DEKRET
OPTATAM TOTIUS
ÜBER DIE AUSBILDUNG DER PRIESTER
VORWORT
Die erstrebte Erneuerung der gesamten
Kirche hängt zum großen Teil vom priesterlichen Dienst ab (1), der vom Geist
Christi belebt ist; dessen ist sich die Heilige Synode voll bewußt. Deshalb
unterstreicht sie die entscheidende Bedeutung der priesterlichen Ausbildung und
weist einige grundlegende Leitsätze auf; durch sie sollen die schon durch
Jahrhunderte praktisch bewährten Gesetze bestätigt und Neuerungen in sie
eingeführt werden, die den Konstitutionen und Dekreten dieses Heiligen Konzils
wie auch den veränderten Zeitumständen entsprechen. Da eine solche
Priesterausbildung wegen der Einheit des katholischen Priestertums für alle
Priester des Welt- und Ordensklerus und aller Riten notwendig ist, sind diese
Vorschriften, die unmittelbar den Diözesanklerus betreffen, mit entsprechender
Anpassung auf alle anzuwenden.
I. Die Neuordnung der
Priesterausbildung in den einzelnen Völkern
1. Bei der großen Verschiedenheit der
Völker und Gebiete können nur allgemeine Gesetze aufgestellt werden. Darum soll
für die einzelnen Völker und Riten eine eigene " Ordnung der Priesterausbildung"
eingeführt werden. Sie ist von den Bischofskonferenzen aufzustellen (2), von
Zeit zu Zeit zu revidieren und vom Apostolischen Stuhl zu approbieren. In ihr
sollen die allgemeinen Gesetze den besonderen örtlichen und zeitlichen
Verhältnissen so angepaßt werden, daß die Priesterausbildung immer den
pastoralen Erfordernissen der Länder entspricht, in denen die Priester ihren
Dienst auszuüben haben.
II. Die stärkere Förderung der
Priesterberufe
2. Berufe zu fördern (3) ist Aufgabe
der gesamten christlichen Gemeinde. Sie erfüllt sie vor allem durch ein wirklich
christliches Leben. Den wichtigsten Beitrag dazu leisten einmal die Familien;
durchdrungen vom Geist des Glaubens, der Liebe und der Frömmigkeit werden sie
gleichsam zum ersten Seminar; zum anderen die Pfarrgemeinden, an deren blühendem
Leben die Jugendlichen selbst teilnehmen. Die Lehrer und alle, die mit der
Erziehung von Kindern und Jugendlichen in irgendeiner Weise betraut sind -
besonders die katholischen Verbände -, sollen die ihnen anvertrauten jungen
Menschen so zu erziehen suchen, daß sie den göttlichen Ruf wahrnehmen und ihm
bereitwillig folgen können. Alle Priester sollen ihren apostolischen Eifer vor
allem in der Förderung der Berufe zeigen. Sie sollen das Herz derjenigen
Menschen durch ihr eigenes, bescheidenes, arbeitsames und von innerer Freude
erfülltes Leben für das Priestertum gewinnen sowie durch die gegenseitige
priesterliche Liebe und die brüderliche Gemeinschaft in der Arbeit.
Aufgabe der Bischöfe ist es, ihre Herde
in der Förderung von Berufen anzueifern und für den Zusammenschluß aller Kräfte
und Anstrengungen zu sorgen; auch sollen sie diejenigen, die nach ihrem Urteil
zum Anteil des Herrn berufen sind, väterlich unterstützen, ohne dabei irgendein
Opfer zu scheuen.
Dieses tatkräftige Zusammenwirken des
ganzen Gottesvolkes zur Förderung von Berufen ist die Antwort auf das Handeln
der göttlichen Vorsehung; sie verleiht den Menschen, die von Gott zur Teilnahme
am hierarchischen Priestertum Christi erwählt sind, die entsprechenden Gaben und
unterstützt sie mit ihrer Gnade; zugleich überträgt sie den rechtmäßigen
kirchlichen Amtsträgern die Aufgabe, die als geeignet erkannten Kandidaten, die
in rechter Absicht und mit voller Freiheit ein so hohes Amt erstreben, zu prüfen,
zu berufen und mit dem Siegel des Heiligen Geistes für den göttlichen Kult und
den Dienst der Kirche zu weihen (4).
Die Heilige Synode empfiehlt vor allem
die Mittel, die sich in der Sorge aller für die Priesterberufe schon immer
bewährt haben: eifriges Gebet, christliche Buße und immer höhere Bildung der
Christgläubigen in Predigt und Katechese wie auch durch die verschiedenen Mittel
der öffentlichen Meinungsbildung. Sie sollen die Notwendigkeit, das Wesen und
die Schönheit des Priesterberufes aufleuchten lassen. Ferner verordnet das
Konzil, daß die Werke zur Förderung von Berufen, die nach einschlägigen
päpstlichen Dokumenten auf diözesaner, regionaler und nationaler Ebene schon
errichtet sind oder errichtet werden sollen, ihre ganze der Berufsförderung
dienende pastorale Arbeit unter Verwertung aller von der heutigen Psychologie
und Soziologie zur Verfügung gestellten geeigneten Hilfsmittel methodisch und
systematisch planen und mit ebensovieI Eifer wie Diskretion durchführen sollen
(5).
Das Werk der Berufsförderung soll
großherzig die Grenzen der Diözesen, der Völker, der Ordensfamilien und der
Riten überschreiten und mit dem Blick auf die Bedürfnisse der Gesamtkirche vor
allem jenen Gegenden Hilfe bringen, in denen Arbeiter für den Weinberg des Herrn
besonders dringend benötigt werden.
3. In den Kleinen Seminarien, die zur
Entfaltung keimender Berufe errichtet sind, sollen die Alumnen durch intensive
religiöse Formung und vor allem durch geeignete geistliche Führung dazu
angeleitet werden, Christus dem Erlöser mit großherzigem Sinn und reinem Herzen
nachzufolgen. Unter der väterlichen Leitung der Oberen und durch entsprechende
Mitarbeit der Eltern sollen sie ein Leben führen, wie es zu Alter, Sinnesart und
Entwicklung der jungen Menschen paßt und mit den Grundsätzen einer gesunden
Psychologie in Einklang steht. Eine hinreichende Lebenserfahrung und der Umgang
mit der eigenen Familie dürfen nicht fehlen6. Daneben soll das, was im folgenden
für die Priesterseminarien bestimmt wird, auch auf die Kleinen Seminarien
angewandt werden, soweit es ihrer Aufgabe und ihrem Wesen entspricht.
Der Unterricht der Alumnen soll so
eingerichtet werden, daß sie ohne Schwierigkeiten anderweitig auf ihn aufbauen
können, wenn sie einen anderen Lebensstand wählen sollten.
Mit gleicher Sorge soll man sich
darüber hinaus des keimenden Berufes der jungen Menschen in den besonderen
Instituten annehmen, die in manchen Ländern auch den Zweck der Kleinen
Seminarien erfüllen, desgleichen jener Jugendlichen, die in anderen Schulen oder
sonstigen Ausbildungsstätten unterrichtet werden. Mit besonderer Liebe soll für
Spätberufene durch geeignete Studienstätten und andere Initiativen gesorgt
werden.
III. Die Ordnung der
Priesterseminare
4. Die Priesterseminare sind zur
priesterlichen Ausbildung notwendig. In ihnen muß die gesamte Ausbildung der
Alumnen dahin zielen, daß sie nach dem Vorbild unseres Herrn Jesus Christus, des
Lehrers, Priesters und Hirten, zu wahren Seelenhirten geformt werden (7); sie
müssen also zum Dienst am Wort vorbereitet werden, daß sie das geoffenbarte
Gotteswort immer besser verstehen, durch Meditation mit ihm vertraut werden und
es in Wort und Leben darstellen; zum Dienst des Kultes und der Heiligung, daß
sie in Gebet und im Vollzug der heiligen Liturgie das Heilswerk durch das
eucharistische Opfer und die Sakramente vollziehen; zum Dienst des Hirten, daß
sie den Menschen Christus darstellen können, der "nicht kam, um sich bedienen zu
lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld für viele hinzugeben" (Mk
10,45; vgl. Joh 13,12-17), und daß sie Diener aller werden und so viele
gewinnen (vgl. 1 Kor 9,19). Daher müssen alle Bereiche der Ausbildung,
der geistliche, intellektuelle und disziplinäre, harmonisch auf dieses pastorale
Ziel hingeordnet werden; dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Oberen und
Professoren in treuem Gehorsam gegenüber der bischöflichen Autorität eifrig und
einmütig bemüht sein.
5. Da die Ausbildung der Alumnen wohl
von sinnvollen Gesetzen, ganz besonders aber von geeigneten Erziehern abhängt,
sollen Seminarobere und Professoren aus den besten Kräften ausgewählt werden
(8). Sie müssen durch gediegene Studien, entsprechende pastorale Erfahrung und
eine besondere geistliche und pädagogische Ausbildung sorgfältig vorbereitet
sein. Zu diesem Zweck müssen geeignete Institute oder wenigstens gut geplante
Kurse eingerichtet und regelmäßige Konferenzen der Seminaroberen abgehalten
werden. Die Oberen und Professoren sollen immer daran denken, wie sehr der
Bildungserfolg bei den Alumnen von der Art und Weise ihres Denkens und Handelns
abhängt. Unter Leitung des Regens sollen sie eine enge Gemeinschaft in Gesinnung
und Tat eingehen. Sie sollen untereinander und mit den Alumnen eine Familie
bilden, die dem Gebet des Herrn "Auf daß sie eins seien" (vgl. Joh 17,11)
entspricht und in den Alumnen die Freude am eigenen Beruf nährt. Der Bischof
aber soll mit steter, liebevoller Sorge die am Seminar Tätigen ermuntern und
auch den Alumnen selbst ein wahrer Vater in Christus sein. Alle Priester sollen
das Seminar als das Herz der Diözese betrachten und ihm gern ihre eigene Hilfe
zur Verfügung stellen (9).
6. Mit wacher Sorge, dem Alter und der
Entwicklungsstufe der einzelnen entsprechend, müssen die rechte Absicht und der
freie Wille der Kandidaten, ihre geistliche, moralische und intellektuelle
Eignung, die erforderliche physische und seelische Gesundheit geprüft werden;
dabei müssen auch von der Familie eventuell ererbte Anlagen beachtet werden.
Auch soll man sich über die Fähigkeit der Kandidaten, die Lasten des
Priesteramtes zu tragen und die pastoralen Aufgaben zu erfüllen, ein Urteil
bilden (10). Bei der Auslese und Prüfung der Kandidaten soll man mit der nötigen
geistigen Festigkeit vorgehen, auch dann, wenn Priestermangel zu beklagen ist
(11). Gott läßt es ja seiner Kirche nicht an Dienern fehlen, wenn man die
fähigen auswählt, die nicht geeigneten aber rechtzeitig in väterlicher Weise
anderen Berufen zuführt und ihnen dazu verhilft, daß sie sich im Bewußtsein
ihrer christlichen Berufung mit Eifer dem Laienapostolat widmen.
7. Wo die einzelnen Diözesen nicht in
der Lage sind, ein eigenes Seminar entsprechend einzurichten, soll man
gemeinsame Seminarien für mehrere Diözesen, für eine ganze Region oder Nation
gründen und fördern, damit die gründliche Ausbildung der Alumnen, die hierin
oberstes Gesetz sein muß, wirksamer gewährleistet wird. Die Leitung solcher
regionaler oder nationaler Seminarien soll sich nach Statuten richten, die von
den beteiligten Bischöfen (12) aufgestellt und vom Heiligen Stuhl approbiert
sind. In Seminarien, in denen eine große Zahl von Alumnen zusammenlebt, soll man
die Alumnen in passender Weise in kleinere Gruppen aufteilen, um so die
Ausbildung der einzelnen persönlicher gestalten zu können; die Einheit der
Leitung und wissenschaftlichen Ausbildung soll aber erhalten bleiben.
IV. Die Sorge um die gründlichere
geistliche Formung
8. Die geistliche Formung soll mit der
wissenschaftlichen und pastoralen Ausbildung eng verbunden sein. Unter Anleitung
vor allem des Spirituals (13) sollen die Alumnen lernen, in inniger und steter
Gemeinschaft mit dem Vater durch seinen Sohn Jesus Christus im Heiligen Geist zu
leben. Durch die heilige Weihe werden sie einst Christus dem Priester
gleichförmig; so sollen sie auch lernen, ihm wie Freunde in enger Gemeinschaft
des ganzen Lebens verbunden zu sein (14). Sein Pascha-Mysterium sollen sie so
darlegen, daß sie das Volk, das ihnen anvertraut wird, darin einzuführen
vermögen. Sie sollen angeleitet werden, Christus zu suchen: in der
gewissenhaften Meditation des Gotteswortes, in der aktiven Teilnahme an den
heiligen Geheimnissen der Kirche, vor allem in der Eucharistie und im
Stundengebet (15), im Bischof, der ihnen die Sendung gibt, und in den Menschen,
zu denen sie gesandt werden, vor allem in den Armen, den Kindern und den
Kranken, den Sündern und Ungläubigen. Die seligste Jungfrau Maria, die von
Christus Jesus bei seinem Tod am Kreuz dem Jünger als Mutter gegeben wurde,
sollen sie mit kindlichem Vertrauen lieben und verehren.
Die Frömmigkeitsformen, die durch den
ehrwürdigen Brauch der Kirche empfohlen sind, sollen eifrig gefördert werden;
man muß aber dafür sorgen, daß die geistliche Ausbildung sich nicht in ihnen
erschöpfe und nicht einseitig das religiöse Gefühl anspreche. Vielmehr sollen
die Alumnen lernen, nach dem Vorbild des Evangeliums zu leben, in Glaube,
Hoffnung und Liebe stark zu werden, damit sie in der Übung dieser Tugenden die
Gesinnung des Betens erwerben (16), Festigkeit und Sicherheit in ihrem Beruf
finden, die übrigen Tugenden zur Reife bringen und im Eifer, alle Menschen für
Christus zu gewinnen, wachsen.
9. Das Geheimnis der Kirche, das von
dieser Heiligen Synode besonders dargelegt wurde, soll sie so erfüllen, daß sie
dem Stellvertreter Christi in demütiger und kindlicher Liebe ergeben sind und
daß sie später als Priester ihrem eigenen Bischof als ergebene Mitarbeiter
anhangen und in gemeinschaftlicher Arbeit mit ihren Mitbrüdern Zeugnis für jene
Einheit geben, durch die die Menschen zu Christus hingezogen werden (17). Mit
weitem Herzen sollen sie am Leben der ganzen Kirche teilzunehmen lernen, nach
jenem Augustinuswort: "In dem Maße, wie einer die Kirche Christi liebt, hat er
den Heiligen Geist." (18) Die Alumnen müssen mit voller Klarheit verstehen, daß
sie nicht zum Herrschen oder für Ehrenstellen bestimmt sind, sondern sich ganz
dem Dienst Gottes und der Seelsorge widmen sollen. Mit besonderer Sorgfalt
sollen sie im priesterlichen Gehorsam, in armer Lebensweise und im Geist der
Selbstverleugnung erzogen werden (19), so daß sie sich daran gewöhnen, auch auf
erlaubte, aber unnötige Dinge bereitwillig zu verzichten und dem gekreuzigten
Christus ähnlich zu werden.
Die Alumnen sollen über die Lasten, die
sie auf sich zu nehmen haben, aufgeklärt werden, ohne daß man ihnen irgendeine
der Schwierigkeiten des Priesterlebens verschweigt, Sie sollen aber in ihrer
zukünftigen Tätigkeit nicht fast ausschließlich eine Gefahrenquelle sehen,
vielmehr soll man sie dazu anleiten, daß sie gerade aus ihrer pastoralen
Tätigkeit für ihr geistliches Leben so viel Kraft wie möglich schöpfen.
10. Die Alumnen, die gemäß den heiligen
und festen Gesetzen ihres eigenen Ritus die verehrungswürdige Tradition des
priesterlichen Zölibats auf sich nehmen, sollen mit großer Sorgfalt auf diesen
Stand hin erzogen werden: sie verzichten darin um des Himmelreiches willen (vgl.
Mt 19,12) auf die eheliche Gemeinschaft, hangen dem Herrn mit ungeteilter
Liebe an (20), wie sie dem Neuen Bund in besonderer Weise entspricht; sie geben
Zeugnis für die Auferstehung in der künftigen Welt (vgl. Lk 20,36) (21)
und gewinnen besonders wirksame Hilfe zur ständigen Übung jener vollkommenen
Liebe, die sie in ihrer priesterlichen Arbeit allen alles werden läßt (22). Sie
sollen tief davon durchdrungen sein, wie dankbar sie diesen Stand entgegennehmen
sollen, nicht etwa bloß als eine Vorschrift kirchlicher Gesetzgebung, sondern
als ein kostbares Geschenk Gottes, das sie in Demut erbitten und dem sie mit der
erweckenden und helfenden Gnade des Heiligen Geistes frei und großherzig zu
entsprechen suchen sollen.
Um die Pflichten und die Würde der
christlichen Ehe, die ein Bild der Liebe zwischen Christus und seiner Kirche ist
(vgl. Eph 5,32f.), sollen die Alumnen gebührend wissen; sie sollen aber
klar den Vorrang der Christus geweihten Jungfräulichkeit erkennen (23), so daß
sie nach reiflich überlegter Wahl und mit Hochherzigkeit sich in ganzer Hingabe
von Leib und Seele dem Herrn weihen.
Auf die Gefahren, die ihrer Keuschheit
besonders in der gegenwärtigen Gesellschaft drohen, sollen sie hingewiesen
werden (24). Sie müssen lernen, sich durch geeignete göttliche und menschliche
Hilfsmittel zu schützen und den Verzicht auf die Ehe so in ihr Dasein zu
integrieren, daß sie in ihrem Leben und in ihrer Wirksamkeit vom Zölibat her
nicht nur keinen Schaden nehmen, vielmehr eine vollkommenere Herrschaft über
Leib und Seele und eine höhere menschliche Reife gewinnen und die Seligkeit des
Evangeliums tiefer erfahren.
11. Die Grundsätze christlicher
Erziehung sollen hochgehalten und durch die neueren Erkenntnisse einer gesunden
Psychologie und Pädagogik ergänzt werden. In klug abgestufter Ausbildung sollen
die Alumnen auch zur nötigen menschlichen Reife geführt werden, die sich vor
allem in innerer Beständigkeit bewähren muß, in der Fähigkeit, abgewogene
Entscheidungen zu fällen, und in einem treffenden Urteil über Ereignisse und
Menschen. Die Alumnen müssen ihren Charakter formen lernen. Sie sollen zu
geistiger Entschlossenheit erzogen werden und überhaupt jene Tugenden schätzen
lernen, auf die die Menschen Wert legen und die den Diener Christi gewinnend
machen (25). Dazu gehören Aufrichtigkeit, wacher Gerechtigkeitssinn,
Zuverlässigkeit bei Versprechungen, gute Umgangsformen, Bescheidenheit und
Liebenswürdigkeit im Gespräch.
Die Lebensordnung des Seminars soll
nicht nur als ein wirksamer Schatz des gemeinsamen Lebens und der Liebe
betrachtet werden, vielmehr als notwendiger Bestandteil der ganzen Ausbildung
zur Gewinnung von Selbstbeherrschung, zur Entfaltung einer reifen Persönlichkeit
und zur Heranbildung aller jener geistigen Haltungen, die zu einem
disziplinierten und fruchtbaren Wirken der Kirche in hohem Maße beitragen. Die
Disziplin soll aber so gehandhabt werden, daß die Alumnen von sich aus die
Autorität der Oberen aus persönlicher Überzeugung, also um des Gewissens willen
(vgl. Röm 13,5), und aus übernatürlichen Motiven annehmen. Die Regeln der
Hausordnung aber sollen dem Alter der Alumnen so angepaßt werden, daß sie
allmählich lernen, auf sich selber zu stehen, und sich daran gewöhnen, ihre
Freiheit vernünftig zu gebrauchen, aus eigener Initiative und Überlegung zu
handeln (26) und mit den Mitbrüdern und den Laien zusammenzuarbeiten.
Der gesamte Lebensstil des Seminars
soll von der Bemühung um die Frömmigkeit und das Schweigen und von gegenseitiger
Hilfsbereitschaft geprägt und so gestaltet sein, daß er schon eine gewisse
Einführung in das spätere Leben des Priesters ist.
12. Es ist Sache der Bischöfe, einen
entsprechenden Zeitraum für eine intensivere geistliche Schulung der Alumnen
festzusetzen, damit ihre geistliche Bildung festere Grundlagen habe und sie in
reifer Überlegung ihren Beruf bejahen. Außerdem sollen sie die Möglichkeit
erwägen, die Studien zu unterbrechen oder einen angemessenen Zeitraum pastoraler
Schulung einzulegen, um eine zuverlässigere Erprobung der Priesterkandidaten zu
gewährleisten. Weiter sollen die Bischöfe je nach den regionalen Gegebenheiten
entscheiden, ob das nach dem zur Zeit gültigen gemeinen Recht geforderte
Weihealter zu erhöhen ist, und überlegen, ob es angebracht ist, die Alumnen nach
Abschluß des theologischen Studiums noch eine angemessene Zeit den Weihediakonat
ausüben zu lassen, bevor sie zur Priesterweihe zugelassen werden.
V. Neugestaltung der kirchlichen
Studien
13. Vor Beginn der eigentlichen
kirchlichen Studien sollen die Alumnen den Grad humanistischer und
naturwissenschaftlicher Bildung erreichen, der in ihrem Land zum Eintritt in die
Hochschulen berechtigt. Sie sollen zudem so viel Latein lernen, daß sie die
zahlreichen wissenschaftlichen Quellen und die kirchlichen Dokumente verstehen
und benützen können (27). Das Studium der dem eigenen Ritus entsprechenden
liturgischen Sprache muß als notwendig verlangt werden; die angemessene Kenntnis
der Sprachen der Heiligen Schrift und der Tradition soll sehr gefördert werden.
14. Bei der Neugestaltung der
kirchlichen Studien ist vor allem darauf zu achten, daß die philosophischen und
die theologischen Disziplinen besser aufeinander abgestimmt werden; sie sollen
harmonisch darauf hinstreben, den Alumnen immer tiefer das Mysterium Christi zu
erschließen, das die ganze Geschichte der Menschheit durchzieht, sich ständig
der Kirche mitteilt und im priesterlichen Dienst in besonderer Weise wirksam
wird (28). Damit diese Sicht den Seminaristen schon vom Anfang ihrer Ausbildung
an vertraut werde, sollen die kirchlichen Studien mit einem ausreichend langen
Einführungskurs beginnen. In dieser Einführung soll das Heilsmysterium so
dargelegt werden, daß die Alumnen den Sinn, den Aufbau und das pastorale Ziel
der kirchlichen Studien klar sehen; daß ihnen zugleich geholfen werde, ihr
ganzes persönliches Leben auf den Glauben zu gründen und mit ihm zu
durchdringen; daß sie endlich in der persönlichen und frohen Hingabe an ihren
Beruf gefestigt werden.
15. Die philosophischen Disziplinen
sollen so dargeboten werden, daß die Alumnen vor allem zu einem gründlichen und
zusammenhängenden Wissen über Mensch, Welt und Gott hingeführt werden. Sie
sollen sich dabei auf das stets gültige philosophische Erbe stützen (29). Es
sollen aber auch die philosophischen Forschungen der neueren Zeit berücksichtigt
werden, zumal jene, die beim eigenen Volk bedeutenderen Einfluß ausüben, und der
Fortschritt der modernen Naturwissenschaften. So sollen die Alumnen über die
charakteristischen Erscheinungen der heutigen Zeit gut Bescheid wissen und auf
das Gespräch mit den Menschen ihrer Zeit entsprechend vorbereitet werden (30).
Die Philosophiegeschichte soll so
gelehrt werden, daß die Studenten zu den letzten Prinzipien der verschiedenen
Systeme vordringen, den Wahrheitsgehalt festhalten, die Irrtümer aber in ihren
Wurzeln erkennen und widerlegen können.
Durch die ganze Lehrweise wecke man in
den Alumnen den Drang, mit methodischer Strenge nach der Wahrheit zu suchen, in
sie einzudringen und sie zu beweisen und gleichzeitig die Grenzen menschlicher
Erkenntnis ehrlich anzuerkennen. Ganz besonders achte man auf den engen
Zusammenhang der Philosophie mit den wirklichen Lebensproblemen und den Fragen,
die die Studenten innerlich bewegen. Man soll ihnen auch dazu helfen, die
Verbindung zu sehen, die zwischen den philosophischen Gedankengängen und den
Heilsgeheimnissen besteht, die die Theologie im höheren Licht des Glaubens
betrachtet.
16. Die theologischen Fächer sollen im
Licht des Glaubens unter Führung des kirchlichen Lehramtes (31) so gelehrt
werden, daß die jungen Theologen die katholische Lehre sorgfältig aus der
göttlichen Offenbarung schöpfen, tief in sie eindringen, sie für ihr geistliches
Leben fruchtbar machen (32) und sie in ihrem künftigen priesterlichen Dienst
verkünden, darlegen und verteidigen können.
Mit besonderer Sorgfalt sollen sie im
Studium der Heiligen Schrift, die die Seele der ganzen Theologie sein muß (33),
gefördert werden. Nach einer entsprechenden Einführung sollen sie in der
exegetischen Methode gründlich geschult werden; mit den Hauptthemen der
göttlichen Offenbarung sollen sie vertraut werden und für ihre tägliche
Schriftlesung und Schriftbetrachtung Anregung und Nahrung erhalten (34).
Die dogmatische Theologie soll so
angeordnet werden, daß zuerst die biblischen Themen selbst vorgelegt werden;
dann erschließe man den Alumnen, was die Väter der östlichen und westlichen
Kirche zur treuen Überlieferung und zur Entfaltung der einzelnen
Offenbarungswahrheiten beigetragen haben, ebenso die weitere Dogmengeschichte,
unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zur allgemeinen Kirchengeschichte (35);
sodann sollen sie lernen, mit dem heiligen Thomas als Meister, die
Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit spekulativ tiefer zu durchdringen und ihren
Zusammenhang zu verstehen, um sie, soweit möglich, zu erhellen (36). Sie sollen
geschult werden, diese selben Heilsgeheimnisse stets in den liturgischen
Handlungen (37) und im gesamten Leben der Kirche gegenwärtig und wirksam zu
sehen, und lernen, die Lösung der menschlichen Probleme im Lichte der
Offenbarung zu suchen, ihre ewige Wahrheit auf die wandelbare Welt menschlicher
Dinge anzuwenden und sie in angepaßter Weise den Menschen unserer Zeit
mitzuteilen (38).
Ebenso sollen die übrigen theologischen
Disziplinen aus einem lebendigeren Kontakt mit dem Geheimnis Christi und der
Heilsgeschichte neu gefaßt werden. Besondere Sorge verwende man auf die
Vervollkommnung der Moraltheologie, die, reicher genährt aus der Lehre der
Schrift, in wissenschaftlicher Darlegung die Erhabenheit der Berufung der
Gläubigen in Christus und ihre Verpflichtung, in der Liebe Frucht zu tragen für
das Leben der Welt, erhellen soll.
Ebenso lenke man bei der Behandlung des
kanonischen Rechtes und bei der Darlegung der Kirchengeschichte den Blick auf
das Mysterium der Kirche im Sinne der Dogmatischen Konstitution "Über die
Kirche", die von der Heiligen Synode erlassen wurde. Die heilige Liturgie, die
als erste und notwendige Quelle des wahrhaft christlichen Geistes zu betrachten
ist, soll entsprechend den Artikeln 15 und 16 der Konstitution "Über die heilige
Liturgie" gelehrt werden (39).
Unter angemessener Berücksichtigung der
regionalen Verhältnisse führe man die Alumnen zu einer volleren Kenntnis der
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die vom Apostolischen Römischen Stuhl
getrennt sind, damit sie zur Förderung der Wiederherstellung der Einheit unter
allen Christen nach den Vorschriften dieser Heiligen Synode beizutragen vermögen
(40).
Auch in die Kenntnis der anderen
Religionen, die in den betreffenden Gegenden stärker verbreitet sind, führe man
sie ein, auf daß sie besser das, was sie nach Gottes Fügung an Gutem und Wahrem
haben, anerkennen, Irrtümer zurückzuweisen lernen und das volle Licht der
Wahrheit denen, die es nicht haben, mitzuteilen vermögen.
17. Da die wissenschaftliche Ausbildung
nicht der bloßen Mitteilung von Begriffen dient, sondern die wahre innere
Formung der Alumnen anstreben muß, sollen die Lehrmethoden überprüft werden; das
gilt sowohl für die Vorlesungen, Kolloquien und Übungen als auch für die
Förderung des privaten Studiums der Alumnen und ihrer Zusammenarbeit in kleinen
Zirkeln. Großen Wert lege man auf die Einheit der Ausbildung und auf ihre
Gründlichkeit; man vermeide eine zu große Vermehrung von Fächern und
Vorlesungen; man lasse die Fragen aus, die kaum mehr Bedeutung haben, wie auch
solche, die in die höheren akademischen Studien zu verweisen sind.
18. Es ist die Aufgabe der Bischöfe,
dafür zu sorgen, daß junge Leute, die nach Charakter, Tugend und Begabung
geeignet sind, an besondere Institute, Fakultäten oder Universitäten geschickt
werden, um so Priester heranzubilden, die in den heiligen Wissenschaften und in
anderen wichtigen Wissenszweigen eine gründlichere wissenschaftliche Ausbildung
erhalten haben und den verschiedenen Erfordernissen des Apostolats entsprechen
können. Ihre geistliche und pastorale Unterweisung darf dabei in keiner Weise
vernachlässigt werden, besonders wenn sie noch vor der Priesterweihe stehen.
VI. Die Förderung der pastoralen
Ausbildung im engeren Sinn
19. Die pastorale Sorge, die die
gesamte Erziehung der Alumnen durchdringen soll (41), fordert auch, daß sie
sorgfältig in den für den priesterlichen Dienst charakteristischen Aufgaben
ausgebildet werden, vor allem in Katechese und Homiletik, in Liturgie und
Sakramentenspendung, in caritativer Arbeit, in der Aufgabe, den Irrenden und
Ungläubigen zu Hilfe zu kommen, und in den übrigen pastoralen Pflichten.
Sorgfältig sollen sie in die Kunst der Seelenführung eingeführt werden, damit
sie alle Glieder der Kirche in erster Linie zu einem voll bewußten und
apostolischen Christenleben und zur Erfüllung ihrer Standespflichten führen
können. Mit gleicher Sorgfalt sollen sie lernen, Ordensmänner und Ordensfrauen
so zu führen, daß sie ihrer Berufsgnade treu bleiben und im Geist ihres Ordens
voranschreiten (42).
Überhaupt sollen die Eigenschaften der
Alumnen ausgebildet werden, die am meisten dem Dialog mit den Menschen dienen:
wie die Fähigkeit, anderen zuzuhören und im Geist der Liebe sich seelisch den
verschiedenen menschlichen Situationen zu öffnen (43).
20. Im Gebrauch der pädagogischen,
psychologischen und soziologischen Hilfsmittel (44) sollen sie methodisch
richtig und den Richtlinien der kirchlichen Autorität entsprechend unterrichtet
werden, das apostolische Wirken der Laien anzuregen und zu fördern (45) sowie
die verschiedenen und wirkungsvolleren Formen des Apostolats zu pflegen.
Durchdrungen von einer wahrhaft katholischen Geisteshaltung, sollen sie immer
über die Grenzen der eigenen Diözese, der Nation oder des Ritus zu blicken und
für die Bedürfnisse der ganzen Kirche einzustehen lernen, stets bereit, das
Evangelium überall zu verkünden (46).
21. Da die Alumnen die Ausübung des
Apostolats nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch erlernen und imstande
sein sollen, aus eigener Verantwortung und in Gemeinschaftsarbeit zu handeln,
sollen sie schon im Verlauf des Studiums und auch während der Ferien mit der
pastoralen Praxis durch geeignete Übungen vertraut werden. Diese müssen je nach
dem Alter der Alumnen und den örtlichen Umständen gemäß dem einsichtigen Urteil
der Bischöfe methodisch und unter der Führung pastoral erfahrener Männer
abgehalten werden. Die entscheidende Kraft der übernatürlichen Hilfen werde
dabei immer bedacht (47).
VII. Die Weiterbildung nach dem
Studienabschluß
22. Die priesterliche Bildung muß
gerade wegen der Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft auch nach abgeschlossenem
Seminarstudium noch fortgesetzt und vervollständigt werden (48). Die
Bischofskonferenzen müssen darum in den einzelnen Ländern geeignete Wege finden,
wie zum Beispiel Pastoralinstitute, die mit Musterpfarreien zusammenarbeiten,
sowie periodische Zusammenkünfte und entsprechende Übungen. Durch sie soll der
jüngere Klerus in geistlicher, intellektueller und pastoraler Hinsicht
schrittweise ins priesterliche Leben und ins apostolische Wirken eingeführt
werden; sie sollen eine ständige Quelle der Erneuerung und Forderung sein.
Schlußwort
Die Väter dieser Heiligen Synode führen
das Werk des Konzils von Trient fort, wenn sie den Oberen und Professoren der
Seminarien vertrauensvoll die Aufgabe übertragen, die künftigen Priester Christi
im Geist der Erneuerung, wie sie von dieser Heiligen Synode gefordert wird, zu
erziehen. Jene, die sich auf das Priesteramt vorbereiten, ermahnen sie
eindringlich, in dem Bewußtsein zu leben, daß ihnen die Hoffnung der Kirche und
das Heil der Menschen anvertraut sind; sie mögen die Bestimmungen dieses Dekrets
bereitwillig annehmen und reiche, unvergängliche Frucht bringen.
28. Oktober 1965
Anmerkungen:
1) Wie sehr die Entfaltung des ganzen
Gottesvolkes nach dem Willen Christi selbst vom Dienst der Priester abhängt,
geht aus den Worten hervor, mit denen der Herr die Apostel, ihre Nachfolger und
Mitarbeiter zu Verkündern des Evangeliums, zu Vorstehern des auserwählten neuen
Volkes und zu Verwaltern der Geheimnisse Gottes eingesetzt hat; ebendies wird
auch durch Aussprüche der Väter und Heiligen und durch wiederholte
Verlautbarungen der Päpste bestätigt. Vgl. besonders: Pius X., Exhort. ad Clerum
catholicum Hærent animo, 4. Aug. 1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 237-264; Pius
XI., Enz. Ad catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936)
bes. 37-52; Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ, 23. Sept. 1950:
AAS 42 (1950) 657-702;Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia,
1. Aug. 1959: AAS 51 (1959) 545-579; Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei
Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 979-995.
2) Die ganze Ausbildung der Priester,
d. h. die Seminarordnung, die geistliche Formung, die Studienordnung, das
gemeinsame Leben und die Disziplin der Alumnen sowie die pastoralen Einübungen,
ist den verschiedenen örtlichen Verhältnissen anzupassen. Diese Anpassung soll
hinsichtlich der grundlegenden Prinzipien für den Weltklerus von den
Bischofskonferenzen und für den Ordensklerus in entsprechender Weise von den
zuständigen Oberen nach den allgemeinen Richtlinien vorgenommen werden (S.
Congreg. de Religiosis, Konst. Apost. Sedes Sapientiæ und die beigefügten
allgemeinen Statuten, Art. 19,2. Aufl., Rom 1957,38f.).
3) Unter den besonderen Bedrängnissen,
von denen die Kirche heute heimgesucht wird, steht die geringe Zahl von
Berufungen fast überall an erster Stelle. Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti
Nostræ: "... die Zahl der Priester ist sowohl in den katholischen Gegenden wie
in den Missionsländern für die wachsenden Bedürfnisse meistens nicht
ausreichend" (AAS 42 (1950) 682); Johannes XXlII.: "Das Problem der Priester-
und Ordensberufungen ist eine tägliche Sorge des Papstes ..., ist ein Gegenstand
seines flehentlichen Betens, ein glühendes Verlangen seiner Seele": aus der
Ansprache an den Ersten Internationalen Kongreß über die Berufungen zum Stand
der Vollkommenheit, 16. Dez. 1961: AAS 54 (1962) 33.
4) Pius XII., Apost. Konst. Sedes
Sapientiæ, 31. Mai 1956: AAS 48 (1956) 357; Paul VI., Ep. Apost.
Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 984ff.
5) Vgl. besonders: Pius XII., Motupr.
Cum nobis "über die Errichtung des Päpstlichen Werkes für Priesterberufe
bei der S. Congr. Stud.", 4. Nov. 1941: AAS 33 (1941) 479 (mit den
beigefügten, von der gleichen Kongregation am 8. Sept. 1943 veröffentlichten
Statuen und Richtlinien); ders., Motupr. Cum supremæ "über das erste
Päpstliche Werk für Ordensberufe", 11. Febr. 1955: AAS 47 (1955) 266; mit
den beigefügten, von der S. Congr. Rel. veröffentlichten Statuten und
Richtlinien; a. a. O. 298-301; II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäße
Erneuerung des Ordenslebens Perfectæ caritatis, Nr. 24; Dekret über die
Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. 15.
6) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost.
Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 685.
7) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 34.
8) Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici
Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) 37: "Besonders sorgfältig
muß die Auswahl der Oberen und Professoren sein ... Gebt den Seminaren Priester,
die mit höchster Tugend geschmückt sind; fürchtet auch nicht, sie Aufgaben zu
entziehen, die scheinbar wichtiger sind, aber in Wirklichkeit mit dieser
grundlegenden und unersetzbaren Tätigkeit nicht verglichen werden können "
Dieses Prinzip, die Besten auszuwählen, wird auch von Pius XII. in den Litt.
Apost. an die Bischöfe Brasiliens vom 23. Apr. 1947 eingeschärft: Discorsi e
Radiomessaggi IX, 579-580.
9) Über die gemeinsame Aufgabe, den
Seminaren mit Eifer Dienste zu leisten, vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei
Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 53 (1963) 984.
10) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost.
Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 684; vgl. auch S. Congr.
Sacr., Rundschreiben Magna equidem an die Ortsordinarien, 27. Dez. 1935,
Nr. 10. Für die Ordensangehörigen vgl. die der Apost. Konst. Sedes Sapientiæ
(31. Mai 1956, Art. 33) beigefügten allgemeinen Richtlinien. Paul VI., Ep.
Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 987f.
11) Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici
Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) 41.
12) Es wird angeordnet, daß bei der
Aufstellung der Statuten der regionalen oder nationalen Seminare alle
betroffenen Bischöfe beteiligt sind, unter Abschaffung der Vorschrift von CIC
can. 1357, § 4.
13) Vgl. Pius XII., Exhort. Apost.
Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 674; S. Congr. Stud., La
Formazione spirituale del candidato al sacerdozio (Città del Vaticano 1965).
14) Vgl. Pius X., Exhort. ad Clerum
catholicum Hærent animo, 4. Aug. 1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 242-244;
Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42
(1950) 659-661;Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia, 1. Aug.
1959: AAS 51 (1959) 550f.
15) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator
Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 547ff. 572f.; Johannes XXIII.,
Adhortatio Apost. Sacræ Laudis, 6. Jan. 1962: AAS 54 (1962) 69;
II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium,
Art. 16 u. 17: AAS 56 (1964) 104f.; S. Congr. Rit., Instructio ad
exsecutionem Constitutionis de Sacra Liturgia recte ordinandam, 26. Sept.
1964, Nr. 14-17: AAS 56 (1964) 880f.
16) Vgl. Johannes XXIII., Enz.
Sacerdotii Nostri Primordia: AAS 51 (1959) 559f.
17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 28: AAS 57 (1965) 35f.
18) Augustinus, In Ioannem tract.
32, 8: PL 35, 1646.
19) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost.
Menti Nostræ: AAS 42 (1950) 662f. 685.690; Johannes XXIII., Enz.
Sacerdotii Nostri Primordia: AAS 51 (1959) 551-553.556f.; Paul VI.,
Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 634f.; II. Vat.
Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, bes. Nr. 8: AAS
57 (1965) 12.
20) Vgl. Pius XII., Enz. Sacra
Virginitas, 25. März 1954: AAS 46 (1954) 165ff.
21) Cyprian, De habitu virginum
22) PL 4, 475; Ambrosius, De
virginibus l, 8, 52: PL 16, 202f. 22 Vgl. Pius XII., Adhort. Apost.
Menti Nostræ: AAS 42 (1950) 663.
23) Vgl. Pius XII., Enz. Sacra
Virginitas, a. a. O. 170-174.
24) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost.
Menti Nostræ, a. a. O. 664.690f.
25) Vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi
Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 991.
26) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost.
Menti Nostræ, a. a. O. 686.
27) Vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi
Dei Verbum, a. a. O. 993.
28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 7 u. 28: AAS 57 (1965)
9-11.33f.
29) Vgl. Pius XII., Enz. Humani
generis, 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 571-575.
30) Vgl. Paul VI., Enz. Ecclesiam
suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 637ff.
31) Vgl. Pius XII., Enz. Humani
generis, 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 567-569; ders., Ansprache Si
diligis, 31. Mai 1954: AAS 46 (1954) 314f.; Paul VI., Ansprache an
der Päpstlichen Universität Gregoriana, 12. März 1964: AAS 56 (1964)
364f.; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
25: AAS 57 (1965) 29-31.
32) Vgl. Bonaventura, Itinerarium
mentis in Deum, Prol., Nr. 4: "(Niemand) möge glauben, ihm genüge die Lesung
ohne Salbung, die Spekulation ohne Hingabe, die Forschung ohne Verehrung, die
Umsicht ohne Begeisterung, der Fleiß ohne Frömmigkeit, die Wissenschaft ohne
Liebe, der Verstand ohne Demut, das Studium ohne die göttliche Gnade, die
Beobachtungsgabe ohne die göttlich inspirierte Weisheit" (Bonaventura, Opera
Omnia V (Quaracchi 1891) 296).
33) Vgl. Leo XIII., Enz.
Providentissimus Deus, 18. Nov. 1893: AAS 26 (1893-94) 283.
34) Vgl. Päpstliche Bibelkommission,
Instructio de Sacra Scriptura recte docenda, 13. Mai 1950: AAS 42
(1950) 502.
35) Vgl. Pius XII., Enz. Humani
generis, 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 568f.: " ... aus dem Studium
der heiligen Quellen strömen der theologischen Wissenschaft stets jugendliche
Kräfte zu; eine Spekulation hingegen, welche die weitere Erforschung des
Glaubensgutes vernachlässigt, bleibt erfahrungsgemäß unfruchtbar"
36) Vgl. Pius XII., Ansprache an die
Alumnen der Seminare, 24. Juni 1939: AAS 31 (1939) 247: "Der Eifer
... bei der Suche und Verbreitung der Wahrheit wird durch die Empfehlung der
Lehre des heiligen Thomas nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr angespornt und
sicher geleitet." Paul VI., Ansprache an der Päpstlichen Universität
Gregoriana, 12. März 1964: AAS 56 (1964) 365: "(Die Professoren) ...
sollen mit Ehrerbietung die Stimme der Kirchenlehrer hören, unter denen der
göttliche Aquinate einen hervorragenden Platz innehat; die Geisteskraft des
engelgleichen Lehrers ist nämlich so gewaltig, seine Liebe zur Wahrheit so
aufrichtig und seine Weisheit bei den zu erforschenden, zu erklärenden und durch
das Band der Einheit am passendsten zusammenzufassenden höchsten Wahrheiten so
groß, daß seine Lehre das wirksamste Mittel ist nicht nur für die sicher zu
erstellenden Glaubensfundamente, sondern auch für den nützlichen und sicheren
Empfang der Früchte eines gesunden Fortschritts." Vgl. auch die Ansprache vor
dem Sechsten Internationalen Thomistischen Kongreß, 10. Sept. 1965: AAS
57 (1965) 788-792.
37) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über
die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 7 u. 16: AAS 56
(1964) 100f. 104f.
38) Vgl. Paul VI., Enz. Ecclesiam
suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 640f.
39) II. Vat. Konzil, Konst. über die
heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 10.14.15.16; S. Congr. Rit.,
Instructio ad exsecutionem Constitutionis de Sacra Liturgia recte ordinandam,
26. Sept. 1964, Nr. 11 u. 12: AAS 56 (1964) 879f.
40) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. 1.9.10: AAS 57 (1965)
90.98f.
41) Die vollkommene Gestalt des
Seelsorgers kann aus den jüngeren päpstlichen Verlautbarungen entnommen werden,
die wohlabgewogen vom Leben, von den Gaben und der Ausbildung der Priester
sprechen, so besonders: Pius X., Exhort. ad Clerum catholicum Hærent animu,
4. Aug. 1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 237ff.; Pius XI., Enz. Ad Catholici
Sacerdotii: AAS 28 (1936) 5ff.; Pius XII., Adhort. Apost. Menti
Nostræ: AAS 42 (1952) 657ff.; Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii
Nostri Primordia: AAS 51 (1959) 545ff.; Paul VI., Ep. Apost. Summi
Dei Verbum: AAS 55 (1963) 979ff. Mancherlei Aussagen über die
geistliche Formung finden sich auch in den Enzykliken Mystici Corporis
(1943), Mediator Dei (1947), Evangelii Præcones (1951), Sacra
Virginitas (1954), Musicæ Sacræ Disciplina (1955), Princeps
Pastorum (1959) und schließlich in der Apost. Konst. Sedes Sapientiæ
(1956) für die Ordensmitglieder. Pius XII., Johannes XXIII. und Paul VI. haben
auch m ihren Ansprachen an Seminaristen und Priester die Gestalt des Guten
Hirten mehrfach herausgestellt.
42) Über die Bedeutung des Standes, der
durch das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet wird, vgl. II. Vat. Konzil,
Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, 6. Kap.: AAS 57 (1965)
49-53; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectæ
caritatis.
43) Paul VI., Enz. Ecclesiam suam,
6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) passim, bes. 635f. 640ff.
44) Vgl. bes. Johannes XXIII., Enz.
Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 401ff.
45) Vgl. bes. Il. Vat. Konzil, Dogm.
Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 33: AAS 57 (1965) 39.
46) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst.
über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS 57 (1965) 20f.
47) Sehr viele päpstliche Dokumente
warnen mit Nachdruck vor der Gefahr, bei der Seelsorgetätigkeit das
übernatürliche Ziel zu vernachlässigen und wenigstens praktisch die
übernatürlichen Hilfen geringzuschätzen; vgl. besonders die in Anm. 41 genannten
Dokumente.
48) Die jüngeren Verlautbarungen des
Heiligen Stuhles befassen sich eindringlich mit der besonderen Sorge um die
Neupriester. u erwähnen sind hier vor allem: Pius XII., Motupr. Quandoquidem,
2. Apr. 1949: AAS 41 (1949) 165-167; ders., Exhort. Apost. Menti
Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950); ders., Apost. Konst. (für die
Ordensangehörigen) Sedes Sapientiæ, 31. Mai 1956, und die beigefügten
allgemeinen Statuten; ders., Ansprache an die Priester "Convictus
Barcinonensis", 14. Juni 1957: Discorsi e Radiomessaggi XIX, 271-273; Paul
VI., Ansprache vor den Priestern des Institutes "Gian Matteo Giberti" der
Diözese Verona, 11. März 1964: L'Osservatore Romano, 13. März 1964.
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