Vorwort
1. Unter den erstaunlichen Erfindungen
der Technik, welche die menschliche Geisteskraft gerade in unserer Zeit mit
Gottes Hilfe aus der Schöpfung entwickelt hat, richtet sich die besondere
Aufmerksamkeit der Kirche auf jene, die sich unmittelbar an den Menschen selbst
wenden und neue Wege erschlossen haben, um Nachrichten jeder Art, Gedanken und
Weisungen leicht mitzuteilen. Unter ihnen treten vor allem jene "Mittel" hervor,
die in ihrer Eigenart nicht nur den einzelnen Menschen, sondern die Masse und
die ganze menschliche Gesellschaft erreichen und beeinflussen können: die
Presse, der Film, der Rundfunk, das Fernsehen und andere gleicher Art. Man nennt
sie darum zu Recht "Soziale Kommunikationsmittel".
2. Der Kirche ist sehr wohl bekannt,
daß die Sozialen Kommunikationsmittel bei rechtem Gebrauch den Menschen wirksame
Hilfe bieten, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erholung und Bildung
des Geistes; sie dienen ebenso auch der Ausbreitung und Festigung des
Gottesreiches. Die Kirche weiß ebenfalls, daß die Menschen diese technischen
Erfindungen gegen Gottes Schöpfungsplan und zu ihrem eigenen Schaden mißbrauchen
können. Die Sorge einer Mutter erfüllt sie wegen des Unheils, das durch deren
Mißbrauch häufig der menschlichen Gesellschaft erwachsen ist.
Das Konzil hält es darum für seine
Pflicht, die wache Sorge der Päpste und Bischöfe in dieser wichtigen Sache
aufzunehmen und die vordringlichen Fragen zu behandeln, die mit den Sozialen
Kommunikationsmitteln zusammenhängen. Es hofft zudem, daß seine hier vorgelegte
Lehre und Weisung nicht allein dem Heil der Gläubigen, sondern auch dem
Fortschritt der ganzen menschlichen Gesellschaft dienen werde.
Erstes Kapitel
3. Die Katholische Kirche ist von
Christus, dem Herrn, gegründet, um allen Menschen das Heil zu bringen, und darum
der Verkündigung des Evangeliums unbedingt verpflichtet. Deshalb hält sie es für
ihre Pflicht, die Heilsbotschaft auch mit Hilfe der Sozialen
Kommunikationsmittel zu verkündigen und Grundsätze über deren richtige Anwendung
aufzustellen.
Die Kirche hat also ein ursprüngliches
Recht darauf, jedes dieser Sozialen Kommunikationsmittel zu benutzen und zu
besitzen, soweit es für die christliche Erziehung und ihr Wirken am Heile der
Seelen notwendig und nützlich ist. Zum Auftrag der Oberhirten gehört es, die
Gläubigen zu lehren und zu leiten, damit sie das Heil und die Vollendung für
sich und die ganze Menschheitsfamilie auch mit Hilfe dieser Mittel erstreben.
Im übrigen gehört es vor allem zur
Aufgabe der Laien, die Sozialen Kommunikationsmittel mit echt humanem und
christlichem Geist zu beseelen, um so den großen Erwartungen der Menschheit und
dem Plane Gottes voll zu entsprechen.
4. Die rechte Benutzung der Sozialen
Kommunikationsmittel setzt bei allen, die mit ihnen umgehen, die Kenntnis der
Grundsätze sittlicher Wertordnung voraus und die Bereitschaft, sie auch hier zu
verwirklichen. Man muß also zunächst auf den Sachverhalt achten, der je nach der
Eigengesetzlichkeit jedes einzelnen Mediums mitgeteilt wird; doch zugleich sind
auch alle Begleitumstände zu berücksichtigen, wie Absicht, Personen, Ort, Zeit,
und all die Dinge, die zur Vollständigkeit der Mitteilung gehören, und was ihren
sittlichen Wert verändern oder völlig umkehren kann. Hierzu zählt auch die jedem
Sozialen Kommunikationsmittel eigene Wirkungsart, seine Eindruckskraft, die so
groß sein kann, daß es den Menschen, insbesondere den unerfahrenen, schwerfällt,
sie wahrzunehmen, geistig zu verarbeiten und gegebenenfalls sich ihrer zu
erwehren.
5. Vor allem sind für den Gebrauch der
Sozialen Kommunikationsmittel bei allen Beteiligten klare Gewissensgrundsätze
notwendig. Dies gilt besonders für einige gerade in unserer Zeit heftig
umstrittene Probleme.
Der erste Fragenkreis umfaßt die
"Information", das ist das Sammeln und Verbreiten von Nachrichten. Zweifellos
ist bei der heutigen Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und der immer
engeren Verbindung ihrer Mitglieder die Information wertvoll, ja unumgänglich
notwendig. Eine öffentliche und rechtzeitige Berichterstattung über Ereignisse
und Zusammenhänge gibt jedem einzelnen Menschen eine reichere und umfassendere
Kenntnis, so daß jeder einen wirksamen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann und
alle beim Ausbau der bürgerlichen Gesellschaft leichter mitwirken können. Es
gibt also in der menschlichen Gesellschaft ein Recht auf Information über alle
Tatsachen, die den Menschen, als einzelnen oder als Mitgliedern der
Gesellschaft, je nach ihrer besonderen Situation zu wissen zukommt. Der richtige
Gebrauch des Rechtes fordert aber, daß die Mitteilung inhaltlich stets der
Wahrheit entspricht und bei Beachtung der durch Recht und menschliche
Rücksichtnahme gezogenen Grenzen vollständig ist. Auch in der Form muß sie
ethisch einwandfrei sein, d. h., beim Sammeln und Verbreiten von Nachrichten
müssen die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und Würde des Menschen beachtet
werden; denn nicht alles Wissen bringt Nutzen, "die Liebe aber baut auf" (1
Kor 8,1).
6. Eine zweite Frage betrifft die
Beziehungen zwischen der "Freiheit der Kunst" und den Normen des Sittengesetzes.
Die sich mehrenden Diskussionen darüber beruhen häufig auf falschen Auffassungen
von Ethik und Ästhetik. Das Konzil betont darum, daß der Vorrang der objektiven
sittlichen Ordnung in allem und für alle gilt. Die Sittenordnung überragt alle
übrigen menschlichen Ordnungen, die Kunst nicht ausgenommen, so wertvoll sie
auch sein mögen, und bringt sie in das rechte Verhältnis. Allein die sittliche
Wertordnung umfaßt die ganze Natur des Menschen, der ein geistbegabtes und zu
Höherem berufenes Geschöpf Gottes ist. Wird sie in vollem Umfang getreu
beachtet, ist sie für den Menschen der Weg zu seiner Erfüllung und zu seinem
Heil.
7. Zum Dritten: Die Schilderung,
Beschreibung oder Darstellung des sittlich Bösen kann gewiß auch mit den
Sozialen Kommunikationsmitteln zur besseren Erkenntnis und Ergründung des
Menschen beitragen. Sie kann die Erhabenheit des Wahren und Guten offenbaren und
dabei besonders wirksame dramatische Effekte erzielen. Doch auch sie muß sich
den ethischen Forderungen unterordnen, wenn sie nicht eher Schaden als Nutzen
stiften will, vor allem bei Themen, deren Behandlung eine gewisse Zurückhaltung
gebietet oder die im erbsündlich belasteten Menschen leicht niedrige Instinkte
wecken.
8. "Öffentliche Meinungen" üben heute
einen bestimmenden und richtunggebenden Einfluß auf das private und öffentliche
Leben der Menschen aller gesellschaftlichen Schichten aus. Darum müssen alle
Glieder der Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch
in diesem Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung
und Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen.
9. Eine besondere Verantwortung tragen
die Leser, Zuschauer und Zuhörer, die sich ja in freier und persönlicher
Entscheidung der Sozialen Kommunikationsmittel bedienen. Dabei gilt es, sich für
das zu entscheiden, was sowohl ethisch wie künstlerisch wertvoll und wissenswert
ist. Es gilt aber auch, das Minderwertige oder Verführerische abzulehnen, ebenso
alles, was schlechtes Beispiel gibt, und auch, was gute Darbietungen hindert
oder schlecht fördert. Dies geschieht häufig dann, wenn man Geld für
Darbietungen ausgibt, die von ihren Veranstaltern lediglich aus Gründen
gewinnsüchtigen Profits angeboten werden.
Leser, Zuschauer und Hörer dürfen es
daher nicht unterlassen, sich rechtzeitig bei den Stellen zu informieren, die
dafür zuständig sind, und sie müssen deren Beurteilung nach bestem Wissen und
Gewissen befolgen. Um zweifelhaften Anpreisungen leichter zu widerstehen und auf
gute Anregungen einzugehen, ist eine rechte Gewissensbildung durch geeignete
Hilfe notwendig.
10. Leser, Hörer und Zuschauer,
besonders die Jugendlichen, sollen sich im Gebrauch dieser Sozialen
Kommunikationsmittel an Zucht und Maß gewöhnen. Ferner sollen sie sich um ein
tieferes Verständnis dessen bemühen, was sie gesehen, gehört oder gelesen haben.
Mit Erziehern und Fachleuten mögen sie sich darüber besprechen, um selbst
richtig urteilen zu lernen. Die Eltern aber sollen sorgfältig darauf achten, daß
nicht glaubens- und sittenwidrige Darbietungen, Druckerzeugnisse und ähnliches
ins Haus gelangen oder den Kindern anderswo begegnen.
11. Eine besondere Verantwortung für
die Sozialen Kommunikationsmittel tragen die Journalisten, Schriftsteller,
Schauspieler, Regisseure, Produzenten, Geldgeber, Verleiher, Theaterleiter,
Agenten, Kritiker und überhaupt alle, die irgendwie bei der Produktion und
Verbreitung Sozialer Kommunikationsmittel beteiligt sind. Die Größe und der
Ernst ihrer Verpflichtungen unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen
liegen klar auf der Hand. Ihre Information und Einwirkung können dem Menschen
Segen oder Fluch bringen.
Ihre Aufgabe wird es darum sein, die
wirtschaftlichen, politischen und künstlerischen Belange so aufeinander
abzustimmen, daß sie dem Gemeinwohl niemals zuwiderlaufen. Um dies wirksamer zu
erreichen, empfiehlt es sich, Berufsvereinigungen beizutreten, die ihren
Mitgliedern Achtung vor dem Sittengesetz in ihren beruflichen Arbeiten und
Pflichten auferlegen - wenn nötig, auch mit Eingehung der gegenseitigen
Verpflichtung, festgelegte moralische Richtlinien zu beobachten. Immer aber
mögen sie daran denken, daß ein großer Teil der Leser und Zuschauer aus
Jugendlichen besteht. Diese brauchen Schriften und Darbietungen mit sauberer
Unterhaltung und Anregung zum Guten. Sie sollen auch dafür sorgen, daß
Darbietungen religiösen Inhalts ernsten und erfahrenen Bearbeitern anvertraut
und mit gebotener Ehrfurcht gestaltet werden.
12. Die öffentliche Gewalt hat hier mit
Rücksicht auf das Gemeinwohl, dem die Sozialen Kommunikationsmittel zugeordnet
sind, besondere Verpflichtungen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre
und rechte Freiheit der Information, deren die heutige Gesellschaft zu ihrem
Fortschritt bedarf, zu verteidigen und zu schützen, das gilt besonders für die
Pressefreiheit. Der öffentlichen Gewalt obliegt auch die Förderung der Religion,
der Kultur und der schönen Künste sowie der Schutz der Leser, Zuschauer und
Zuhörer im freien Gebrauch ihrer Rechte. Zudem ist es Sache der öffentlichen
Hand, solche Unternehmen zu unterstützen, die sonst nicht zu verwirklichen
wären, die aber besonders für die Jugend wertvoll sind.
Schließlich muß die gleiche öffentliche
Gewalt, die kraft ihres Amtes für das Wohl der Bürger Sorge trägt, durch Erlaß
und sorgfältige Durchführung von Gesetzen schwere Schäden für die öffentliche
Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft verhindern, die durch Mißbrauch der
Sozialen Kommunikationsmittel entstehen könnten. Die Freiheit der Einzelnen oder
gesellschaftlicher Gruppen wird durch diese wache Sorge keineswegs
beeinträchtigt, zumal wenn wirksame Vorsichtsmaßnahmen jener fehlen, die
beruflich mit diesen Mitteln zu tun haben.
Besondere Schutzmaßnahmen müssen
getroffen werden, um die Jugendlichen vor Presseerzeugnissen und Darbietungen zu
bewahren, die ihrem Alter schädlich sind.
Zweites Kapitel
13. Alle Glieder der Kirche sollen
einmütig und planmäßig darangehen, ohne Aufschub und mit größtem Eifer die
Sozialen Kommunikationsmittel in den vielfältigen Arbeiten des Apostolates, wie
es Zeit und Umstände erfordern, zu benutzen und schädlichen Unternehmungen
zuvorzukommen, besonders in den Gegenden, wo sittlicher oder religiöser
Fortschritt erhöhte Anstrengungen erfordert.
Die kirchlichen Oberhirten sollen darum
auf diesem Gebiet, das mit ihrer Pflicht zur Verkündigung so eng verbunden ist,
ihrem Auftrag eilends nachkommen. Auch die mit den Sozialen
Kommunikationsmitteln arbeitenden Laien sollen vor allem durch Erfüllung ihrer
jeweiligen Berufsaufgabe mit Sachverstand und in apostolischem Geiste
bereitwillig für Christus Zeugnis ablegen.
Sie sollen auch, je nach Möglichkeit,
mit ihren technischen, wirtschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Kräften
die kirchliche Seelsorge unmittelbar unterstützen.
14. Vor allem ist die gute Presse zu
fördern. Um jedoch die Leser ganz mit christlichem Geist zu erfüllen, soll auch
eine katholische Presse gegründet und gefördert werden, die diesen Namen
wirklich verdient. Sie soll - entweder unmittelbar von der Kirche oder von
katholischen Persönlichkeiten ins Leben gerufen und getragen - in der erklärten
Absicht erscheinen, um öffentliche Meinungen zu bilden, zu festigen und zu
fördern, die mit dem Naturrecht und den katholischen Lehren und Grundsätzen
übereinstimmen, sie soll Nachrichten über das Leben der Kirche bringen und
kommentieren. Die Gläubigen aber sind von der Notwendigkeit zu überzeugen, die
katholische Presse zu lesen und zu verbreiten, um sich über alle Ereignisse ein
christliches Urteil bilden zu können.
Die Produktion und Vorführung von
Filmen, die gute Unterhaltung bieten, die belehrend und künstlerisch wertvoll
sind, insbesondere von Filmen für die Jugend, sollte man mit allen wirksamen
Mitteln fördern und sicherstellen. Dazu wird die Unterstützung und
Zusammenarbeit guter Produzenten auf wirtschaftlichem und organisatorischem
Gebiet empfohlen, ferner anerkennende Kritik und Verleihung von Preisen an
Filme, die es verdienen, und endlich die Förderung und der Zusammenschluß von
Lichtspieltheatern, die von katholischen und zuverlässigen Persönlichkeiten
geleitet werden.
Gute Rundfunk- und Fernsehsendungen
sind zu unterstützen, vor allem jene, die für die Familie wertvoll sind.
Katholische Sendungen, welche Hörer und Zuschauer am Leben der Kirche teilnehmen
lassen und mit religiösen Wahrheiten vertraut machen, sind besonders zu fördern.
Wohlüberlegt sollen dort, wo es angebracht erscheint, katholische Sender
errichtet werden. Man achte jedoch darauf, daß sich ihre Übertragungen durch
entsprechende Qualität und Reichweite auszeichnen.
Man trage überdies Sorge dafür, daß die
edle und alte Kunst des Theaters, die nun auch durch die Sozialen
Kommunikationsmittel weite Verbreitung findet, zur menschlichen und sittlichen
Bildung der Zuschauer beiträgt.
15. Um den dargelegten Erfordernissen
gerecht zu werden, ist rechtzeitig für die Ausbildung von Geistlichen,
Ordensleuten und Laien zu sorgen. Sie müssen genügend Sachkenntnis besitzen, um
diese Mittel für das Apostolat zu gebrauchen.
Insbesondere sollen die Laien eine
technische, theoretische und charakterliche Ausbildung erhalten. Die Zahl der
Schulen, Fakultäten und Institute, auf denen Journalisten, Autoren für Film,
Rundfunk und Fernsehen sowie andere interessierte Personen eine umfassende
Ausbildung erhalten können, ist zu vermehren. Eine solche Ausbildung soll von
christlichem Geist geprägt sein und insbesondere die Soziallehre der Kirche
berücksichtigen. Die Schauspieler sollen Anregung und Hilfe erhalten, um in
ihrer Kunst der menschlichen Gesellschaft in rechter Weise zu dienen. Sorgfältig
auszubilden sind ferner Kritiker für Literatur, Film, Rundfunk, Fernsehen und
andere Gebiete. Sie alle sollen ihr Sachgebiet wirklich beherrschen. Desgleichen
sollen sie befähigt und angeregt werden, in ihren Kritiken stets die sittlichen
Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
16. Der rechte Gebrauch der Sozialen
Kommunikationsmittel, die sich ja an Menschen verschiedenen Alters und
unterschiedlicher Bildung wenden, setzt bei diesen eine eigene Schulung und
Übung voraus. Darum sind geeignete Einrichtungen - insbesondere für Jugendliche
- in den katholischen Schulen und Hochschulen aller Arten, in Bildungsstätten
und den Organisationen des Laienapostolates zu unterstützen, zu vermehren und
nach christlichen Grundsätzen zu leiten. Um hier schneller voranzukommen, sollen
diese Fragen sowohl im Grundsätzlichen wie in ihrer praktischen Handhabung auch
im Religionsunterricht behandelt und erläutert werden.
17. Es ist ein unwürdiger Zustand, wenn
es von den Mitgliedern der Kirche untätig hingenommen wird, daß das Wort des
Heiles durch technische Unzulänglichkeit und unzureichende Mittel gefesselt und
gehindert ist. Allerdings ist der bei den Sozialen Kommunikationsmitteln
erforderliche finanzielle Aufwand sehr groß. Darum erinnert das Konzil die
Gläubigen an ihre Pflicht, die katholischen Zeitungen, Zeitschriften und
Filmunternehmungen, die Rundfunk- und Fernsehstationen und ihre Sendungen zu
unterstützen, deren besonderes Ziel es ist, die Wahrheit zu verbreiten und zu
verteidigen sowie christliches Geistesgut den Menschen zu vermitteln. Zugleich
lädt das Konzil die in Wirtschaft oder Technik einflußreichen Verbände und
Einzelpersönlichkeiten dringend ein, mit ihren finanziellen Beiträgen und ihrer
Erfahrung die Sozialen Kommunikationsmittel, soweit sie wahrer Kultur und dem
Apostolat dienen, bereitwillig zu unterstützen.
18. Um das vielgestaltige
Apostolatswerk der Kirche auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikationsmittel
wirksam zu kräftigen, soll in allen Diözesen des Erdkreises, nach dem Ermessen
der Bischöfe, jährlich ein Tag festgesetzt werden, an dem die Gläubigen auf ihre
hier liegenden Aufgaben eindringlich hingewiesen und eingeladen werden, dieser
Frage im Gebet zu gedenken und Spenden für sie zu entrichten. Der Erlös soll zum
Unterhalt und zur Unterstützung aller kirchlichen Einrichtungen und
Unternehmungen auf diesem Gebiet dienen. Maßgebend sind dabei die Bedürfnisse
der Weltkirche.
19. Zur Erfüllung seiner obersten
Hirtenpflicht auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikationsmittel steht dem Papst
eine eigene Stelle beim Apostolischen Stuhl zur Verfügung.(1)
20. Nun aber wird es Sache der Bischöfe
sein, den Werken und Unternehmungen dieser Art in den eigenen Diözesen ihre
wache Sorge zuzuwenden, sie zu fördern und ihre Tätigkeit zu koordinieren,
soweit sie das Apostolat in der Öffentlichkeit betrifft. Auch die von externen
Ordensgenossenschaften geleiteten Unternehmungen sind davon nicht ausgenommen.
21. Ein wirksames Apostolat für ein
ganzes Land verlangt Einheitlichkeit in der Planung und im Einsatz der Kräfte.
Darum bestimmt und ordnet das Konzil an, daß in den einzelnen Ländern eigene
Stellen für Presse, Film, Rundfunk und Fernsehen errichtet und mit allen Mitteln
unterstützt werden.
Aufgabe dieser nationalen Stellen ist
vor allem die Sorge um die Gewissensbildung der Gläubigen beim Gebrauch der
Sozialen Kommunikationsmittel; ferner sollen sie das unterstützen und ordnen,
was in diesem Bereich von Katholiken unternommen wird.
In jeder Nation soll die Leitung dieser
Stellen einer eigenen Bischofskommission oder einem beauftragten Bischof
anvertraut werden. In den genannten Stellen sollen auch Laien vertreten sein,
die in der katholischen Lehre und in diesen Sachgebieten erfahren sind.
22. Die Auswirkung der Sozialen
Kommunikationsmittel geht über die Grenzen der Nationen hinaus und macht die
Einzelnen gleichsam zu Bürgern der ganzen Menschheit. Darum sollen die
nationalen Unternehmungen auch im internationalen Rahmen zusammenarbeiten. Die
in Nr.21 genannten Stellen sollen in enger Verbindung mit ihrer jeweiligen
internationalen katholischen Vereinigung stehen. Diese internationalen
katholischen Verbände aber erhalten ihre Bestätigung ausschließlich vom
Apostolischen Stuhl und unterstehen nur diesem.
Schluß
23. Um alle Grundsätze und Weisungen
dieses Konzils über die Sozialen Kommunikationsmittel zum Erfolg zu führen, soll
im ausdrücklichen Auftrag des Konzils ein Pastoralschreiben herausgegeben werden.
Dafür ist die in Nr. 19 genannte Stelle des Apostolischen Stuhls beauftragt, die
aus den verschiedenen Nationen Sachverständige hinzuziehen soll.
24. Abschließend spricht die
Konzilsversammlung die Hoffnung aus, daß diese ihre Grundsätze und Weisungen von
allen Gliedern der Kirche bereitwillig angenommen und gewissenhaft beachtet
werden. Sie sollen durch den Gebrauch dieser Hilfen keinen Schaden leiden,
sondern wie das Salz die Erde würzen und wie das Licht die Welt erleuchten. Das
Konzil ruft alle Menschen guten Willens und vor allem die verantwortlichen
Leiter der Sozialen Kommunikationsmittel auf, sie ausschließlich zum Wohl der
menschlichen Gemeinschaft zu verwenden, deren Schicksal von Tag zu Tag mehr von
ihrem rechten Gebrauch abhängt. So werde der Name des Herrn, wie schon durch die
Werke der Vergangenheit, so auch durch diese neuen Erfindungen verherrlicht,
nach dem Wort des Apostels: "Jesus Christus, gestern und heute, derselbe auch in
Ewigkeit" (Hebr 13, 8).
Was in diesem Dekret im gesamten und im
einzelnen ausgesprochen ist, hat die Zustimmung der Väter gefunden. Und Wir,
kraft der von Christus Uns übertragenen Apostolischen Vollmacht, billigen,
beschießen und verordnen es zusammen mit den Ehrwürdigen Vätern im Heiligen
Geiste und gebieten zur Ehre Gottes die Veröffentlichung dessen, was so durch
das Konzil verordnet ist.
Rom, bei St. Peter am 4. Dezember
1963.