. 5, 3: PL 54,
154.
(54) Das Konzil v. Trient (Sess. 23,
Kap. 3) zitiert 2 Tim 1,6-7, um zu beweisen, daß der Ordo (= das Weihesakrament)
ein wirkliches Sakrament ist: Denz. 959 (1766).
(55) In Trad. Apost. 3: ed. Botte,
Sources Chr. 27-30: Dem Bischof wird "der erste Rang des Priestertums" zugeteilt.
Vgl.
Sacramentarium Leonianum: ed. C. Mohlberg, Sacramentarium Veronense
(Rom 1955) 119: "zum Dienstamt des Hohenpriestertums ... Vollende in Deinen
Priestern die Ganzheit des Mysteriums" ... Ders., Liber Sacramentorum Romanæ
Ecclesiæ (Rom 1960) 121-122: "Übergib ihnen, Herr, den bischöflichen Stuhl zur
Leitung deiner Kirche und des gesamten Volkes." Vgl. PL 78, 224.
(56) Trad. Apost. 2: ed. Botte, 27.
(57) Das Konzil v. Trient, Sess. 23,
Kap. 4 lehrt, daß das Weihesakrament ein unauslöschliches Prägemal verleiht:
Denz. 960 (1767). Vgl. Johannes XXIII., Anspr. Iubilate Deo, 8. Mai 1960: AAS 52
(1960) 466. Paul VI., Homilie in der Vatikanbasilika, 20. Okt. 1963: AAS 55
(1963) 1014.
(58) Cyprian, Epist. 63, 14: PL 4, 386;
Hartel III B, 713: "Der Priester waltet an Christi Statt." Johannes
Chrysostomus, In 2 Tim. Hom. 2, 4: PG 62, 612: Der Priester ist "symbolon"
Christi. Ambrosius, In Ps. 38, 25-26: PL 14, 1051-1052; CSEL 64, 203-204.
Ambrosiaster, In 1 Tim. 5,19: PL17, 479 C u. In Eph.4,11-12: PL 17, 387C.
Theodor v. Mopsuestia, Hom. Catech. XV, 21 u. 24: ed. Tonneau, 497 u. 503.
Hesychius v. Jerusalem, In Lev. L. 2, 9, 23: PG 93, 894B.
(59) Vgl. Eusebius, Hist. Eccl. V, 24,
10: GCS II, 1, 495; ed. Bardy, Sources Chr. II, 69. Dionysius, bei Eusebius,
ebd. VII., 5, 2: GCS II, 2, 638 f; Bardy II, 168f.
(60) Vgl. über die alten Konzilien
Eusebius, Hist. Eccl. V, 23-24: GCS II, 1, 488 ff; Bardy II, 66 ff, und oft.
Konzil v. Nicæa, Can. 5: Conc. Œc. Decr. 7.
(61) Tertullian, De Ieiunio, 13: PL 2,
972B; CSEL 20, 292 Z. 13-16.
(62) Cyprian, Epist. 56, 3: Hartel IIIB,
650; Bayard 154.
(63) Vgl. die amtliche Relation von
Zinelli, in Conc. Vat. I: Mansi 52, 1109 C.
(64) Vgl. I. Vat. Konzil, Schema Const.
Dogm. II, De Ecclesia Christi, c. 4: Mansi 53, 310. Vgl. die Relation von
Kleutgen über das umgearbeitete Schema: Mansi 53, 321 B - 322B, und die
Erklärung von Zinelli: Mansi 52, 1110A. siehe auch Leo d. Gr., serm. 4, 3: PL
54, 151 A.
(65) Vgl. CIC, can. 227.
(66) Vgl. I. Vat. Konzil, Const. Dogm.
Pastor æternus: Denz. 1821 (3050f).
(67) Vgl. Cyprian, Epist. 66, 8: Hartel
III., 2, 733: "Der Bischof ist in der Kirche und die Kirche im Bischof."
(68) Vgl. Cyprian, Epist. 55, 24:
Hartel 642, Z. 13: "Die eine Kirche ist über die ganze Welt hin in vielen
Gliedern verteilt", Ders., Epist. 36, 4: Hartel 575, Z. 20 bis 21.
(69) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei
Donum, 21. April 1957: AAS 49 (1957) 237.
(70) Vgl. Hilarius v. Poitiers, In Ps.
14, 3: PL 9, 206; CSEL 22, 86. Gregor d. Gr., Moral. IV, 7, 12: PL 75, 643 C.
Ps.-Basilius, In Jes. 15, 296: PG 30, 637 C.
(71) Papst Cœlestin, Epist. 18, 1-2, an
das Konzil von Ephesus: PL 50, 505 AB; Schwartz, Acta Conc. Œc. I, 1, 1, S. 22.
Vgl. Benedikt XV., Apost. Brief Maximum illud: AAS 11 (1919) 440. Pius XI.,
Enz.
Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 69. Pius XII., Enz. Fidei
Donum, a.a.O.
(72) Leo XIII., Enz. Grande munus,
30. Sept. 1880: ASS 13 (1880) 145. Vgl. CIC, can. 1327; can. 1350 § 2.
(73) Über die Rechte der
Patriarchatssitze vgl. Konzil v. Nicæa, can. 6 bezüglich Alexandrien und
Antiochien sowie can. 7 bezüglich Jerusalem: Conc. Œc. Decr. s. 8. IV.
Laterankonzil (1215) Const. V: de dignitate Patriarcharum: ebd. 212. Konzil v.
Ferrara-Florenz: ebd. 504.
(74) Vgl. den Codex für die Ostkirchen,
can. 216-314: über die Patriarchen; can. 324-339: über die Großerzbischöfe; can.
362-391: über die anderen Würdenträger; bes. can. 238 § 3; 216; 240; 251; 255:
über die Ernennung der Bischöfe von seiten des Patriarchen.
(75) Vgl. Konzil v. Trient, Decr. de
reform., sess. V, c. 2, n. 9, u. Sess. XXIV, can. 4: Conc. Œc. Decr. 645 u. 739.
(76) Vgl. I. Vat. Konzil, Const. Dogm.
Dei Filius, 3: Denz. 1712 (3011). Vgl. die dem Schema I über die Kirche
beigefügte Anmerkung (entnommen aus Rob. Bellarmin): Mansi 51, 579 C; sowie das
umgearbeitete Schema Const. II De Ecclesia Christi mit dem Kommentar von
Kleutgen: Mansi 53, 313AB. Pius IX., Brief Tuas libenter: Denz. 1683 (2879).
(77) Vgl. CIC, can. 1322-1323.
(78) Vgl. I. Vat. Konzil, Const. Dogm.
Pastor Æternus: Denz. 1839 (3074).
(79) Vgl. die Erläuterungen von Gasser
auf dem I. Vat. Konzil: Mansi 52, 1213 AC.
(80) Gasser, ebd.: Mansi 1214 A.
(81) Gasser, ebd.: Mansi 1215 CD,
1216-1217 A.
(82) Gasser, ebd.: Mansi 1213.
(83) I. Vat. Konzil, Const. dogm.
Pastor Æternus, 4: Denz. 1836 (3070).
(84) Gebet zur Bischofsweihe im
byzantinischen Ritus: Euchulogion to mega (Rom 1873) 139.
(85) Vgl. Ignatius v. A., Smyrn. 8, 1:
ed. Funk I, 282.
(86) Vgl. Apg 8,1; 14,22-23; 20,17 u.
ö.
(87) Mozarabische Oration: PL 96, 759
B.
(88) Vgl. Ignatius v. A., Smyrn. 8, 1:
ed. Funk I, 282.
(89) Thomas v. A., Summa Theol. III.,
q. 73, a. 3.
(90) Vgl. Augustinus, C. Faustum, 12,
20: PL 42, 265; Serm. 57, 7: PL 38, 389 u. a.
(91) Leo d. Gr., Serm. 63, 7: PL 54,
357 C.
(92) Traditio Apostolica des Hippolyt,
2-3: ed. Botte, 26-30.
(93) Vgl. den Text des sog. Examens am
Anfang der Bischofsweihe und die Oration am Schluß der Weihemesse nach dem Te
Deum.
(94) Benedikt XIV, Br. Romana Ecclesia,
5. Okt. 1755, § 1: Bullarium Benedicti XIV, t. IV (Rom 1758) 21: "Der Bischof
stellt den Typus Christi dar und waltet Seines Amtes" Pius XIl, Enz. Mystici
Corporis, a. a. O. 211: "Die einzelnen (Bischöfe) weiden und leiten die jeweils
ihnen zugewiesene Herde im Namen Christi"
(95) Leo XIII., Enz. Satis cognitum,
29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 732. Ders., Epist. Officio sanctissimo, 22. Dez.
1887: ASS 20 (1887) 264. Pius IX., Apost. Brief an die deutschen Bischöfe, 12.
März1875, u. Konsist.-Anspr., 15. März1875: Denz. 3112-3117 (nur in der
Neuauflage enthalten).
(96) I. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
Pastor æternus, 3: Denz. 1828 (3061). Vgl. die Relation von Zinelli: Mansi
52, 1114D.
(97) Vgl. Ignatius v. A., Ad Ephes. 5,
1: ed. Funk I, 216.
(98) Vgl. Ignatius v. A., Ad Ephes. 6,
1: ed. Funk I, 218.
(99) Vgl. Konzil v. Trient, Sess. 23,
De sacr. Ordinis, Kap. 2: Denz. 958 (1765), u. can. 6: Denz. 966 (1776).
(100) Vgl. Innozenz I, Brief an
Decentius: PL 20, 554 A; Mansi 3, 1029; Denz. 98 (215): "Die Presbyter haben als
Priester zweiter Ordnung nicht die volle Höhe des geistlichen Amtes inne"
Cyprian, Epist. 61, 3: ed. Hartel 696.
(101) Vgl. Konzil v. Trient, a. a. O.:
Denz. 956a-968 (1763-1778), u. bes. can. 7: Denz. 967 (1777). Pius XII., Apost.
Konst.
Sacramentum Ordinis: Denz. 2301 (3857-3861).
(102) Vgl. Innozenz I, a. a. O. Gregor
v. Naz., Apol. II, 22: PG 35, 432 B. Ps-Dionysius, Eccl. Hier., 1, 2: PG 3,
372D.
(103) Vgl. Konzil v. Trient, sess. 22:
Denz.940 (1743). Pius XII., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39
(1947) 553; Denz. 2300 (3850).
(104) Vgl. Konzil v. Trient, Sess. 22:
Denz. 938 (1739-1740). II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie, n. 7
u. n. 47.
(105) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator
Dei, a. a. O. unter Nr. 67.
(106) Vgl. Cyprian, Epist. 11, 3: PL 4,
242 B; Hartel III., 2, 497.
(107) Liturgie der Priesterweihe, beim
Anlegen der Gewänder.
(108) Liturgie der Priesterweihe,
Präfation.
(109) Vgl. Ignatius v. A., Philad. 4:
ed. Funk I, 266. Cornelius I, bei Cyprian, Epist. 48, 2: Hartel III., 2, 610.
(110) Constitutiones Ecclesiæ ægypticæ,
III., 2: ed. Funk, Didascalia, II, 103. Statuta Eccl. Ant. 37-41: Mansi 3, 954.
(111) Polykarp, Ad Phil. 5, 2: ed. Funk
I, 300: Von Christus wird gesagt, er sei "aller Diener geworden". Vgl. Didache,
15, 1: ebd. 32. Ignatius v. A., Trall. 2, 3: ebd. 242. Constitutiones
Apostolorum, 8, 28, 4: ed. Funk, Didascalia, I, 530.
(112) Augustinus, Serm. 340, 1: PL 38,
1483.
(113) Vgl. Pius XI., Enz.
Quadragesimo anno, 15. Mai 1931: AAS 23 (1931) 221f. Pius XII., Anspr. De
quelle consolation, 14. Okt. 1951: AAS 43 (1951) 790f.
(114) Vgl. Pius XII., Anspr. Six ans se
sont écoulés, 5. Okt. 1957: AAS 49 (1957) 927.
(115) Aus der Präfation des
Christkönigsfestes.
(116) Vgl. Leo XIII., Enz. Immortale
Dei, 1. Nov. 1885: ASS 18 (1885) 166ff. Ders., Enz. Sapientiæ christianæ,
10. Jan. 1890: ASS 22 (1889-90) 397ff. Pius XII., Anspr. Alla vostra filiale,
23. März 1958: AAS 50 (1958) 220: "lalegittima sanalaicità dello stato".
(117) CIC, can. 682.
(118) Vgl. Pius XII., Anspr. De quelle
cunsolation, a. a. O. 789: "Dans les batailles décisives, c,est parfois du front
que partentles plus heureuses initiatives. " Ders., Anspr. L'importance de la
presse catholique, 17. Febr. 1950: AAS 42 (1950) 256.
(119) Vgl. 1 Thess 5,19 und 1 Joh 4,1.
(120) Brief an Diognet, 6: ed. Funk I,
400. Vgl. Johannes Chrysostomus, In Mt. Hom. 46 (47), 2: PG 58, 478, über den
Sauerteig in der Masse.
(121) Römisches Meßbuch, Gloria in
excelsis Deo. Vgl. Lk 1,35; Mk 1,24; Lk 4,34; Joh 6,69 (ho hagios tou Theou);
Apg 3,14; 4,27 u. 30; Hebr 7,26; 1 Joh 2,20; Offb 3,7.
(122) Vgl. Origenes, Comm.Rom.7, 7:
PG14, 1122B. Ps.-Makarios, De Oratione, 11: PG 34, 861 AB. Thomas v. Aquin,
Summa Theol. II-II., q. 184, a.3.
(123) Vgl. Augustinus, Retract. II, 18:
PL 32, 637f. Pius XII., Enz. Mystici Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35
(1943) 225.
(124) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum
omnium, 26. Jan. 1923: AAS 15 (1923) 50 u. 59-60. Ders., Enz. Casti
Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930) 548. Pius XII., Apost. Konst.
Provida Mater, 2. Febr. 1947: AAS 39 (1947) 117. Ders., Anspr. Annus sacer,
8. Dez. 1950: AAS 43 (1951) 27-28. Ders., Anspr. Nel darvi, 1. Juli 1956: AAS 48
(1956) 574f.
(125) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa
Theol. II-II., q. 184, a. 5 u. 6. Ders., De perf. vitæ spir., Kap. 18. Origenes,
In Jes. Hom. 6, 1: PG 13, 239.
(126) Vgl. Ignatius v. A., Magn. 13, 1:
ed. Funk I, 241.
(127) Vgl. Pius X., Exhort. Hærent
animo, 4. Aug. 1908: ASS 41 (1908) 560f. CIC, can. 124. Pius XI., Enz. Ad
catholici sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) 22f.
(128) Liturgie der Priesterweihe, in
der Eingangsermahnung.
(129) Vgl. Ignatius v. A., Trall. 2, 3:
ed. Funk I, 244.
(130) Vgl. Pius XII., Anspr. Sous la
maternelle protection, 9. Dez. 1957: AAS 50 (1958) 36.
(131) Pius XI., Enz. Casti Cunnubii,
31. Dez. 1930: AAS 22 (1930) 548f. Vgl. Johannes Chrysostomus, In Ephes. Hom.
20, 2: PG 62, 136ff.
(132) Vgl. Augustinus, Enchir. 121, 32:
PL 40, 288. Thomas v. Aquin, Summa Theol. II-II., q. 184, a. 1. Pius XII.,
Adhort. Apost.
Menti nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 660.
(133) Zu den Räten im allgemeinen vgl.
Origenes, Comm. Rom. X, 14: PG 14, 1275 B. Augustinus, De S. Virginitate 15, 15:
PL 40, 403. Thomas v. Aquin, Summa Theol. I-II., q. 100, a. 2C (am Schluß);
II-II., q. 44, a. 4, ad 3.
(134) Über die Erhabenheit der heiligen
Jungfräulichkeit vgl. Tertullian, Exhort. Cast. 10: PL 2, 925 C. Cyprian, Hab.
Virg. 3 u. 22: PL 4, 443B und 461 AB. Athanasius (?.), De Virg.: PG 28, 252ff.
Johannes Chrysostomus, De Virg.: PG 48, 533ff.
(135) Zur geistlichen Armut, vgl. Mt
5,3 u. 19,21; Mk 10,21; Lk 18,22; zum Gehorsam wird auf das Beispiel Christi
hingewiesen: Joh 4,34 u. 6,38; Phil 2,8-10; Hebr 10,5-7. Zahlreiche Belege bei
Vätern und Ordensstiftern.
(136) Zur Verwirklichung der Räte, die
nicht allen auferlegt ist, vgl. Johannes Chrysostomus, In Mt. Hom. 7, 7: PG 57,
81f. Ambrosius, De Viduis 4, 23: PL 16, 241f.
(137) Vgl. Rosweydus, Vitæ Patrum
(Antwerpen 1628). Apophthegmata Patrum: PG 65. PalIadius, Historia
Lausiaca: PG 34, 995 ff; ed. C. Butler (Cambridge 1898) (1904). Pius XI.,
Apost. Konst.
Umbratilem, 8. Juli 1924: AAS 16 (1924) 386-387. Pius XII., Anspr. Nous
sommes heureux, 11. April 1958: AAS 50 (1958) 283.
(138) Paul VI., Anspr. Magno gaudio,
23. Mai 1964: AAS 56 (1964) 566.
(139) Vgl. CIC, can. 487 u. 488, 40.
Pius XII., Anspr. Annus sacer, 8. Dez. 1950: AAS 43 (1951) 27f. Ders., Apost.
Konst. Provida Mater, 2. Febr. 1947: AAS 39 (1947) 120ff.
(140) Paul VI., a. a. O. 567.
(141) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa
Theol. II-II., q. 184, a. 3 u. q. 188, a. 2. Bonaventura, Opusc. XI., Apologia
Pauperum, 3. Kap., 3: Ausg. der Werke, Quaracchi, Bd. 8 (1898) 245a.
(142) Vgl. Conc. Vatic. I, Schema Über
die Kirche Christi, Kap. XV u. Anmerkung 48: Mansi 51, 549fu. 619f. Leo XIII.,
Brief Au milieu des consolations, 23. Dez. 1900: ASS 33 (1900-01) 361. Pius
XII., Apost. Konst. Provida Mater, a. a. O. 114f.
(143) Vgl. Leo XIII., Konst. Romanos
Pontifices, 8. Mai 1881: ASS 13 (1880-81) 483. Pius XII., Anspr. Annus sacer,
8. Dez. 1950: AAS 43 (1951) 28f.
(144) Vgl. Pius XII., Anspr. Annus
sacer, a. a. O. 28. Ders., Apost. Konst. Sedes Sapientiæ, 31. Mai 1956:
AAS 48 (1956) 355. Paul VI., a. a. O., 570-571.
(145) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici
Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35 (1943) 214f.
(146) Vgl. Pius XII., Anspr. Annus
sacer, a. a. O. 30. Ders., Anspr. Sousla maternelle protection, 9. Dez. 1957:
AAS 50 (1958) 39f.
(147) Konzil v. Florenz, Dekret für die
Griechen: Denz. 693 (1305).
(148) Neben den älteren Dokumenten
gegen jegliche Form der Geisterbeschwörung seit Alexander IV. (27. sept. 1258)
vgl. Enz. des Heiligen Offiziums, De magnetismi abusu, 4. Aug. 1856: ASS
(1865) 177-178; Denz. 1653-1654 (2823 bis 2825); Antwort des Heiligen Offiziums,
24. April 1917: AAS 9 (1917) 268; Denz. 2182 (3642).
(149) Siehe die zusammenfassende
Darlegung dieser paulinischen Lehre in: Pius XII., Enz. Mystici Corporis:
AAS 35 (1943) 200 und passim.
(150) Vgl. u. a. Augustinus, Enarr. in
Ps. 85,24: PL 37, 1099. Hieronymus, Liber contra Vigilantium, 6: PL 23, 344.
Thomas v. Aquin, In 4m sent., d. 45, q. 3, a. 2. Bonaventura, In 4mSent., d. 45,
a. 3, q. 2; u. a.
(151) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici
Corporis: AAS 35 (1943) 245.
(152) Vgl. zahlreiche Inschriften in
den römischen Katakomben.
(153) Vgl. Gelasius I, Decretale
Delibris recipiendis, 3: PL59, 160; Denz. 165 (353).
(154) Vgl. Methodius, symposion, VII.,
3: GCs (Bonwetsch) 74.
(155) Vgl. Benedikt XV., Decretum
approbationis virtutumin Causa beatificationis et canonizationis Servi Dei
Ioannis Nepomuceni Neumann: AAS 14 (1922) 23. Mehrere Ansprachen Pius' XI über
die Heiligen: Inviti all'eroismo. Discorsi ... t. I-III (Rom 1941-42) passim.
Pius XII., Discorsi e Radiomessaggi, t. 10 (1949) 37-43.
(156) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator
Dei: AAS 39 (1947) 581.
(157) Vgl. Hebr 13,7; Sir 44-50; Hebr
11,3-40. Vgl. auch Pius XII., Enz. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 582-583.
(158) Vgl. I. Vatikan. Konzil. Konst.
De fide catholica, Kap. 3: Denz. 1794 (3013).
(159) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici
Corporis: AAS 35 (1943) 216.
(160) Bezüglich der Dankbarkeit
gegenüber den Heiligen vgl. E. Diehl, Inscriptiones latinæ christianæ veteres, I
(Berlin 1925) Nr. 2008, 2382 u. ö.
(161) Konzil von Trient, Sess. 25, De
invocatione ... Sanctorum: Denz 984 (1821).
(162) Das Römische Brevier,
Invitatorium zum Fest Allerheiligen.
(163) Vgl. z. B. 2 Thess 1,10.
(164) II. Vatikan. Konzil, Konst. über
die heilige Liturgie, Kap. 5, Nr. 104.
(165) Der Kanon der Römischen Messe.
(166) II. Konzil von Nicæa, Act. VII:
Denz. 302 (600).
(167) Konzil von Florenz, Dekret für
die Griechen: Denz. 693 (1304).
(168) Konzil von Trient, Sess. 25, De
invocatione, veneratione et reliquiis sanctorum et sacris imaginibus: Denz.
984-988 (1821-1824); sess. 25, Decretum de Purgatorio: Denz. 983 (1820); sess.
6, Decretum de iustificatione, can. 30: Denz. 840 (1580).
(169) Aus der Präfation, die einigen
Diözesen gestattet worden ist.
(170) Vgl. Petrus Canisius, Catechismus
Maior seu Summa Doctrinæ christianæ, cap. III (ed. crit. F. Streicher), Pars I,
15-16, n. 44, u. 100-101,.n. 49.
(171) Vgl. II. Vatikan. Konzil, Konst.
über die heilige Liturgie, Kap. 1, Nr. 8.
(172) Das Credo in der Römischen Messe:
das Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis: Mansi 3, 566. Vgl. das Konzil v.
Ephesus: ebd. 4, 1138 (ferner ebd. 2, 665 und 4, 1071); das Konzil v. Chalcedon:
ebd. 7, 111-116; das II. Konzil v. Konstantinopel: ebd. 9, 375-396.
(173) Der Kanon der Römischen Messe.
(174) Augustinus, De S. Virginitate, 6:
PL 40, 399.
(175) Vgl. Paul VI., Anspr. im Konzil,
4. Dez. 1963: AAS 56 (1964) 37.
(176) Vgl. Germanus v. Konstantinopel,
Hom. in Annunt. Deiparæ: PG 98, 328 A. Ders., In Dorm. 2: PG 98, 357. Anastasius
v. Ant., Serm. 2 de Annunt., 2: PG 89, 1377 AB. Ders., Serm. 3, 2: PG 89, 1388
C. Andreas v. Kreta, Can. in B. V. Nat. 4: PG 97, 1321 B. Ders., In B. V. Nat.,
1: PG 97, 812 A. Ders., Hom. in dorm. 1: PG 97, 1068 C. Sophronius, Or. 2 in
Annunt., 18: PG 87 (3), 3237 BD.
(177) Irenäus, Adv. Hær. III., 22, 4:
PG 7, 959 A; Harvey, 2, 123.
(178) Irenäus, ebd.: Harvey, 2, 124.
(179) Epiphanius, Hær. 78, 18: PG 42,
728 CD - 729 AB.
(180) Hieronymus, Epist. 22, 21: PL 22,
408. Vgl. Augustinus, Serm. 51, 2, 3: PL 38, 335. Ders., Serm. 232, 2: PL 38,
1108. Cyrill v. Jerusalem, Catech. 12, 15: PG 33, 741 AB. Johannes Chrysostomus,
In Ps. 44, 7: PG 55, 193. Johannes v. Damaskus, Hom. 2 in dorm. B. M. V., 3: PG
96, 728.
(181) Vgl. Laterankonzil v. J. 649,
Can. 3: Mansi 10, 1151. Leo d. Gr., Epist. ad Flav.: PL 54, 759. Das Konzil v.
Chalcedon: Mansi 7, 462. Ambrosius, De instit. virg.: PL 16, 320.
(182) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici
Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35 (1943) 247-248.
(183) Vgl. Pius IX., Bulle
Ineffabilis, 8. Dez. 1854: Acta Pii. IX, 1, I, 616; Denz. 1641 (2803).
(184) Vgl. Pius XII., Apost. Konst.
Munifiicentissimus,1.Nov.1950: AAS42 (1950); Denz. 2333 (3903). Vgl.
Johannes v. Damaskus, Enc. in dorm. Dei genitricis, Hom. 2 u. 3: PG 96, 721-761,
besonders 728B. Germanus v. Konstantinopel, In S. Dei gen. dorm. serm. 1: PG 98
(6), 340-348; Serm.3: PG 98 (6), 361. Modestus v. Jerusalem, In dorm. SS.
Deiparæ: PG 86 (2), 3277-3312.
(185) Vgl. Pius XII., Enz. Adcæli
Reginam, 11. Okt. 1954: AAS 46 (1954) 633-636; Denz. 3913ff. Vgl. Andreas v.
Kreta, Hom. 3 in dorm. SS. Deiparæ: PG 97, 1089-1109. Johannes v. Damaskus, De
fide orth., IV, 14: PG 94, 1153-1161.
(186) Vgl. Kleutgen, neugefaßter Text
De Mysterio Verbi incarnati, Kap. IV: Mansi 53, 290. Vgl. Andreas v. Kreta, In
nat. Mariæ, sermo 4: PG 97, 865 A. Germanus v. Konstantinopel, In annunt.
Deiparæ: PG 98, 321 BC. Ders., In dorm. Deiparæ, III: PG 98, 361 D. Johannes v.
Damaskus, In dorm. B. V. Mariæ, Hom. 1, 8: PG 96, 712 BC - 713 A.
(187) Vgl. Leo XIII., Enz.
Adiutricem populi, 5. Sept. 1895: ASS 15 (1895-96) 303. Pius X., Enz. Ad
diem illum, 2 Febr. 1904: Acta, I, 154; Denz. 1978 a (3370). Pius XI., Enz.
Miserentissimus, 8. Mai 1928: AAS 20 (1928) 178. Pius XII., Radiobotschaft,
13. Mai 1946: AAS 38 (1946) 266.
(188) Ambrosius, Epist. 63: PL 16,
1218.
(189) Ambrosius, Expos. Lc. II, 7: PL
15, 1555.
(190) Vgl. Ps.-Petrus Dam., Serm. 63:
PL 144, 861 AB. Godefrid v. St. Viktor, In nat. B. M., Ms. Paris, Mazarine,
1002, fol. 109f. Gerhoh v. Reich., De gloria et honore Filii hominis, 10: PL
194, 1105 AB.
(191) Ambrosius, ebd. und Expos. Lc. X,
2 4-25: PL 15, 1810. Augustinus, In Io. Tr. 13, 12: PL 35, 1499. Vgl. serm. 191,
2, 3: PL 38, 1010; u. a. Vgl. auch Beda Ven., In Lc. Expos. I, Kap. 2: PL 92,
330. Isaac v. Stella, Serm. 51: PL 194, 1863 A.
(192) "Unter deinen Schutz und Schirm".
(193) II. Konzil von Nicæa v. J. 787:
Mansi 13, 378-379; Denz. 302 (600-601). Konzil v. Trient, Sess. 25: Mansi 33,
171-172.
(194) Vgl. Pius XII., Radiobotschaft,
24. Okt. 1954: AAS 46 (1954) 679. Ders., Enz. Ad cæli Reginam, 11. Okt.
1954: AAS 46 (1954) 637.
(195) Vgl. Pius XI., Enz. Ecclesiam
Dei, 12. Nov. 1923: AAS 15
(1923) 581. Pius XII., Enz. Fulgens corona, 8. Sept. 1953: AAS 45 (1953)
590-591.
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